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Falsche Überweisung: So holst du dein Geld zurück

Falsche IBAN oder falscher Empfänger: Was § 675y BGB regelt, was deine Bank tun muss und wie du Schritt für Schritt vorgehst, um dein Geld zurückzuholen.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Eine falsche Überweisung passiert schneller, als man denkt: Eine vertauschte Ziffer in der IBAN, ein falscher Empfänger aus der Vorschlagsliste, ein Betrag mit zu vielen Nullen. Wer sein Geld nach einer falschen Überweisung zurückholen will, sollte schnell und in der richtigen Reihenfolge vorgehen. Dieser Ratgeber zeigt, was das Gesetz regelt, was deine Bank tun muss und wann der Weg über den Empfänger führt.

Kurz beantwortet: Nach einer falschen Überweisung informierst du sofort deine Bank. Bei einer von dir angegebenen falschen IBAN gilt der Auftrag nach § 675y Abs. 5 BGB als korrekt ausgeführt, die Bank muss sich aber im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Rückholung bemühen. Eine Garantie auf Rückerhalt besteht nicht (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Melde die Fehlüberweisung ohne Verzögerung deiner Bank, am besten schriftlich oder über den dafür vorgesehenen Weg im Online-Banking.
  • Hast du eine falsche Kundenkennung (IBAN) angegeben, besteht kein Erstattungsanspruch gegen die Bank, wohl aber ein Anspruch auf Bemühen um Rückholung.
  • Hat die Bank den Auftrag fehlerhaft ausgeführt, kannst du von ihr die unverzügliche und ungekürzte Erstattung verlangen.
  • Kommt die Bank nicht weiter, kannst du dich an den Empfänger wenden, der das Geld ohne Rechtsgrund erhalten hat.
  • Ob und wie schnell eine Rückbuchung gelingt, hängt von der Bank, der Zahlungsart und vom Verhalten des Empfängers ab und lässt sich nicht verallgemeinern.

Was passiert rechtlich bei einer Fehlüberweisung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet, wer den Fehler verursacht hat. Liegt er bei der Bank, etwa bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung, kann der Zahler nach § 675y Abs. 1 BGB von seinem Zahlungsdienstleister die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen. Ein belastetes Konto muss wieder auf den Stand gebracht werden, den es ohne die fehlerhafte Ausführung hätte.

Anders ist es, wenn der Fehler bei dir liegt. Hast du eine falsche Kundenkennung angegeben, etwa eine falsche IBAN, entfallen die Ansprüche nach den Absätzen 1 und 2, soweit die Bank den Auftrag in Übereinstimmung mit der von dir angegebenen Kennung ausgeführt hat (§ 675y Abs. 5 BGB). Die Bank hat dann formal richtig gehandelt. Das bedeutet aber nicht, dass sie dir nicht helfen muss.

Was muss die Bank bei einer falschen IBAN tun?

Nach § 675y Abs. 5 BGB kannst du von deiner Bank verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Die Bank des Empfängers muss dafür alle erforderlichen Informationen mitteilen. Gelingt die Rückholung nicht, muss deine Bank dir auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitteilen, damit du selbst einen Erstattungsanspruch gegen den Empfänger geltend machen kannst. Für diese Tätigkeiten darf im Zahlungsdiensterahmenvertrag ein Entgelt vereinbart werden. Ein Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis deiner Bank lohnt sich daher.

SituationWer trägt grundsätzlich das Risiko?Was du verlangen kannst
Bank führt Auftrag fehlerhaft oder nicht ausDie BankUnverzügliche und ungekürzte Erstattung (§ 675y Abs. 1 BGB)
Du gibst eine falsche IBAN an, Bank führt sie korrekt ausZunächst duBemühen der Bank um Rückholung und Auskunft über den Empfänger (§ 675y Abs. 5 BGB)
Verspätete AusführungDie BankDass die Bank den Anspruch gegen die Empfängerbank geltend macht (§ 675y Abs. 3 BGB)

Was kannst du konkret tun, wenn das Geld falsch angekommen ist?

  1. Prüfe die Überweisung: Wohin ging das Geld, wie hoch war der Betrag, wann wurde sie ausgelöst, und war es eine Echtzeitüberweisung?
  2. Rufe deine Bank an und bestätige den Vorgang schriftlich. Bitte um einen Rückruf der Überweisung und um Auskunft, welche Schritte sie einleitet.
  3. Stelle, falls nötig, den schriftlichen Antrag nach § 675y Abs. 5 BGB auf Mitteilung aller verfügbaren Informationen über den Empfänger.
  4. Wende dich mit diesen Angaben schriftlich an den Empfänger. Bleibe sachlich, nenne Datum, Betrag und Kontoverbindung und setze eine angemessene Frist zur Rückzahlung.
  5. Reagiert der Empfänger nicht, kannst du anwaltliche Hilfe oder eine Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Der Anspruch richtet sich nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung.

