Brauchen Deutsche eine ETIAS-Reisegenehmigung für Europa? Nein. Das geplante System richtet sich an visumbefreite Reisende aus Nicht-EU-Staaten. Wer einen deutschen Pass besitzt, ist EU-Bürger und fällt nicht darunter. Dieser Ratgeber erklärt, wen ETIAS betrifft, was die Europäische Kommission zur Gebühr sagt und warum sich der Starttermin derzeit nicht verbindlich nennen lässt.
Kurz beantwortet: Deutsche brauchen für Reisen in den Schengen-Raum keine ETIAS-Genehmigung. ETIAS betrifft visumbefreite Nicht-EU-Bürger. Die Europäische Kommission nennt 20 Euro als künftige Gebühr, bisher waren 7 Euro vorgesehen. Einen Starttermin gibt es auf der Kommissionsseite nicht. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- ETIAS ist ein elektronisches Reisegenehmigungsverfahren für Reisende aus Ländern, deren Staatsangehörige für Kurzaufenthalte kein Visum brauchen.
- Deutsche Staatsangehörige sind EU-Bürger und benötigen deshalb keine ETIAS-Genehmigung.
- Die Kommission nennt 20 Euro als Gebühr für Erwachsene. Der bisherige Satz lag bei 7 Euro. Die Erhöhung ist an den Betrieb des Systems gebunden.
- Einen verbindlichen Starttermin hat die Kommission bislang nicht veröffentlicht. Sie kündigt ihn nach eigener Aussage einige Monate vorher an.
- Ob für ein Reiseland ein Visum nötig ist, klärt die zuständige Auslandsvertretung des Ziellandes. Das gilt unabhängig von ETIAS.
Was ETIAS eigentlich ist
ETIAS steht für European Travel Information and Authorisation System. Die Grundlage bildet die Verordnung (EU) 2018/1240, die am 12. September 2018 angenommen wurde und am 9. Oktober 2018 in Kraft getreten ist. Die Kommission beschreibt die Zielgruppe als visumbefreite Reisende, die 30 europäische Länder für einen Kurzaufenthalt besuchen. Wer zu dieser Gruppe gehört, soll künftig vor der Reise eine elektronische Genehmigung beantragen.
Wichtig ist die Abgrenzung zum Visum. Ein Visum erteilt die Auslandsvertretung eines Staates nach einer Prüfung im Einzelfall. ETIAS ist dagegen als Reisegenehmigung gedacht, die vor der Einreise in den Schengen-Raum eingeholt wird. Wer ein Visum benötigt, beantragt es weiterhin bei der zuständigen Auslandsvertretung. Beide Verfahren sollten deshalb getrennt betrachtet werden.
Die Idee geht auf eine Mitteilung der Kommission vom April 2016 zurück. Die Kommissionsseite ist auf den 6. Oktober 2025 datiert und hält fest, dass ETIAS derzeit nicht in Betrieb ist und keine Anträge angenommen werden. Wer heute reist, muss daher nichts beantragen, sofern das Zielland kein Visum verlangt.
Warum Deutsche nicht betroffen sind
Der Kreis der Betroffenen ist im Text der Kommission klar umrissen. Sie spricht von visumbefreiten Nicht-EU-Bürgern. Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union fallen daher nicht unter das Verfahren. Ein gültiges deutsches Reisedokument genügt für die Einreise in die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums, ohne dass eine Genehmigung vorab beantragt werden muss.
| Reisende | Staatsangehörigkeit | Betroffen von ETIAS? |
|---|---|---|
| Deutsche Staatsangehörige | EU-Bürger | Nein |
| Staatsangehörige visumfreier Nicht-EU-Staaten für Kurzaufenthalte | Nicht-EU-Bürger ohne Visumpflicht | Ja, nach Inbetriebnahme des Systems |
| Staatsangehörige mit Visumpflicht | Nicht-EU-Bürger mit Visum | Nein, das Visum bleibt erforderlich |
| Doppelstaatler, die mit dem deutschen Pass einreisen | EU-Bürger mit zweitem Pass | Nein |
Bei Doppelstaatlern kommt es darauf an, mit welchem Dokument die Einreise erfolgt. Annahme: Du reist mit einem deutschen Reisepass ein. Dann gilt die Einreise als Einreise eines EU-Bürgers, und das Verfahren für visumbefreite Drittstaatsangehörige greift nicht. Wer mit einem anderen Pass einreist, sollte die Anforderungen des jeweiligen Ziellandes vorab prüfen.
Was die Gebühr kostet und was noch offen ist
Für Erwachsene nennt die Kommission 20 Euro als Gebühr. Ursprünglich waren 7 Euro vorgesehen. Die Kommission verknüpft die Erhöhung mit dem Betrieb des Systems. Für Reisende mit deutschem Pass fällt diese Gebühr nicht an, weil sie nicht antragspflichtig sind.
