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Entlastungsbetrag Pflege: Wofür er bis 2026 genutzt werden kann

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich. Wofür er nutzbar ist, wie Restbeträge verfallen können und was der Entwurf ändert.
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Inhalt

Der Entlastungsbetrag ist eine der bekanntesten Leistungen der Pflegeversicherung, und zugleich eine, die viele Familien unterschätzen. Er steht Menschen mit Pflegegrad monatlich zur Verfügung und soll den Alltag zu Hause entlasten. Weil die Regeln für 2027 gerade umgebaut werden, lohnt sich ein genauer Blick auf das, was heute gilt, und auf das, was nach dem Entwurf kommen soll.

Kurz beantwortet: Der Entlastungsbetrag beträgt laut Apotheken Umschau 131 Euro monatlich und steht allen Versicherten mit Pflegegrad zu, unabhängig von der Höhe des Grades. Er ist für Alltagshilfen gedacht, etwa Haushaltshilfe oder Betreuung. Nach dem Gesetzentwurf soll er durch ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich ab Pflegegrad 2 ersetzt werden. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich (Apotheken Umschau, Stand 11.09.2026).
  • Anspruch haben Versicherte mit Pflegegrad, unabhängig von der Höhe des Grades.
  • Verwendbar ist er für Alltagshilfen, nach Angaben des Artikels derzeit auch für den Eigenanteil bei Kurzzeitpflege sowie für Tages- und Nachtpflege.
  • Bisher können nicht verbrauchte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
  • Im Gesetzentwurf ist diese Ansparmöglichkeit nicht mehr vorgesehen, und ein Sozialraumbudget soll an ihre Stelle treten.

Was ist der Entlastungsbetrag genau?

Der Entlastungsbetrag ist ein Geldbetrag, der für Leistungen im Alltag eingesetzt werden kann. Er ist kein Pflegegeld, das bar ausgezahlt wird, sondern ein zweckgebundenes Budget. Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen entscheiden, welche anerkannten Angebote sie in Anspruch nehmen. Der Betrag liegt bei 131 Euro monatlich, wie die Apotheken Umschau mit Stand 11. September 2026 angibt. Die Verwendung lässt sich über Rechnungen nachweisen, und welche Nachweise die Pflegekasse verlangt, erfährst du dort.

Wichtig ist die Zweckbindung. Welche Angebote konkret anerkannt sind, zeigt dir die Pflegekasse oder der Anbieter vor Ort. Der Betrag soll nicht für beliebige Ausgaben genutzt werden, sondern für Unterstützung im Haushalt, bei der Betreuung oder für andere anerkannte Entlastungsangebote.

Wofür lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen?

Die Apotheken Umschau nennt Alltagshilfen wie Haushaltshilfe, Begleitung beim Einkaufen und Betreuung zu Hause. Laut Artikel kann der Betrag derzeit auch für den Eigenanteil bei Kurzzeitpflege sowie bei Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Diese Verwendung ist für die Planung besonders relevant, weil die Eigenanteile in der Kurzzeitpflege sonst aus eigener Tasche zu zahlen sind.

Die Übersicht fasst die Angaben der Apotheken Umschau zusammen und ersetzt keine Auskunft der Pflegekasse.

VerwendungLaut Stand 11.09.2026Hinweis
HaushaltshilfeJa, als AlltagshilfeAnbieter und Leistung vorab klären
Begleitung beim EinkaufenJa, als AlltagshilfeNachweise aufbewahren
Betreuung zu HauseJa, als AlltagshilfeUmfang mit dem Anbieter abstimmen
Eigenanteil KurzzeitpflegeLaut Artikel derzeit möglichMit der Pflegekasse bestätigen lassen
Tages- und NachtpflegeLaut Artikel derzeit möglichMit der Pflegekasse bestätigen lassen

Wie lange lassen sich nicht genutzte Beträge sparen?

Bisher können nicht verbrauchte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Wer in einem Jahr weniger Hilfe in Anspruch nimmt, kann den Rest also noch im Folgejahr nutzen, aber nur bis zu dieser Frist.

Notiere dir den Termin 30. Juni im Kalender und lege Belege ab, damit du im Zweifel nachweisen kannst, wann du welche Leistung genutzt hast. Bei Unsicherheiten fragst du die Pflegekasse, wie sie die Frist in deinem Fall handhabt.