Je früher du handelst, desto größer ist die Chance, dass das Geld noch beim Empfänger vorhanden ist. Das ist keine rechtliche Regel, sondern eine praktische Erfahrung: Ist der Betrag bereits weiterüberwiesen oder ausgegeben, wird die Rückholung schwieriger. Wie schnell Überweisungen heute ankommen, erklärt der Ratgeber Instant Payment: Warum Überweisungen heute in Sekunden ankommen.

Wie lässt sich eine falsche Überweisung von vornherein vermeiden?

Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen nach der EU-Verordnung 2024/886 bei Überweisungen eine Empfängerprüfung durchführen, bei der Name und IBAN abgeglichen werden (Mitteilung des Finanzamts Brandenburg vom 09.10.2025). Weicht der angezeigte Name ab, solltest du die Überweisung nicht freigeben, sondern die Angaben beim Empfänger erneut erfragen. Die Details dazu stehen im Ratgeber Empfängerprüfung bei Überweisungen: Was Verification of Payee bedeutet. Zusätzlich helfen diese Gewohnheiten:

  • Kopiere IBANs aus Rechnungen oder Nachrichten, statt sie abzutippen, und vergleiche die letzten vier Ziffern.
  • Prüfe bei neuen Empfängern zuerst mit einem kleinen Betrag, wenn das sinnvoll ist.
  • Gib Beträge und Verwendungszweck vor dem Absenden noch einmal in der Zusammenfassung durch.
  • Sei vorsichtig bei Zahlungsaufforderungen per Nachricht, die dich unter Zeitdruck setzen.

Welche Fristen sind wichtig?

Für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den Umständen Kenntnis erlangt hast (§ 199 BGB). Praktisch zählt aber ein anderer Zeitraum: Die Rückholmöglichkeiten über die Bank sind in der Regel in den ersten Tagen am besten. Konkrete Fristen und Verfahren für Rückrufe unterscheiden sich je nach Bank und Zahlungsart und lassen sich nicht verallgemeinern. Frage deshalb bei deiner Bank nach den Bedingungen für deinen Zahlungsweg.

Was gilt bei Betrug oder Überweisung an Betrüger?

Wurdest du getäuscht und hast selbst eine Überweisung ausgelöst, ist das rechtlich oft anders zu bewerten als ein Tippfehler. Wende dich in diesem Fall zusätzlich an die Polizei und melde den Fall deiner Bank. Eine pauschale Aussage, ob und in welchem Umfang die Bank haftet, ist nicht möglich, weil es auf Einzelheiten ankommt, zum Beispiel darauf, ob du den Zahlungsauftrag autorisiert hast. Für unautorisierte Zahlungen gelten andere Regeln als für Überweisungen, die du selbst freigegeben hast.

Häufige Fragen

Kann ich eine Überweisung stornieren?

Ob ein Widerruf oder Rückruf möglich ist, hängt davon ab, ob die Überweisung bereits ausgeführt wurde. Terminüberweisungen lassen sich oft bis kurz vor dem Ausführungstag ändern, bereits ausgeführte Zahlungen nicht mehr. Frage deine Bank nach dem Zeitpunkt, bis zu dem ein Auftrag in deinem Online-Banking widerrufen werden kann.

Muss mir der Empfänger das Geld zurückgeben?

Wer Geld ohne rechtlichen Grund erhält, muss es grundsätzlich herausgeben. Das ergibt sich aus den Regeln zur ungerechtfertigten Bereicherung. Ob der Empfänger es freiwillig zurücküberweist, ist eine andere Frage, und im Streitfall kann der Weg über ein Gericht nötig sein.

Kostet die Rückholung etwas?

Nach § 675y Abs. 5 BGB darf im Zahlungsdiensterahmenvertrag ein Entgelt für die Bemühungen der Bank vereinbart werden. Ob und wie hoch es bei deiner Bank ist, steht im Preis- und Leistungsverzeichnis.

Was tun, wenn die Bank nichts unternimmt?

Fordere die Bank schriftlich auf, die gesetzlich vorgesehenen Schritte einzuleiten, und halte Datum und Antwort fest. Kommt keine zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die Beschwerdestelle deiner Bank und danach an eine Verbraucherberatung oder an einen Anwalt wenden.

So gehst du jetzt vor

  1. Rufe deine Bank sofort an und teile Datum, Betrag, Empfänger-IBAN und Verwendungszweck mit.
  2. Bestätige das Gespräch schriftlich und bitte um Rückruf der Überweisung und um eine Eingangsbestätigung.
  3. Fordere bei Bedarf schriftlich die Auskünfte über den Empfänger nach § 675y Abs. 5 BGB an.
  4. Schreibe den Empfänger mit Fristsetzung an und dokumentiere alles.
  5. Richte künftig Empfängerprüfung und Vier-Augen-Kontrolle bei neuen IBANs ein.

Passend dazu

Quellen: § 675y BGB, Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; § 675z BGB, sonstige Ansprüche; Finanzamt Brandenburg, Mitteilung zur Empfängerprüfung (Verification of Payee) nach Verordnung (EU) 2024/886, 09.10.2025.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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