Ein Startdatum nennt die Kommission auf ihrer Seite nicht. Sie erklärt, dass sie den Termin mehrere Monate vor dem Start bekannt gibt. Meldungen in der Presse nennen unterschiedliche Zeitpunkte und sind keine amtliche Quelle. Maßgeblich bleibt deshalb die Ankündigung der Europäischen Kommission. Wer Reisen für 2027 plant und Mitreisende ohne deutschen Pass dabei hat, sollte diese Seite im Blick behalten.
Typische Fälle im Alltag
Viele Fragen entstehen, weil Reisen mit mehreren Personen unterschiedliche Pässe umfassen. Die folgenden Konstellationen zeigen, wie die Frage je nach Lage zu beantworten ist. Die Einordnung beruht auf dem Anwendungsbereich des Verfahrens und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
- Du reist mit deutschem Pass allein in ein europäisches Land. Eine ETIAS-Genehmigung brauchst du nicht.
- Du reist mit deutschem Pass zusammen mit einer Partnerin, die einen Pass eines visumbefreiten Staates besitzt. Für deine Partnerin kann ETIAS nach Start des Systems relevant sein. Prüfe die Lage rechtzeitig vor der Buchung.
- Du reist für ein Work-and-Travel-Visum in ein Land außerhalb Europas. Dann steht die Visumfrage des Ziellandes im Vordergrund, nicht ETIAS.
Für die Reiseplanung heißt das: Der Pass entscheidet über die Einordnung, nicht die Art der Reise. Wer Urlaub, ein Praktikum oder ein Work-and-Travel-Programm plant, sollte die Frage ETIAS deshalb nicht isoliert betrachten. Entscheidend ist, welche Staatsangehörigkeit jede Reisende oder jeder Reisende besitzt und welches Dokument tatsächlich vorgelegt wird. Eine gemeinsame Buchung ersetzt keine Einzelprüfung. Wer das früh klärt, vermeidet Umplanungen, falls ein Starttermin feststeht und Anträge plötzlich nötig werden.
Häufige Fragen
Brauche ich als Deutscher eine ETIAS-Genehmigung?
Nein. ETIAS richtet sich an visumbefreite Nicht-EU-Bürger. Deutsche Staatsangehörige sind EU-Bürger und fallen nicht unter das Verfahren. Ein gültiges Reisedokument genügt für die Einreise in den Schengen-Raum.
Wie hoch ist die ETIAS-Gebühr?
Die Kommission nennt 20 Euro für Erwachsene. Der bisherige Satz lag bei 7 Euro. Die Erhöhung hängt nach Angabe der Kommission mit dem Betrieb des Systems zusammen und gilt nicht schon vor dem Start.
Wann startet ETIAS?
Ein verbindlicher Termin fehlt auf der Kommissionsseite. Die Kommission kündigt den Start mehrere Monate im Voraus an. Bis dahin sind Angaben aus Presseartikeln mit Vorsicht zu behandeln, weil sie sich gegenseitig widersprechen können.
Ist ETIAS dasselbe wie ein Visum?
Nein. Ein Visum wird nach einer Prüfung durch die Auslandsvertretung erteilt. ETIAS ist eine elektronische Reisegenehmigung für visumbefreite Reisende und ersetzt kein Visum. Wer ein Visum braucht, muss es weiterhin beantragen.
Was gilt, wenn ich einen zweiten Pass habe?
Das hängt davon ab, welches Dokument du bei der Einreise vorlegst. Wer mit einem deutschen Reisepass einreist, wird als EU-Bürger behandelt. Für die Einreise mit einem anderen Pass gelten die Regeln für dessen Staatsangehörigkeit, und diese solltest du vorab bei der zuständigen Stelle erfragen.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe deine Staatsangehörigkeit und das Reisedokument, mit dem du einreist.
- Erkundige dich für jedes Reiseland bei der zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes in Deutschland, ob ein Visum nötig ist.
- Beobachte die Ankündigungen der Europäischen Kommission, falls Mitreisende ohne deutschen Pass dabei sind.
- Kläre den Versicherungsschutz im Ausland, bevor du buchst.
Wer die Themen rund um Reisen, Einreise und Visa über mehrere Jahre verfolgt, merkt schnell, dass sich Zeitpläne verschieben können. Plane deshalb mit Puffer und überprüfe vor jeder Buchung die aktuellen Angaben der zuständigen Stellen.
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Quellen: Europäische Kommission, Seite zum European Travel Information and Authorisation System (Stand laut Seite: Oktober 2025) und Auswärtiges Amt, Fragenkatalog zum Visum bei Auslandsreisen (ohne Datum).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.