Eine Flugverspätung kann dir in der EU eine feste Entschädigung einbringen, unabhängig vom Ticketpreis. Ob und in welcher Höhe sie dir zusteht, hängt aber von der Flugstrecke, der Dauer der Verspätung bei der Ankunft und den Ursachen ab. Die Fluggastrechte-Verordnung regelt diese Punkte, und genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Einzelheiten, bevor du eine Forderung stellst.
Kurz beantwortet: Nach der Kurzdarstellung des Europäischen Parlaments betragen die Ausgleichszahlungen 250, 400 oder 600 Euro. Maßgeblich sind die Flugstrecke und die Verspätung bei der Ankunft, nach der Rechtsprechung des EuGH ab drei Stunden. Außergewöhnliche Umstände können den Anspruch ausschließen. Stand der Quelle: März 2026. Stand dieses Ratgebers: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und nach der Verspätung bei der Ankunft am Endziel.
- Die Kurzdarstellung nennt je nach Strecke Verspätungsschwellen von 2, 3 oder 4 Stunden. Für den Ausgleich bei Verspätung hat der EuGH den Anspruch ab drei Stunden Ankunftsverspätung bejaht.
- Die Beträge sind 250, 400 und 600 Euro, je nach Entfernung des Fluges.
- Bei einer Annullierung besteht der Anspruch, sofern du nicht rechtzeitig informiert wurdest und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
- Die Forderung richtest du zuerst an das Luftfahrtunternehmen, mit Belegen und Angaben zu Flug und Ankunftszeit.
Welche Strecke zählt?
Die Entfernung bestimmt, welcher Betrag und welche Schwelle gelten. Die Kurzdarstellung des Europäischen Parlaments unterscheidet drei Stufen. Maßgeblich ist die Verspätung bei der Ankunft, nicht die Verspätung beim Abflug. Deshalb solltest du die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen dokumentieren.
| Flugstrecke | Verspätungsschwelle laut Kurzdarstellung | Entschädigung |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | ab 2 Stunden | 250 Euro |
| 1.500 bis 3.500 km oder innerhalb der EU über 1.500 km | ab 3 Stunden | 400 Euro |
| über 3.500 km | ab 4 Stunden | 600 Euro |
Die Tabelle folgt den Angaben im Fließtext und in den Fußnoten der Kurzdarstellung. Die Darstellung enthält eine unvollständige Tabelle mit vier Distanzklassen, aber drei Betragsstufen. Für die genaue Einordnung deines Fluges hilft die Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen, die du mit einem Streckenrechner prüfen kannst, und der Verordnungstext auf EUR-Lex. Für eine Verspätung hat der EuGH den Ausgleichsanspruch ab drei Stunden bejaht, die Schwellen von 2, 3 und 4 Stunden aus der Kurzdarstellung ersetzen diese Grenze nicht. Zur geplanten Reform der Verordnung nennt die Kurzdarstellung (Stand März 2026): Das Parlament schloss die zweite Lesung am 21. Januar 2026 ab, der Rat lehnte die Änderungen am 24. März 2026 ab, ein Vermittlungsverfahren hat begonnen. Den aktuellen Stand und mögliche neue Schwellen prüfst du beim Europäischen Parlament, bis dahin gilt die bestehende Verordnung.
Wann gibt es bei einer Annullierung Geld?
Auch bei einer Annullierung sieht die Verordnung eine Entschädigung vor. Nach der Darstellung besteht der Anspruch, sofern die Fluggäste nicht spätestens zwei Wochen vor dem Flug informiert wurden oder außergewöhnliche Umstände vorliegen. Eine Verspätungsdauer ist dafür nicht maßgeblich. Ob ein Umstand als außergewöhnlich gilt, ist im Streitfall von der zuständigen Stelle oder einem Gericht zu klären. Nach einer Fußnote der Kurzdarstellung sind außergewöhnliche Umstände gemäß der Rechtsprechung des EuGH auf höhere Gewalt beschränkt.
Der Europäische Gerichtshof hat den Ausgleichsanspruch nach Angaben der Darstellung seit dem Urteil Sturgeon (2009) auf Verspätungen ab drei Stunden ausgeweitet und Fluggäste damit den Annullierungsfällen gleichgestellt. Diese Rechtsprechung kann für dich relevant sein, wenn ein Flug erst spät ankommt und nicht annulliert wurde.
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?
Die Verordnung kennt außergewöhnliche Umstände als Ausnahme von der Entschädigungspflicht. Ob ein konkreter Fall darunter fällt, ergibt sich aus dem Einzelfall und aus der Rechtsprechung, nicht allein aus der Begründung der Fluggesellschaft. Eine schriftliche Begründung hilft dir, die Angaben der Airline zu prüfen.
Technische Defekte und Personalfragen werden in der Praxis häufig diskutiert. Weil die Bewertung vom Einzelfall abhängt, solltest du Belege sammeln, bevor du eine Entscheidung erwartest, und die Begründung der Airline aufheben.
