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Altersvorsorgedepot im Todesfall: Was Erben beachten müssen

Was mit dem Guthaben im Altersvorsorgedepot im Todesfall passiert, hängt vom Begünstigten ab. Ehegatte, Kinder und Erben im Überblick mit den Rückzahlungsregeln.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Kurz beantwortet: Nach § 93 EStG in der heute abrufbaren Fassung gilt eine Auszahlung im Todesfall grundsätzlich als schädliche Verwendung, die zur Rückzahlung der Zulagen führt. Ausgenommen sind unter anderem Hinterbliebenenrenten und die Übertragung an den Ehegatten im Todesfall. Für das Altersvorsorgedepot ab 2027 gelten die Regeln des Reformgesetzes, die du im Vertrag und im Gesetz prüfen solltest (Stand: November 2026).

Beim Altersvorsorgedepot stellt sich im Erbfall eine Frage, die bei einem normalen Sparkonto selten auftaucht: Was passiert mit der staatlichen Förderung, wenn der Vertragsinhaber stirbt? Die Antwort hängt davon ab, wer das Guthaben erhält. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede zwischen Ehegatte, Kindern und anderen Erben, zeigt die Rechtsfolgen auf und nennt Schritte, mit denen du den Vertrag vorab ordnen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Auszahlung im Todesfall ist nach der heute abrufbaren Fassung von § 93 EStG grundsätzlich schädlich und führt zur Rückzahlung der Zulagen.
  • Die Übertragung an den Ehegatten im Todesfall gehört zu den gesetzlichen Ausnahmen.
  • Hinterbliebenenrenten sind ebenfalls als Ausnahme genannt.
  • Im Vertrag legst du fest, wer im Todesfall begünstigt ist. Diese Festlegung solltest du schriftlich bestätigen lassen.
  • Für Verträge ab 2027 gelten die Regeln des Reformgesetzes. Die Einzelheiten prüfst du im aktuellen Gesetzestext.

Was im Todesfall mit dem Guthaben passiert

Im Vertrag benennst du, wer das Guthaben im Todesfall erhalten soll. Diese Begünstigung ist der erste Schritt, bevor das Gesetz zu prüfen ist. Ohne klare Festlegung richtet sich der Übergang nach dem Vertrag und nach der allgemeinen Erbfolge, und dann lässt sich die Förderung oft nur mit Mühe ordnen.

Steuerrechtlich und förderrechtlich wirkt das Gesetz dazwischen. Ob die Zulagen zurückzuzahlen sind, entscheidet sich nicht allein danach, wer das Geld am Ende bekommt. Maßgeblich sind auch die Form der Auszahlung und die Frage, wer als Empfänger im Gesetz vorgesehen ist.

Ehegatte, Kinder und andere Erben im Vergleich

BegünstigterRegel nach § 93 EStG (heute abrufbare Fassung)Was du prüfen solltest
EhegatteÜbertragung im Todesfall auf den Ehegatten ist eine Ausnahme von der RückzahlungOb der Vertrag die Übertragung vorsieht und wie sie abgewickelt wird
Kinder oder andere ErbenAuszahlung im Todesfall gilt als schädliche Verwendung, Zulagen sind zurückzuzahlenDen Rückzahlungsbetrag schriftlich beim Anbieter anfragen
HinterbliebenenrenteAusnahme nach § 93 EStGOb der Vertrag eine solche Leistung überhaupt vorsieht

Der Rückzahlungsbetrag umfasst die Zulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG festgestellten Beträge. Die genaue Höhe ermittelt der Anbieter anhand der Vertragsdaten, du solltest sie deshalb vorab einfordern.

Rechenbeispiel zur Rückzahlung

Annahme: Das Guthaben im Vertrag beträgt 50.000 Euro, davon stammen 10.000 Euro aus Zulagen. Wird das Guthaben im Todesfall an ein Kind ausgezahlt, sind die Zulagen nach der beschriebenen Regel zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag ist dann mindestens 10.000 Euro, dazu können festgestellte Beträge kommen.

Wird das Guthaben dagegen auf den Ehegatten übertragen, bleibt die Förderung nach der Ausnahme erhalten. Die Rechnung zeigt deshalb, warum die Begünstigung im Vertrag so große Bedeutung hat.

Den Vertrag vorab ordnen

  1. Lege die Begünstigten im Vertrag schriftlich fest und bewahre die Bestätigung des Anbieters auf.
  2. Frage nach, welche Rückzahlung im Todesfall für jeden möglichen Begünstigten entstehen würde.
  3. Prüfe, ob die Übertragung auf den Ehegatten im Vertrag vorgesehen ist.
  4. Stimme die Begünstigung mit deinem Testament und der übrigen Vorsorge ab, damit nichts gegeneinander läuft.
  5. Lege den Erben eine Übersicht mit Vertragsnummer und Anbieterkontakt bereit.

