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Frühstart-Rente beschlossen? Was feststeht und was offen ist

Die Frühstart-Rente ist im Bundestag beschlossen, das Verfahren aber nicht abgeschlossen. Was gesichert ist, was offen bleibt und was Eltern jetzt wissen sollten.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Die Frühstart-Rente ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 verabschiedet, das Gesetzgebungsverfahren ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (Stand 19. Oktober 2026) aber noch nicht abgeschlossen. Dieser Beitrag trennt sauber, was Beschlusslage ist und was noch offen bleibt. Die Inhalte im Überblick findest du in unserem Beitrag Frühstart-Rente: Was sie bringt und wer sie bekommt.

Kurz beantwortet: Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16. Oktober 2026 beschlossen. Vorgesehen sind 10 Euro im Monat vom Staat für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, ausgezahlt wird nicht vor dem 65. Lebensjahr. Bundesrat, Verkündung und Inkrafttreten sind nach der DRV (Stand 19. Oktober 2026) noch offen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16. Oktober 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen.
  • Vorgesehen ist ein staatlicher Beitrag von 10 Euro im Monat je Kind, nach der Beschreibung des Bundestags zunächst für den Geburtsjahrgang 2020, später jährlich für den jeweils neu hinzukommenden Jahrgang.
  • Das Geld wird nicht vor dem 65. Lebensjahr ausgezahlt.
  • Offen sind laut DRV der weitere Verlauf im Bundesrat, die Verkündung und das Inkrafttreten.
  • Solange das Gesetz nicht verkündet ist, gibt es keinen Anmeldeweg und keine Auszahlung.

Was hat der Bundestag am 16. Oktober 2026 beschlossen?

Der Bundestag hat das Gesetz in der Fassung des Finanzausschusses angenommen. Grundlage war die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 21/8606. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, die AfD enthielt sich (Bundestag, Textarchiv, Stand Oktober 2026). Damit ist die parlamentarische Mehrheit im Bundestag belegt. Ein Gesetz im rechtlichen Sinn ist die Frühstart-Rente damit aber erst, wenn das Verfahren abgeschlossen und das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist.

Der Weg bis zum Beschluss verlief nach den Angaben des Bundestags in diesen Schritten. Das Kabinettsdatum stammt dagegen aus Medienberichten und ist nicht an einer amtlichen Quelle geprüft:

SchrittDatumStand
Regierungsentwurf im KabinettAugust 2026 (Medienberichte)abgeschlossen
Erste Lesung im Bundestag25. September 2026abgeschlossen
Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss5. Oktober 2026abgeschlossen
Änderungen im Finanzausschuss14. Oktober 2026abgeschlossen
Beschluss im Bundestag16. Oktober 2026beschlossen
Bundesrat, Verkündung, Inkrafttretenkein Datum belegtoffen (DRV, Stand 19. Oktober 2026)

Was steht im beschlossenen Gesetz fest?

Die folgenden Eckpunkte stammen aus dem Bericht des Bundestags zur Abstimmung (Textarchiv, abgerufen am 2. November 2026). Der Bericht beschreibt sie zum Teil nach dem Regierungsentwurf. Maßgeblich ist am Ende der verkündete Gesetzestext:

MerkmalRegelung laut Bundestag-Bericht
Förderung10 Euro pro Monat und Kind, das sind 120 Euro im Jahr
AltersgruppeKinder von sechs bis 18 Jahren
StartZunächst Geburtsjahrgang 2020, ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang hinzu, der im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt wird (so beschreibt es der Bundestag; Angaben anderer Stellen zum ersten Jahrgang können abweichen)
Ältere KinderVerträge sind möglich, eine staatliche Förderung gibt es nicht
Eigene Einzahlungenbis zu 6.840 Euro pro Jahr und Vertrag
Auszahlunggrundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres
Übertragungspäterer Wechsel in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag möglich
SteuernErträge sind bis zur Auszahlungsphase steuerfrei
Kosten für den Bund198 Millionen Euro für 2027, steigend auf 411 Millionen Euro bis 2030

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Annahme: Ein Kind wird in allen zwölf Jahren von sechs bis 18 gefördert, und die Förderung bleibt bei 10 Euro im Monat. Dann zahlt der Staat insgesamt 12 mal 120 Euro, also 1.440 Euro ein. Erträge sind dabei nicht berücksichtigt, und eine Rendite lässt sich nicht zusichern. Wie sich das Geld entwickelt, hängt von der Anlage und den Kosten ab.

Was passiert, wenn Eltern keinen Vertrag abschließen?