Warum die Ankunftszeit so wichtig ist
Viele Forderungen scheitern nicht am Recht, sondern an fehlenden Belegen. Die Schwelle der Entschädigung bezieht sich auf die Ankunft am Endziel. Wenn du einen Anschlussflug hattest, zählt deshalb die Ankunft des letzten Fluges auf deiner Buchung, nicht die des ersten. Das gilt besonders bei Umsteigeverbindungen, die auf einer einzigen Buchung laufen.
Notiere die geplante und die tatsächliche Ankunftszeit in Ortszeit. Ein Screenshot der Flugstatus-Anzeige der Airline oder eines Flugportals hilft, weil sich Angaben später ändern können.
Wie stelle ich die Forderung richtig?
Eine Forderung beginnt mit den Unterlagen. Sammle Bordkarte, Buchungsbestätigung, die Angabe der tatsächlichen Ankunftszeit und alle Mitteilungen der Airline. Wenn die Airline eine Verspätung oder Annullierung bestreitet, brauchst du diese Belege für eine Beschwerde oder ein Schlichtungsverfahren.
- Flugnummer, Datum, Abflug- und Ankunftszeit notieren und die Flugstatus-Anzeige als Screenshot sichern.
- Die Forderung schriftlich bei der Fluggesellschaft einreichen und die Belege beifügen.
- Eine angemessene Antwortfrist abwarten. Bleibt die Antwort aus oder wird sie abgelehnt, kommt eine Schlichtungsstelle in Betracht.
- Bei hohen Beträgen oder komplizierten Fragen eine Verbraucherberatung hinzuziehen.
Was du vor einer Forderung beachten solltest
- Hebe Belege für Verpflegung oder Übernachtung auf, falls du sie selbst bezahlt hast. Welche Leistungen die Airline bei langen Verspätungen anbieten muss, regelt die Verordnung.
- Frage nach der Begründung der Verspätung oder Annullierung schriftlich, bevor du einer Umbuchung zustimmst.
- Achte auf Fristen. In Deutschland gilt für Ausgleichsansprüche nach der Verordnung die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB), Schlichtungs- und Anmeldefristen können davon abweichen.
- Prüfe, ob du über eine Reiseversicherung Leistungen erhalten kannst. Die Bedingungen sind jedoch unabhängig von der Verordnung.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld, wenn ich einen Anschlussflug verpasse?
Das hängt davon ab, wo die Verspätung entstanden ist und wie du gebucht hast. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Endziel, nicht nur die Verspätung des ersten Fluges. Lies die Buchungsbedingungen und prüfe die Ankunftszeit des letzten Fluges.
Was ist, wenn die Airline die Verspätung einem Streik zuschreibt?
Berufe dich nicht vorschnell auf die Begründung der Airline. Verlange eine schriftliche Begründung, hebe sie auf und vergleiche sie mit den Angaben der Flughafenseite. Ob die Begründung für einen Ausschluss reicht, entscheidet im Streitfall die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen nehme ich zur Schlichtung mit?
Nimm alles mit, was den Flug und die Ankunftszeit belegt: Bordkarten, Buchung, Schriftverkehr und Screenshots der Anzeigen. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto einfacher lässt sich die Prüfung durchführen.
Gibt es Geld, wenn ich freiwillig auf einen späteren Flug umbuche?
Das solltest du vorab klären, bevor du umbuchst. Die Darstellung des Parlaments behandelt diesen Fall nicht im Detail. Frag die Airline vorher schriftlich, ob die Umbuchung Auswirkungen auf deinen Anspruch hat.
Verjährt mein Anspruch?
Die Kurzdarstellung des Parlaments enthält dazu keine Angaben. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juni 2024 (X ZR 62/23) gilt für Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung die regelmäßige dreijährige Verjährung nach § 195 BGB, so die Meldung von beck-aktuell vom 4. Juli 2024. Bei Flügen mit Bezug zu anderen Ländern oder bei Verfahren vor Schlichtungsstellen können andere Fristen gelten. Prüfe die Frist bei der zuständigen Stelle, bevor du abwartest, und reiche deine Forderung zügig ein.
Muss ich die Airline direkt anschreiben?
Ja, die Forderung richtet sich in der Regel zuerst an das Luftfahrtunternehmen. Bleibt die Antwort aus oder wird die Forderung abgelehnt, kommen eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht in Betracht. Eine Frist im Schreiben zu setzen, schafft Klarheit für beide Seiten. Notiere dir außerdem das Datum deiner Absendung, damit du später nachweisen kannst, wann du dich gemeldet hast.
Was gehört in das Schreiben?
Nenne Flugnummer, Datum, Buchungsnummer, Strecke, die tatsächliche Ankunftszeit und den Betrag, den du verlangst. Lege Kopien der Belege bei und behalte die Originale. Eine kurze, sachliche Darstellung ist meist wirksamer als eine lange Beschwerde.
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Quellen: Europäisches Parlament, Kurzdarstellung Fahr- und Fluggastrechte, Nr. 03/2026 (Stand März 2026). Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Verordnungstext auf EUR-Lex, der Rechtsrahmen, den die Darstellung zusammenfasst. beck-aktuell: BGH, Urteil vom 4. Juni 2024, X ZR 62/23 zur Verjährung (Sekundärquelle, Meldung vom 4. Juli 2024).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.