Häufige Fragen

Erbt der Ehepartner das Guthaben automatisch?

Nicht automatisch. Entscheidend sind die Festlegung im Vertrag und die gesetzlichen Regeln. Ohne klare Begünstigung kann die Übertragung unklar bleiben, deshalb solltest du sie ausdrücklich regeln.

Was ist mit einer Hinterbliebenenrente?

Eine Hinterbliebenenrente ist in § 93 EStG als Ausnahme genannt. Ob ein Vertrag eine solche Leistung vorsieht, steht in den Bedingungen. Frage den Anbieter danach, bevor du dich festlegst.

Gilt das auch für bestehende Verträge?

Bestehende Riester-Verträge richten sich nach den bisherigen Regeln, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für neue Verträge ab 2027 gilt das Reformgesetz. Bei einem Wechsel solltest du prüfen, welche Regeln für das Guthaben gelten.

Ist die Übertragung auf einen anderen Vertrag ein Todesfall?

Nein. Die Übertragung auf einen anderen Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten ist nach § 93 Abs. 2 EStG keine schädliche Verwendung. Der Ratgeber zur vorzeitigen Auszahlung erklärt diesen Fall näher.

Wann die Übertragung auf den Ehegatten greift

Die Übertragung auf den Ehegatten ist der Fall, für den das Gesetz eine Ausnahme vorsieht. Damit das Guthaben ohne Rückzahlung bei dem Ehepartner bleibt, muss die Übertragung im Vertrag vorgesehen und im Todesfall umgesetzt werden. Fehlt eine solche Regelung, kann der Übergang anders verlaufen, als du es dir vorstellst.

Wer verheiratet ist, sollte deshalb nicht nur auf die gesetzliche Regel vertrauen, sondern die Begünstigung im Vertrag ausdrücklich benennen. Diese Festlegung lässt sich bei Bedarf ändern, solange der Vertrag besteht. Die Bedingungen für eine Änderung stehen in den Vertragsunterlagen.

Hinterbliebene und Bestandsverträge

Hinterbliebenenrenten sind als Ausnahme genannt. Wer einen Vertrag mit einer solchen Leistung abschließt, sollte prüfen, ob die Rente an den Ehegatten, an Kinder oder an andere Personen fällt und wie lange sie läuft. Die Antwort steht in den Bedingungen und nicht im Ratgeber.

Bestehende Riester-Verträge bleiben von der Reform im Grundsatz unberührt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Für einen Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot solltest du zuvor klären, welche Regeln im Todesfall dann gelten. Ein Wechsel ändert die Frage der Begünstigung, und die sollte nicht übersehen werden.

Was Erben dem Anbieter mitteilen sollten

Erben sollten den Todesfall dem Anbieter zügig mitteilen und die Begünstigung vorlegen. Der Anbieter verlangt in der Regel eine Sterbeurkunde und Nachweise über die Berechtigung. Welche Unterlagen genau nötig sind, erfährst du direkt beim Anbieter, weil die Anforderungen je nach Vertrag unterschiedlich sein können.

Steuerliche Folgen im Einzelfall

Ob und in welchem Umfang Steuern anfallen, hängt von den Einzelheiten des Falls ab, etwa von der Person des Empfängers und der Form der Auszahlung. Dieser Ratgeber kann eine individuelle Prüfung nicht ersetzen. Ein Steuerberater oder das zuständige Finanzamt kann den konkreten Fall beurteilen.

Prüfe außerdem alle paar Jahre, ob deine Angaben im Vertrag noch stimmen. Eine Heirat, eine Scheidung oder die Geburt eines Kindes können eine Anpassung nahelegen. Eine veraltete Begünstigung ist eine der häufigsten Ursachen für Streit im Erbfall.

Begünstigte und Erben sollten wissen, dass Vertrag und Gesetz zusammenwirken. Die Begünstigung im Vertrag bestimmt, wer das Guthaben erhält, die Vorschriften des Gesetzes bestimmen, ob die Förderung dabei erhalten bleibt oder zurückgezahlt werden muss.

Passend dazu

Quellen: § 93 EStG, schädliche Verwendung (heute abrufbare Fassung), Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in der Fassung mit Änderungen durch das Altersvorsorgereformgesetz (Fassung ab 1. Januar 2027).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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