Für Kinder ohne eigenen Vertrag sieht das Gesetz laut Bundestag ein Sondervermögen „Frühstartrente“ vor, das zum 1. Januar 2028 errichtet wird. Dort werden die staatlichen Beträge kollektiv angelegt. In der Ausschussfassung ist die Anlage ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds zulässig, eine Kreditaufnahme ist ausgeschlossen. Ein Anspruch aus dem Sondervermögen kann später in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden. Wie die Übertragung abläuft, regelt der Beitrag Frühstart-Rente auf ein eigenes Depot übertragen.

Wer selbst einen Vertrag für das Kind abschließen will, braucht laut Beschluss ein Standarddepot, das sich elektronisch abschließen lässt. Eine Beratung ist nicht vorgeschrieben. Ob und wann Anbieter solche Verträge anbieten, steht erst nach der Verkündung fest.

Was ist noch offen?

Offen sind die Punkte, die weder der Bundestag noch die DRV bislang als abgeschlossen melden:

  • Der weitere Verlauf im Bundesrat und der Zeitpunkt der Verkündung im Bundesgesetzblatt,
  • das konkrete Datum des Inkrafttretens, das die Quellen nicht nennen,
  • die Frage, ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist, die der Bundestag in seinem Bericht nicht behandelt,
  • ein Übergangsangebot für Jugendliche ab 18 Jahren, das die Bundesregierung nach Vorschlägen des Bundesrates noch prüfen will,
  • die praktische Umsetzung bei den Anbietern und der Anmeldeweg für Eltern.

Der Bundesrat hatte im ersten Durchgang unter anderem verlangt, dass Eigenbeiträge in einen zweiten Vertrag nicht steuerlich begünstigt werden. Die Bundesregierung stimmte dem zu (Bundestag, Stand Oktober 2026). Das zeigt, dass Details bis zur Verkündung noch Gegenstand der Abstimmung bleiben können.

Muss ich als Elternteil jetzt etwas tun?

Nach dem Stand der Quellen gibt es vor der Verkündung keinen Schritt, den du erledigen musst. Ob später ein Antrag nötig ist oder ob die Daten automatisch gemeldet werden, ist Teil der Umsetzung. Unser Beitrag Frühstart-Rente anmelden wird mit dem Verfahrensstand fortgeschrieben. Für die Frage, welche Kinder zuerst gefördert werden, hilft der Beitrag Welche Kinder bekommen die Frühstart-Rente zuerst?.

Häufige Fragen

Ist die Frühstart-Rente schon Gesetz?

Noch nicht. Der Bundestag hat sie am 16. Oktober 2026 beschlossen, die DRV schreibt aber mit Stand 19. Oktober 2026, dass das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Verbindlich wird das Gesetz erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Wann bekommt mein Kind das Geld?

Ausgezahlt wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr. Die staatlichen Beträge fließen in den Vertrag oder das Sondervermögen, sie werden nicht laufend ausgezahlt. Einen konkreten Starttermin der Einzahlungen nennen die Quellen noch nicht.

Gilt die Förderung auch für ältere Kinder?

Nach dem Bericht des Bundestags nicht. Gefördert wird nach dessen Beschreibung zunächst der Geburtsjahrgang 2020 (andere Stellen nennen den ersten Jahrgang teils abweichend, der verkündete Gesetzestext entscheidet), danach jährlich der Jahrgang, der im jeweiligen Kalenderjahr sechs Jahre alt wird. Ältere Kinder können Verträge abschließen, bekommen aber keinen staatlichen Beitrag.

Kann ich schon jetzt für mein Kind einzahlen?

Ein Vertrag nach den neuen Regeln ist erst nach Verkündung und Marktstart denkbar. Wer für ein Kind heute sparen möchte, kann Alternativen wie einen Sparplan prüfen. Die Abwägung findest du im Beitrag Frühstart-Rente oder Sparplan fürs Kind.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe den Geburtsjahrgang deines Kindes. Nach dem Beschluss entscheidet er über die Förderung.
  2. Verfolge den Verfahrensstand auf der FAQ-Seite der Deutschen Rentenversicherung, die das Datum ihrer letzten Aktualisierung nennt.
  3. Entscheide über eigene Einzahlungen erst, wenn Vertragsbedingungen, Kosten und Anbieter feststehen.
  4. Behandle die Vorsorge für dich selbst getrennt davon, denn sie hängt nicht von diesem Gesetz ab.

Passend dazu

Quellen: Deutscher Bundestag: Beschluss zur Frühstartrente (Textarchiv, abgerufen am 2. November 2026), Deutsche Rentenversicherung: FAQ zur Frühstartrente (Stand 19. Oktober 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Wenn du deine Vorsorge persönlich einordnen möchtest, findest du hier den Weg zu einer Beratung bei Academycon.

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