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Konto online eröffnen: Was du für die Identprüfung brauchst

Konto online eröffnen: Warum die Identprüfung Pflicht ist, welche Wege das Geldwäschegesetz nennt, welche Unterlagen du brauchst und was ein Basiskonto bedeutet.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Wer ein Konto online eröffnen will, muss sich ausweisen, auch ohne Filiale. Banken sind dazu gesetzlich verpflichtet und wählen dafür ein Identprüfungsverfahren aus. Dieser Ratgeber erklärt, warum die Prüfung nötig ist, welche Wege das Geldwäschegesetz nennt, welche Unterlagen du bereithalten solltest und was gilt, wenn eine Bank dein Konto nicht eröffnet. Welche Bank du wählst, ist eine andere Frage und steht nicht hier.

Kurz beantwortet: Bei der Online-Kontoeröffnung musst du dich identifizieren, denn Kontoführer müssen sich nach § 154 AO Gewissheit über Person und Anschrift verschaffen. Das Geldwäschegesetz nennt in § 12 Abs. 1 unter anderem gültigen Ausweis, eID und qualifizierte elektronische Signatur als Prüfwege. Welche Verfahren eine Bank anbietet, entscheidet sie selbst (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Identprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Kontenwahrheit und der Geldwäscheprävention.
  • Ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild ist in jedem Verfahren der Kern der Prüfung.
  • Welche Verfahren möglich sind, hängt von der Bank ab. Dein Ausweis, deine Mitwirkung und eine geeignete Umgebung entscheiden über den Ablauf.
  • Halte Meldeadresse, Steuer-Identifikationsnummer und Kontaktdaten bereit, bevor du den Antrag startest.
  • Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben Anspruch auf ein Basiskonto, über das die Bank binnen zehn Geschäftstagen entscheiden muss.

Warum musst du dich bei der Kontoeröffnung ausweisen?

Nach § 154 Abs. 1 AO ist es untersagt, unter falschem oder erdichtetem Namen ein Konto zu eröffnen. Nach § 154 Abs. 2 AO muss sich die kontoführende Stelle vorab Gewissheit über Person und Anschrift jedes Verfügungsberechtigten und jedes wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes verschaffen und diese Angaben festhalten. Die Bank muss den Finanzbehörden außerdem jederzeit Auskunft geben können, welche Konten eine Person nutzt. Das ist der Hintergrund der Prüfung, und er gilt für Online- wie für Filialkonten gleichermaßen.

Welche Prüfwege nennt das Geldwäschegesetz?

§ 12 Abs. 1 GwG nennt mehrere Wege, wie Verpflichtete die Identität einer natürlichen Person überprüfen können. Die folgende Tabelle fasst sie zusammen.

WegWas dafür nötig istTypischer Ablauf
Gültiger amtlicher Ausweis mit LichtbildPersonalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes ErsatzdokumentPrüfung des Dokuments und Abgleich mit der Person
Elektronischer Identitätsnachweis (eID)Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (§ 18 PAuswG), Kartenleser oder Smartphone, PINAuslesen der Ausweisdaten, PIN-Eingabe
Qualifizierte elektronische SignaturSignatur im Sinne der eIDAS-Verordnung, Zahlung von einem auf dich lautenden Konto bei einem InstitutSignieren des Vertrags, Bestätigung über das Zahlungskonto
Notifiziertes elektronisches IdentifizierungssystemEin nach eIDAS anerkanntes SystemAnmeldung über das anerkannte System
Dokumente nach der Zahlungskonto-IdentitätsprüfungsverordnungDokumente, die diese Verordnung nenntPrüfung der Unterlagen durch die Bank

Daneben bieten Banken häufig weitere Wege an, etwa Verfahren per Videoanruf. Welche weiteren Verfahren zulässig sind, richtet sich nach den Vorgaben der Aufsicht und ist nicht in § 12 GwG geregelt. Welche Verfahren in deinem Fall zur Verfügung stehen, steht im Antrag. Ob eine Bank ein bestimmtes Verfahren anbietet, ist ihre Entscheidung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Verfahren besteht in der Regel nicht.

Was brauchst du für die Online-Kontoeröffnung?

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ist der Ausweis abgelaufen, ist er für die Prüfung nicht geeignet.
  • Deine aktuelle Meldeadresse. Haben sich Anschrift oder Name geändert, halte den Nachweis bereit, zum Beispiel die Meldebescheinigung oder den Nachweis der Adressänderung.
  • Eine funktionierende E-Mail-Adresse und eine Mobilnummer für Bestätigungscodes.
  • Deine steuerliche Identifikationsnummer, nach der Banken häufig fragen.
  • Bei eID: Ausweis mit aktivierter Online-Funktion, die sechsstellige PIN und ein NFC-fähiges Smartphone oder einen Kartenleser.
  • Bei Videoverfahren: Eine ruhige, gut beleuchtete Umgebung, eine stabile Verbindung und einen Ausweis, den du in der Hand drehen kannst.

