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Mindestlohn-Verstoß beim Studentenjob: Was du tun kannst

Bekommst du im Studentenjob weniger als den Mindestlohn, kannst du die Differenz nachfordern. Der Satz liegt 2027 bei 14,60 Euro je Stunde, Stand November 2026.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Ein Mindestlohn-Verstoß liegt vor, wenn du im Studentenjob weniger Lohn je Stunde bekommst, als der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt. Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 Euro brutto je Stunde und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Stunde. Eine Vereinbarung darunter ist unwirksam, die Differenz kannst du nachfordern.

Kurz beantwortet: Wer weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bekommt, kann die Differenz vom Arbeitgeber verlangen. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro und ab 2027 bei 14,60 Euro je Stunde brutto, Stand November 2026. Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren (§ 195 BGB). Anlaufstellen sind der Arbeitgeber, Beratungsstellen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Studentenjobs, Minijobs und Werkstudentenstellen.
  • Vereinbarungen unter dem Mindestlohn sind unwirksam, der volle Anspruch bleibt bestehen.
  • Du kannst die Differenz nachfordern, die Verjährung beträgt in der Regel drei Jahre.
  • Eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit entscheidet oft über den Erfolg einer Forderung.
  • Hinweise an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind möglich, ersetzen aber nicht die eigene Forderung.

Gilt der Mindestlohn auch für Studentenjobs?

Grundsätzlich ja. Der Mindestlohn gilt für Studierende, Minijobber und Werkstudenten gleichermaßen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht unter eine Ausnahme fällt. Ob eine Ausnahme greift, etwa bei bestimmten Praktika, hängt vom Einzelfall ab und sollte vorab geprüft werden. Die Einordnung für Praktika erklärt der Ratgeber Praktikum im Studium: Mindestlohn und Sozialabgaben.

ZeitraumMindestlohn je Stunde (brutto)Quelle
1. Januar 2026 bis 31. Dezember 202613,90 EuroFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
Ab 1. Januar 202714,60 EuroFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung

Wie erkennst du eine Unterzahlung?

Rechne den Lohn je Stunde aus. Dazu teilst du den ausgezahlten Bruttolohn durch die tatsächlich geleisteten Stunden, nicht durch die vertraglich vereinbarten. Liegt das Ergebnis unter dem Mindestlohn des jeweiligen Jahres, liegt ein Verstoß vor. Achte dabei auf Vorbereitungszeiten, Schichtübergaben und Überstunden, denn auch sie zählen als Arbeitszeit.

Annahme: Du arbeitest 2026 im Monat 20 Stunden und bekommst 11 Euro je Stunde. Der Mindestlohn ergibt für 20 Stunden 278 Euro, du erhältst aber 220 Euro. Die Differenz von 58 Euro kannst du für diesen Monat nachfordern.

Wie du die Differenz über mehrere Monate berechnest

Die Rechnung lässt sich für jeden Monat getrennt aufstellen und dann addieren. Wichtig ist, dass du für jeden Monat den Mindestlohn des Kalenderjahres ansetzt, in dem die Arbeit geleistet wurde. Arbeitest du etwa im Dezember 2026 und im Januar 2027, gelten also unterschiedliche Sätze.

MonatGearbeitete StundenGezahlter LohnMindestlohn (Stunden mal Satz)Differenz
Annahme: Oktober 202620220 Euro278 Euro (20 mal 13,90)58 Euro
Annahme: Januar 202720250 Euro292 Euro (20 mal 14,60)42 Euro
Summe40470 Euro570 Euro100 Euro

Die Tabelle zeigt ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten, die nur zur Veranschaulichung dienen. Für deinen Fall gilt der Lohn, den du tatsächlich erhalten hast, und die Stunden, die du tatsächlich gearbeitet hast. Schon wenige fehlende Stunden verändern die Summe deutlich, deshalb ist eine saubere Liste so wichtig.

Welche Nachweise sind wirklich wichtig?

Am stärksten sind Unterlagen, die Arbeitszeit und Lohn gleichzeitig belegen, etwa Stundenzettel mit Unterschrift, Dienstpläne, Lohnabrechnungen und Kontoauszüge. Auch Chatverläufe mit Schichtplanungen oder Mails mit Stundenangaben können als Beleg dienen. Bewahre Originale und Kopien getrennt auf, damit du im Streitfall nicht von einem einzelnen Gerät oder Konto abhängig bist.

