Ein Deepfake ist ein täuschend echt wirkendes Bild, Video oder Tonaufnahme, die mit Methoden der künstlichen Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Die Technik ist inzwischen so verbreitet, dass auch Studierende mit wenigen Klicks Bilder von Kommilitoninnen manipulieren können. Die Frage, ob und wann das strafbar ist, beschäftigt deshalb auch die Politik. Dieser Ratgeber erklärt, wo das Gesetzgebungsverfahren steht und was du schon jetzt beachten solltest.
Kurz beantwortet: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgestellt, der unter anderem Deepfakes erfassen soll. Laut Presseberichten hat das Bundeskabinett den Entwurf am 7. Oktober 2026 beschlossen. Die Beratung im Bundestag stand nach den Presseberichten vom 7. Oktober 2026 noch aus, ein Inkrafttreten ist nicht festgelegt. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Entwurf stammt aus dem Bundesjustizministerium und wurde im April 2026 vorgestellt.
- Nach der Kabinettsbefassung im Oktober 2026 liegt der Entwurf nun beim Bundestag. Ein Gesetz ist er damit noch nicht.
- Der Entwurf nennt neue Straftatbestände, unter anderem für das unbefugte Herstellen und Verbreiten intimer Bildaufnahmen.
- Deepfakes sollen ausdrücklich erfasst werden, wenn sie intime Bildaufnahmen betreffen.
- Die Höhe der Strafen steht erst im verabschiedeten Gesetzestext fest. Frühere Zahlen aus dem Entwurf können sich geändert haben.
Was ist ein Deepfake, und warum braucht es dafür ein Gesetz?
Deepfakes entstehen, wenn das Gesicht oder die Stimme einer Person auf fremdes Material übertragen wird. Das Ergebnis wirkt authentisch, obwohl die Szene nie stattgefunden hat. Für Betroffene ist das besonders belastend, wenn die Aufnahmen sexualisiert sind oder den Ruf schädigen. Ein Foto lässt sich kaum zurückholen, sobald es in Messengern und sozialen Netzwerken kursiert.
Bisher greifen je nach Fall verschiedene Vorschriften, etwa zum Schutz der Persönlichkeit oder zu Beleidigungen. Der Gesetzgeber will mit dem Entwurf gezielt Lücken schließen, die bei KI-generierten Inhalten sichtbar geworden sind. Ob das gelingt, entscheidet sich im weiteren Verfahren.
Was sieht der Entwurf vor?
Laut der Pressemitteilung des Landes Brandenburg vom April 2026 zu dem vom Bundesjustizministerium vorgestellten Entwurf sollen mehrere neue Straftatbestände entstehen. Die Übersicht zeigt die genannten Bereiche. Sie beschreibt den Inhalt des Entwurfs in der damals veröffentlichten Form, nicht den endgültigen Gesetzestext. Die Bundestagsdrucksache 21/7054 (Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10. Juli 2026) nennt für den Referentenentwurf unter anderem § 184k StGB-E für sexualisierte Deepfakes und § 201b StGB-E für sonstige Deepfakes, die dem Ansehen einer Person erheblich schaden können. Zum Strafrahmen und zum Inkrafttreten macht die Drucksache keine Angaben. Sie verweist auf die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie 2024/1385 am 14. Juni 2027.
| Bereich | Was der Entwurf nach den Berichten abdecken soll |
|---|---|
| Intime Bildaufnahmen | Unbefugtes Herstellen und Verbreiten, Deepfakes ausdrücklich erfasst |
| Digitaler Voyeurismus | Heimliche oder unbefugte Aufnahmen im digitalen Raum |
| Täuschend echte Inhalte | Inhalte, die dem Ansehen einer Person erheblich schaden |
| Cyberstalking | Bestimmte Formen der digitalen Nachstellung |
Nach dem Kabinettsbericht von Oktober 2026 wurde der Entwurf in einigen Punkten gegenüber der Ausgangsfassung geändert. Genaue Änderungen lassen sich aus den Berichten nicht vollständig ablesen. Deshalb solltest du bei konkreten Fragen den endgültigen Wortlaut abwarten.
Wie weit ist das Gesetzgebungsverfahren?
Ein Gesetzentwurf durchläuft mehrere Stationen, bevor er gilt. Die folgende Übersicht zeigt den Stand nach den Quellen, auf die sich dieser Beitrag stützt. Termine für ein Inkrafttreten sind nicht genannt.
| Schritt | Zeitpunkt | Stand |
|---|---|---|
| Vorstellung des Entwurfs durch das Bundesjustizministerium | April 2026 | Erfolgt |
| Beschluss des Bundeskabinetts | 7. Oktober 2026 | Laut Presse beschlossen |
| Beratung im Bundestag | offen | Laut Presse am 7. Oktober 2026 noch nicht begonnen |
| Inkrafttreten | nicht angegeben | Offen |
Ein Kabinettsbeschluss ist ein Zwischenschritt. Erst nach den Beratungen im Bundestag und den weiteren Verfahrensschritten wird ein Gesetz daraus. Der Gesetzestext ist dann maßgeblich, nicht die Ankündigung. Behalte deshalb das Gesetzgebungsverfahren im Blick, wenn du dich auf neue Regeln verlassen willst.
