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Endgültig nicht bestanden: Was du jetzt tun kannst

Ob eine Prüfung endgültig nicht bestanden ist, entscheidet die Prüfungsordnung deiner Hochschule. So prüfst du deine Lage und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
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Inhalt

Eine nicht bestandene Prüfung ist nicht automatisch das Ende des Studiums. Ob eine Prüfung endgültig nicht bestanden ist, entscheidet die Prüfungsordnung deines Studiengangs, und die Regeln unterscheiden sich von Hochschule zu Hochschule. Dieser Ratgeber zeigt, wie dieses System aufgebaut ist, was du prüfen solltest und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Kurz beantwortet: Eine Prüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn alle Wiederholungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind oder die Ordnung keine weitere zulässt. Die Regeln legt die Prüfungsordnung deiner Hochschule fest. Ein Beispiel aus Göttingen sieht zwei Wiederholungen vor. In Nordrhein-Westfalen muss nach dem Landesrecht exmatrikuliert werden, wenn eine erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden ist. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Folgen eines endgültigen Nichtbestehens ergeben sich aus deiner Prüfungsordnung und dem Landesrecht, nicht aus einer bundesweit einheitlichen Regel.
  • Ein Beispiel aus Göttingen sieht zwei Wiederholungen je nicht bestandener Modulprüfung vor. Danach gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden.
  • Nach dem Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen ist die Exmatrikulation vorgeschrieben, wenn eine erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.
  • Die Frist für einen Widerspruch steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids und darf nicht verstreichen.
  • Prüfungsamt und Studienberatung kennen die Ordnung deines Studiengangs und sollten am Anfang stehen.

Was bedeutet endgültig nicht bestanden?

Der Begriff beschreibt den Zustand, in dem eine Prüfungsleistung nicht mehr wiederholt werden kann. Die Ordnung legt fest, wie viele Versuche es gibt, wie Wiederholungen bewertet werden und welche Folge danach eintritt. Viele Ordnungen sehen zunächst den Erstversuch und danach eine oder zwei Wiederholungen vor. Erst wenn die letzte Möglichkeit mit nicht ausreichend endet, ist die Prüfung endgültig nicht bestanden.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einzelnen Modulprüfungen und der Gesamtprüfung am Ende des Studiums. Ein endgültiges Nichtbestehen einer Modulprüfung kann dazu führen, dass die Abschlussprüfung nicht mehr erreicht werden kann. Deshalb solltest du bei jedem Fehlversuch die Versuchszahl deines Moduls notieren.

Wie sieht ein Beispiel aus?

Die Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Agrarwissenschaften der Universität Göttingen aus dem Jahr 2006 zeigt eine solche Struktur. Nach ihr können nicht bestandene Modulprüfungen zweimal wiederholt werden. Bei der zweiten Wiederholung darf die Note nicht ausreichend nur nach einer mündlichen Prüfung vergeben werden. Wird auch diese Wiederholung mit nicht ausreichend bewertet, gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Das ist ein Beispiel einer einzelnen Hochschule und keine allgemeine Regel für alle Studiengänge.

RegelungsteilGöttinger Beispiel (Prüfungsordnung 2006)
Anzahl der WiederholungenZwei Wiederholungen je nicht bestandener Modulprüfung
Zweite WiederholungNicht ausreichend nur nach mündlicher Prüfung möglich
FolgeModulprüfung gilt als endgültig nicht bestanden
WahlpflichtmoduleEndgültiges Nichtbestehen führt zur endgültig nicht bestandenen Masterprüfung
FristverlängerungDie Prüfungskommission kann bei wichtigen Gründen eine angemessene Frist gewähren

Die Seite der Universität Göttingen nennt keinen Stand. Die Angaben beziehen sich auf den Wortlaut der dort verlinkten Ordnung und müssen für deinen Studiengang an der jeweiligen Stelle geprüft werden.

Was passiert mit deinem Studium?

Die Folgen gehen über die einzelne Prüfung hinaus. Nach dem Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen muss exmatrikuliert werden, wenn im Studiengang eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden wurde. Das ist ein Beispiel für Landesrecht. Andere Länder und Hochschulen regeln den Vorgang anders, deshalb ist die Ordnung deines Studiengangs der entscheidende Maßstab.

Wer exmatrikuliert wird, verliert auch seinen Status für Rückmeldung und Versicherung. Unser Ratgeber zur Exmatrikulation zeigt die typischen Schritte und Lücken, die du dabei vermeiden solltest.

Mit der Exmatrikulation endet auch die studentische Mitgliedschaft in der Krankenversicherung. Welche Lücken du dabei vermeidest, zeigt unser Ratgeber zur Exmatrikulation und Krankenversicherung.