Wie läuft die Identprüfung ab?

  1. Du füllst den Antrag online aus und bestätigst deine Daten. Achte auf eine Schreibweise, die exakt dem Ausweis entspricht.
  2. Du wählst ein Prüfverfahren aus, das die Bank anbietet.
  3. Die Bank prüft Ausweis und Person. Bei Abweichungen oder schlechter Bildqualität wird das Verfahren oft abgebrochen und lässt sich wiederholen.
  4. Du unterschreibst den Vertrag, meist elektronisch.
  5. Die Bank schaltet das Konto frei und übermittelt dir Zugangsdaten und Karte getrennt, meist per Post und per App.

Was gilt für internationale Studierende und Menschen ohne festen Wohnsitz?

Für Studierende ohne deutschen Pass können sich Anforderungen an Ausweisdokumente und Meldeadresse unterscheiden. Eine ausführliche Übersicht findest du im Ratgeber Girokonto als internationale Studierende: Welche Unterlagen du brauchst. Wer ein Sperrkonto für die Einreise braucht, findet den Ablauf im Ratgeber Sperrkonto für das Studium in Deutschland: So läuft die Eröffnung ab.

Welche Fehler führen häufig zum Abbruch der Prüfung?

Die meisten Abbrüche haben praktische Ursachen und lassen sich vermeiden. Typisch sind diese Punkte:

  • Der Ausweis ist abgelaufen oder die Online-Ausweisfunktion ist nicht aktiviert, oder die PIN ist vergessen.
  • Name oder Anschrift im Antrag weichen von den Angaben im Ausweis oder im Melderegister ab.
  • Das Bild ist durch Spiegelungen, schlechtes Licht oder eine instabile Verbindung nicht auswertbar.
  • Das Smartphone unterstützt die benötigte Funktechnik für das Auslesen des Ausweises nicht.

Wenn mehrere Versuche scheitern, lohnt der Wechsel auf ein anderes Verfahren oder die Rückfrage beim Kundendienst, statt den Antrag wiederholt abzusenden.

Was tun, wenn die Bank das Konto nicht eröffnet?

Nach § 31 ZKG muss ein Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet, mit einem Berechtigten einen Basiskontovertrag schließen, wenn der Antrag die Voraussetzungen erfüllt. Berechtigt ist jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, auch ohne festen Wohnsitz, sowie Asylsuchende und Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Das Institut muss den Abschluss unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen nach Antragseingang anbieten. Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit den Grundfunktionen. Wende dich bei einer Ablehnung an die Bank, lass dir die Gründe nennen und prüfe, ob ein Basiskonto in Betracht kommt.

Häufige Fragen

Kann ich ein Konto ohne Ausweis eröffnen?

Nein. Die Bank muss sich nach § 154 AO Gewissheit über Person und Anschrift verschaffen. Ohne gültigen Ausweis oder einen anderen zulässigen Weg ist die Eröffnung in der Regel nicht möglich.

Was passiert, wenn die Videoprüfung scheitert?

Meist lässt sich das Verfahren wiederholen, oder die Bank bietet einen anderen Weg an, zum Beispiel die eID oder eine Prüfung in einer Filiale oder per Post. Frage beim Anbieter nach den Alternativen.

Muss ich für die Identprüfung zahlen?

Ob eine Bank für die Identprüfung ein Entgelt verlangt, steht in ihren Bedingungen. Prüfe das vor dem Start des Antrags.

Wie lange dauert die Eröffnung?

Das hängt vom Anbieter und vom Verfahren ab. Für ein Basiskonto nennt § 31 ZKG eine Höchstfrist von zehn Geschäftstagen nach Antragseingang. Allgemeine Zeiträume für andere Konten gibt es nicht, daher lohnt der Blick in die Hinweise der Bank.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob dein Ausweis gültig ist und deine Meldeadresse stimmt.
  2. Lege Steuer-Identifikationsnummer, E-Mail-Adresse und Handy bereit.
  3. Wähle ein Prüfverfahren, das zu deiner Ausstattung passt, etwa eID mit Smartphone.
  4. Lies vor dem Absenden die Preis- und Leistungsübersicht und die Hinweise zur Identprüfung.
  5. Wenn du die Kontoauswahl noch klären willst, hilft der Vergleich der Kriterien, nicht einzelner Anbieter.

Passend dazu

Quellen: § 154 AO, Kontenwahrheit; § 12 GwG, Identitätsüberprüfung (Abruf 02.11.2026); § 31 ZKG, Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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