Die Apotheken Umschau weist außerdem darauf hin, dass ein Referentenentwurf keine Übergangslösung erwähnt. Deshalb könnten angesammelte Ansprüche bereits am 31. Dezember 2026 verfallen. Die Verbraucherzentrale NRW rät laut Artikel, Leistungen bis zum Jahresende zu nutzen und Belege einzureichen. Wer Restbeträge hat, sollte sie deshalb nicht bis ins nächste Jahr aufschieben.

Was ändert sich mit dem Gesetzentwurf?

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht nach der Darstellung der Apotheken Umschau ein Sozialraumbudget mit 175 Euro monatlich ab Pflegegrad 2 vor. Die neuen Regeln sollen ab Januar 2027 gelten. Ob der Entwurf in dieser Form verabschiedet wird, ist offen. Die Bundesregierung hat den Entwurf am 30. September 2026 im Kabinett beschlossen, das Gesetz ist aber noch nicht in Kraft.

Für dich bedeutet das: Der Entlastungsbetrag ist 2026 nutzbar, aber seine Zukunft ist im Entwurf nicht gesichert. Mehr zur Einordnung des Sozialraumbudgets findest du im Ratgeber zum Sozialraumbudget in der Pflege. Den Gesamtüberblick bietet die Pflegereform 2027.

Rechenbeispiel zum Restguthaben

Die folgenden Zahlen zeigen nur den Mechanismus. Sie sind keine Prognose über die tatsächliche Nutzung.

  1. Annahme: Ein Pflegebedürftiger erhält 131 Euro monatlich, also 1.572 Euro im Jahr (131 mal 12).
  2. Annahme: In den ersten neun Monaten werden nur 600 Euro für Alltagshilfen eingesetzt. Dann bleiben 972 Euro, die bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden könnten.
  3. Annahme: Bleibt der Betrag bis zum 31. Dezember 2026 ungenutzt, besteht nach dem Referentenentwurf das Risiko, dass er verfällt.

Das Beispiel zeigt, wie viel Geld ohne rechtzeitige Nutzung verloren gehen kann. Die Rechnung ersetzt keine Auskunft der Pflegekasse über den tatsächlichen Stand des Kontos.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Entlastungsbetrag einen bestimmten Pflegegrad?

Anspruch haben Versicherte mit Pflegegrad. Nach der Apotheken Umschau spielt die Höhe des Grades keine Rolle. Ob ein Pflegegrad vorliegt, stellt die Pflegekasse nach einer Begutachtung fest.

Kann ich den Betrag an Pflegegrad 1 anders nutzen?

Der Entlastungsbetrag steht laut Artikel allen Versicherten mit Pflegegrad zu, also auch dem Pflegegrad 1. Zu weiteren Einschränkungen für einzelne Grade macht der Artikel keine Angaben. Die Pflegekasse klärt das für deinen Fall.

Muss ich die Leistung vorher bei der Pflegekasse anmelden?

Das klärt die Pflegekasse für deinen Fall. Vorab zu fragen spart Ärger bei der Abrechnung, vor allem bei Angeboten, die nicht jeder Anbieter führt.

Gilt der Betrag auch für Eigenanteile in der Pflegeeinrichtung?

Laut Apotheken Umschau kann der Betrag derzeit für den Eigenanteil bei Kurzzeitpflege sowie bei Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Die Pflegekasse bestätigt, ob das für deine Einrichtung und deinen Fall gilt.

Was passiert mit dem Betrag, wenn das Gesetz ab 2027 gilt?

Der Gesetzentwurf sieht ein Sozialraumbudget vor, das den Entlastungsbetrag ablösen soll. Ob und wie Restbeträge übergehen, hängt vom verabschiedeten Gesetz ab. Bis dahin gilt die bisherige Regelung, und die Pflegekasse gibt Auskunft.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe bis Jahresende, wie viel vom Entlastungsbetrag noch offen ist, und plane die Nutzung.
  2. Sammle Rechnungen und Nachweise von Alltagshilfen und Anbietern.
  3. Kläre mit der Pflegekasse, ob der Betrag für deinen Eigenanteil bei Kurzzeitpflege verwendet werden kann.
  4. Verfolge den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und lies nach der Verabschiedung den neuen Wortlaut.

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Quellen:

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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