Welche Schritte helfen bei der Nachforderung?

  1. Sammle alle Unterlagen: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Überweisungen und Nachrichten zu Schichten.
  2. Halte deine Arbeitszeiten in einer eigenen Liste fest, mit Datum, Beginn und Ende der Schicht.
  3. Stelle die Forderung schriftlich beim Arbeitgeber und setze eine angemessene Frist zur Zahlung.
  4. Lass dich bei einer Beratungsstelle, der Gewerkschaft oder einer Rechtsberatung zu den Erfolgsaussichten informieren.
  5. Reagiert der Arbeitgeber nicht, kannst du den Anspruch gerichtlich geltend machen oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit informieren.

Wie lange kannst du Geld zurückfordern?

Ansprüche auf den Mindestlohn verjähren nach den allgemeinen Regeln. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Ihr Beginn richtet sich nach § 199 BGB: Sie beginnt am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den Umständen Kenntnis hast oder haben müsstest. Für Lohn aus dem Jahr 2026 endet die Frist deshalb in der Regel am 31. Dezember 2029.

Zusätzlich kann der Arbeitsvertrag eigene Ausschlussfristen enthalten, die kürzer sind als die gesetzliche Verjährung. Deshalb solltest du den Vertrag prüfen und nicht bis zum Ende der Frist warten. Auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber können die Lage verändern, das lässt sich im Einzelfall klären.

Welche Rolle spielt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit?

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gehört zum Zoll. Sie prüft unter anderem die Einhaltung des Mindestlohns und geht Hinweisen nach. Eine Meldung bei der Behörde ersetzt jedoch nicht deine eigene Forderung gegenüber dem Arbeitgeber. Welche Angaben die Behörde braucht und wie du dein Anliegen einreichst, erfährst du direkt bei ihr.

Häufige Fragen

Ist ein niedrigerer Stundenlohn im Studentenjob erlaubt, wenn ich zustimme?

Nein. Eine Vereinbarung, die den Mindestlohn unterschreitet, ist unwirksam. Auch deine Zustimmung ändert daran nichts, der volle Anspruch bleibt bestehen. Das gilt ebenso, wenn der Job als Einstieg oder Gefallen gedacht war.

Muss ich den Verstoß sofort melden?

Eine sofortige Meldung ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem solltest du zeitnah handeln, denn vertragliche Ausschlussfristen können kürzer sein als die gesetzliche Verjährung. Prüfe deshalb den Arbeitsvertrag und halte die Frist im Blick.

Kann mir der Arbeitgeber kündigen, weil ich mich beschwere?

Kündigungen als Reaktion auf eine berechtigte Lohnforderung sind rechtlich angreifbar. Ob eine konkrete Kündigung wirksam ist, hängt von Vertrag, Begründung und Umständen ab und sollte früh geprüft werden. Dokumentiere Datum, Inhalt und Zeugen der Gespräche.

Gilt der Mindestlohn auch für Nachhilfe oder Haushaltsjobs?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse. Auch bei Nachhilfe muss die Arbeitszeit sauber erfasst werden, damit der Stundenlohn überprüfbar ist. Die Rechenweise zeigt der Ratgeber Nachhilfe als Minijob: Was du beim Verdienst beachten musst.

Zählen Sachleistungen oder Trinkgeld zum Mindestlohn?

Für den Mindestlohn zählt grundsätzlich das Entgelt in Geld. Ob und in welchem Umfang Sachleistungen angerechnet werden dürfen, ist begrenzt und sollte im Einzelfall geprüft werden. Trinkgelder sind dabei ein eigener Punkt, den du am Arbeitsvertrag und an der Lohnabrechnung nachvollziehen kannst.

So gehst du jetzt vor

  1. Berechne deinen Stundenlohn für den letzten Monat mit der Formel aus diesem Ratgeber.
  2. Sichere deine Nachweise, bevor du den Arbeitgeber ansprichst.
  3. Trage das Ende der Verjährungsfrist in deinen Kalender ein.
  4. Suche bei Unklarheiten eine Beratungsstelle oder eine Rechtsberatung auf.
  5. Wende dich an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert und der Verstoß belegbar ist.

Passend dazu

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (abgerufen November 2026), § 195 BGB, regelmäßige Verjährungsfrist (geltendes Recht), § 199 BGB, Beginn der Verjährungsfrist (geltendes Recht).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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