Warum der Kabinettsbeschluss noch nicht das letzte Wort ist
Ein Kabinettsbeschluss bedeutet, dass die Bundesregierung den Entwurf gebilligt hat und ihn in den Bundestag einbringt. Im parlamentarischen Verfahren kann sich der Text noch deutlich ändern. Ausschüsse prüfen Formulierungen, Fachverbände und Interessengruppen äußern sich, und die Fraktionen verhandeln über Details. Gerade bei Strafnormen wird genau darauf geachtet, dass Tatbestände klar und verhältnismäßig gefasst sind.
Auch der Bundesrat ist in vielen Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Wann das hier der Fall ist, lässt sich den Berichten nicht sicher entnehmen. Wer die Entwicklung verfolgen möchte, schaut am besten in die Dokumentation des Bundestages zu dem Vorhaben, sobald sie verfügbar ist. Dort finden sich die Fassungen, die tatsächlich beraten werden.
Für dich heißt das: Die Richtung des Vorhabens ist erkennbar, die endgültige Ausgestaltung aber nicht. Wer heute eine Entscheidung trifft, etwa beim Teilen eines Bildes, sollte sich am geltenden Recht und an der eigenen Sorgfalt orientieren, nicht an einem Entwurf.
Was bedeutet das für dich als Studierende oder Studierender?
Wer heute ein fremdes Gesicht in ein Video montiert oder ein Foto einer Person sexualisiert verändert, sollte sich nicht darauf verlassen, dass das straffrei bleibt. Nach geltendem Recht hängt die Bewertung vom Inhalt und vom Einzelfall ab. Ein eigener Tatbestand für Deepfakes ist erst im Entwurf vorgesehen. Ein Scherz unter Freunden kann zudem schnell zu Konflikten führen, die weit über den Gruppenchat hinausgehen.
Auch beim Teilen gilt Vorsicht. Wer ein manipuliertes Bild weiterleitet, verbreitet es erneut und kann selbst in die Verantwortung geraten. Prüfe deshalb, ob ein Bild echt ist, bevor du es weitergibst. Hinweise zur Erkennung von KI-Bildern findest du im Beitrag KI-Bilder erkennen: Welche Kennzeichnungen es gibt und was sie taugen.
Was du tun kannst, wenn du betroffen bist
Wenn ein Deepfake von dir kursiert, sichere zuerst die Beweise. Mache Screenshots mit Datum und Uhrzeit, notiere die Adressen der Beiträge und speichere Nachrichten, in denen das Bild verbreitet wurde. Diese Unterlagen helfen bei einer Anzeige und bei Meldungen an Plattformen, die meist eigene Meldefunktionen anbieten.
Anschließend kannst du den Beitrag auf der Plattform melden und eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Eine Anzeige ist auch dann möglich, wenn der Entwurf noch nicht Gesetz ist, weil dann geprüft wird, ob bestehende Vorschriften greifen. Für die weitere Beratung kannst du dich an Opferberatungsstellen wenden. Dort erfährst du, welche Schritte in deiner Situation sinnvoll sind.
Häufige Fragen
Ist ein Deepfake schon jetzt verboten?
Das hängt von Inhalt und Umständen ab. Ein speziell auf Deepfakes zugeschnittener Straftatbestand ist erst im Entwurf vorgesehen. Ob bestehende Vorschriften greifen, prüfen Polizei und Staatsanwaltschaft im Einzelfall oder ein Anwalt bei einer konkreten Frage.
Welche Strafen drohen?
Die genauen Strafrahmen stehen im Gesetzestext, sobald er verabschiedet ist. Verlass dich bis dahin nicht auf früher genannte Zahlen, denn die Kabinettsfassung kann sich vom Ausgangsentwurf unterscheiden.
Wo erstatte ich eine Anzeige?
Anzeigen nimmt die Polizei entgegen, auch auf jeder Wache. Du kannst dich ebenfalls an die Staatsanwaltschaft wenden. Nimm alle Beweise mit, die du gesichert hast, damit die Ermittler den Sachverhalt schnell erfassen können.
Muss ich die Plattform selbst melden?
Eine Meldung bei der Plattform ist unabhängig vom Strafverfahren möglich und oft der schnellste Weg, ein Bild aus dem Netz zu bekommen. Beides kann parallel laufen. Dokumentiere deine Meldung, damit du später nachweisen kannst, wann du sie abgegeben hast.
So gehst du jetzt vor
- Verfolge das Gesetzgebungsverfahren, bevor du dich auf einen bestimmten Stand verlässt.
- Sichere bei Betroffenheit sofort Screenshots, Adressen und Nachrichten.
- Melde das Material auf der Plattform und erstatte bei Bedarf Anzeige.
- Prüfe Bilder, bevor du sie weiterleitest, und verzichte auf Inhalte, die Personen bloßstellen.
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Quellen: Beck-aktuell, Kabinett beschließt Gesetzentwurf zu digitaler Gewalt, 7. Oktober 2026, Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Pressemitteilung Nr. 21/2026 vom 20. April 2026, ZDFheute, Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt, April 2026, Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7054, 10. Juli 2026, abgerufen am 03.11.2026
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.