Welche Fristen und Rechte sind wichtig?

Der wichtigste Punkt ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Sie nennt die Frist für den Widerspruch und die zuständige Stelle. Lass die Frist nicht verstreichen, während du noch überlegst. Manche Ordnungen sehen zusätzliche Verfahren vor, etwa eine Ergänzungsprüfung oder eine Überprüfung der Bewertung. Ob es sie bei dir gibt, klärt das Prüfungsamt.

  • Prüfe den Bescheid auf Datum, Frist und die Stelle, bei der du Widerspruch einlegen kannst.
  • Lies die Ordnung zu Wiederholungen, Fristen und Folgen, und notiere die Paragrafen.
  • Frage schriftlich nach, welche Versuche dir noch zustehen.
  • Halte Gründe wie Krankheit mit Nachweisen fest, weil die Ordnung sie bei Fristen berücksichtigen kann.

Wie bereitest du ein Gespräch im Prüfungsamt vor?

Ein Gespräch im Prüfungsamt bringt meist mehr, wenn du gut vorbereitet bist. Nimm den Bescheid, die relevante Ordnung und deinen Studienverlaufsplan mit. Frage konkret: Wie viele Versuche habe ich noch? Gibt es ein Verfahren nach der letzten Wiederholung? Welche Frist gilt für einen Widerspruch? Notiere die Antworten mit Datum und Namen der Person, die sie gegeben hat.

Eine Beratung im Prüfungsamt ersetzt keine rechtliche Prüfung deines Einzelfalls. Bei komplexen Fragen kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht helfen. Die Entscheidung über den Widerspruch trifft deine Hochschule nach der Ordnung.

Häufige Fragen

Kann ich eine endgültig nicht bestandene Prüfung noch verbessern?

Das hängt von der Ordnung ab. Manche Hochschulen erlauben eine Notenverbesserung unter bestimmten Bedingungen, andere nicht. Nur das Prüfungsamt kann das verbindlich sagen.

Führt ein endgültiges Nichtbestehen immer zur Exmatrikulation?

Nicht überall gleich. Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen schreibt die Exmatrikulation bei einer erforderlichen Prüfung vor. Das Göttinger Beispiel regelt die Folge für die Masterprüfung, nennt aber keine Exmatrikulation ausdrücklich. Prüfe deshalb Landesrecht und Ordnung.

Kann ich wegen eines wichtigen Grundes eine Frist verlängern lassen?

Ja, wenn die Ordnung das vorsieht. Das Göttinger Beispiel erlaubt der Prüfungskommission, bei wichtigen Gründen eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren. Den Antrag solltest du rechtzeitig stellen und den Grund belegen.

Welche Frist gilt für den Widerspruch?

Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Sie kann je nach Hochschule und Verfahren unterschiedlich sein, deshalb ist die Angabe im Bescheid maßgeblich. Wenn dort keine Frist steht, kläre das sofort schriftlich.

Sollte ich mich beraten lassen?

Ja. Studienberatung und Prüfungsamt kennen deine Ordnung und können dir die Schritte erklären. Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn der Bescheid rechtlich angreifbar erscheint oder wenn es um die Exmatrikulation geht.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe den Bescheid auf Datum, Frist und Rechtsbehelfsbelehrung.
  2. Lies die Prüfungsordnung deines Studiengangs zu Wiederholungen und Folgen.
  3. Kläre beim Prüfungsamt, welche Versuche noch offen sind und ob ein Verfahren vorgesehen ist.
  4. Entscheide innerhalb der Frist über einen Widerspruch und halte deine Entscheidung schriftlich fest.

Was bedeutet das für deine Finanzierung?

Ein endgültiges Nichtbestehen wirkt sich auch auf die Förderung aus. Nach § 15 Abs. 3 BAföG wird über die Förderungshöchstdauer hinaus für angemessene Zeit gefördert, wenn die Überschreitung auf schwerwiegende Gründe zurückgeht. Als Beispiel nennt das Gesetz das erstmalige Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Ob das auf deinen Fall zutrifft, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung im Einzelfall.

Wenn du Förderung beziehst, melde einen Prüfungsfehlschlag zeitnah und lass dir die Entscheidung schriftlich geben. Ein Antrag ohne vollständige Nachweise kann die Entscheidung verzögern.

Passend dazu

Quellen: Universität Göttingen, Seite zur Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen (Stand auf der Seite nicht angegeben); Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen, § 51 Exmatrikulation (Wiedergabe auf lexmea.de); BAföG, § 15 (Wortlaut auf gesetze-im-internet.de, Stand des Abrufs nicht angegeben).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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