More info

Working-Holiday-Visum beantragen: Schritte, Fristen und Altersgrenzen

Das Working-Holiday-Visum vergibt das Zielland. Diese Checkliste zeigt Schritte, Prüfpunkte und Fristen, und warum Altersgrenzen je Land verschieden sind.
Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Inhalt

Ein Working-Holiday-Visum beantragst du bei der Behörde des Ziellandes und nicht in Deutschland. Wer ein solches Visum für ein Jahr Reisen und Arbeiten plant, muss deshalb zuerst wissen, welches Land in Frage kommt, denn Altersgrenzen, Fristen und der Antragsweg werden von jedem Land selbst festgelegt. Diese Checkliste ordnet die Schritte und zeigt, welche Angaben du jeweils prüfen musst.

Kurz beantwortet: Das Working-Holiday-Visum wird vom Zielland vergeben. Für die Partnerprogramme, bei denen Deutschland das Zielland ist, nennt das Auswärtige Amt eine Altersspanne von 18 bis 30 Jahren, für Staatsangehörige der Republik Korea 34 Jahre. Für deine Reise zählen die Regeln des Ziellandes. Prüfe Altersgrenze, Aufenthaltsdauer und Antragsweg auf der Seite der zuständigen Behörde. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Visum vergibt das Zielland. Deutschland legt die Bedingungen für deine Reise nicht fest.
  • Altersgrenzen unterscheiden sich von Programm zu Programm. Die Zahlen aus den Partnerprogrammen lassen sich nicht auf andere Länder übertragen.
  • Der Antrag läuft je nach Land online oder über eine Auslandsvertretung. Das steht auf der Seite der jeweiligen Behörde.
  • Die Gebühr, die Aufenthaltsdauer und die Bedingungen für eine Verlängerung legt das Zielland fest.
  • Plane die Antragstellung vor dem Abflug. Viele Schritte, etwa Nachweise und Versicherung, brauchen Vorlauf.

Was ist ein Working-Holiday-Visum?

Ein Working-Holiday-Visum erlaubt jungen Erwachsenen, für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten, um die Reise zu finanzieren. Die australische Einwanderungsbehörde beschreibt das Visum als Angebot für junge Erwachsene, die einen längeren Urlaub machen und dafür arbeiten möchten. Es ist also kein Arbeitsvisum im klassischen Sinn, sondern ein Programm mit eigenen Regeln für Arbeit, Dauer und Nachweise.

Das Programm unterscheidet sich damit von einem Auslandssemester, das an eine Hochschule gebunden ist, und von einem Praktikum, das eine Stelle voraussetzt. Welche Variante zu deiner Situation passt, zeigt der Ratgeber Auslandspraktikum oder Work and Travel: Was passt zu dir?.

Wer kann das Visum beantragen?

Die wichtigste Frage ist, ob dein Zielland ein Working-Holiday-Programm mit Deutschland anbietet. Die Antwort steuert alles Weitere: Altersgrenze, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsdauer und Antragsweg. Die folgende Tabelle zeigt die Punkte, die du vor dem Antrag klären solltest.

PrüfpunktWas du klären solltestWo du es findest
AltersgrenzeOb du zum Zeitpunkt der Antragstellung oder der Einreise im Alter liegst, das je Programm festgelegt istSeite der Einwanderungsbehörde des Ziellandes
StaatsangehörigkeitOb dein Pass für das Programm zugelassen istSeite der Behörde oder der Auslandsvertretung
AufenthaltsdauerWie lange das erste Visum gilt und unter welchen Bedingungen es verlängert werden kannBedingungen des Programms
AntragswegOb du online oder bei einer Vertretung beantragstAntragsseite des Ziellandes

Die Altersgrenzen zeigen, warum eine allgemeine Antwort nicht genügt. Das Auswärtige Amt beschreibt Working-Holiday-Programme aus Sicht der Partnerländer, die Staatsangehörige nach Deutschland schicken, und nennt dafür 18 bis 30 Jahre sowie für Korea 34 Jahre. Für deine Reise in ein anderes Land zählt die Liste dieses Landes. Welche Altersgrenze für deine Staatsangehörigkeit gilt, prüfst du bei Australien als Beispiel auf der Seite des Department of Home Affairs zum Visum Subclass 417 (zuletzt aktualisiert am 9. Dezember 2024).

So läuft der Antrag ab

Die folgende Reihenfolge hat sich für die meisten Programme bewährt. Die Details unterscheiden sich, aber die Schritte bleiben im Kern gleich.

  1. Zielland und Programm festlegen. Prüfe, ob für dein Land ein Working-Holiday-Programm besteht und welche Bedingungen gelten.
  2. Altersgrenze und Stichtag prüfen. Achte darauf, ob das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung, der Einreise oder des Visums zählt.
  3. Nachweise zusammenstellen. Dazu gehören in der Regel ein gültiger Reisepass und die Angaben zu finanziellen Mitteln, die das Land verlangt.
  4. Antragsweg wählen. Der Antrag erfolgt online oder bei einer Auslandsvertretung, je nach Land.
  5. Gebühr, Bearbeitungszeit und Bedingungen für Ablehnungen vor der Zahlung prüfen.

Fristen und Zeitplanung

Plane den Antrag so, dass du genügend Zeit für Nachweise, Termine und mögliche Rückfragen hast. Prüfe auf der Seite des Ziellandes, ob es Antragsfenster oder begrenzte Kontingente gibt. Solche Regeln ändern sich, deshalb gilt die Angabe der zuständigen Behörde mehr als jeder Ratgeber, auch dieser. Ein praktischer Trick ist, für jedes Zielland eine eigene Tabelle mit Fristen, Dokumenten und Gebühren anzulegen. So vergleichst du Länder nicht nach Bauchgefühl, sondern nach denselben Kriterien, und du merkst früh, wenn sich ein Punkt verändert. Notiere außerdem, bis wann du jede Unterlage spätestens brauchst.

Wenn du Arbeit, Versicherung und Unterkunft für die ersten Wochen planst, verschiebe die Buchungen, bis das Visum bewilligt ist. Die Checkliste für die Abreise findest du im Ratgeber Work and Travel Checkliste: Was du vor der Abreise erledigen musst.

Häufige Fragen

Kann ich das Visum in Deutschland beantragen?

Das hängt vom Zielland ab. Manche Länder nehmen Anträge online an, andere verlangen einen Termin bei einer Auslandsvertretung. Ob du den Antrag in Deutschland stellen darfst, steht auf der Seite der zuständigen Stelle.

Muss ich schon eine Arbeitsstelle haben?

Für viele Working-Holiday-Programme ist keine feste Stelle nötig, Bedingungen für Arbeit gibt es trotzdem. Prüfe die Regeln des Ziellandes zu erlaubter Arbeit und zu Tätigkeiten, die für eine Verlängerung zählen können.

Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Ob eine Versicherung verpflichtend ist, legt das Zielland fest. Unabhängig davon lohnt sich ein genauer Blick auf den Leistungsumfang, bevor du abreist. Welche Punkte dabei zählen, erklärt der Ratgeber Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel.

Was passiert, wenn ich die Altersgrenze knapp überschreite?

Dann passt das Programm für dich nicht mehr. Entscheidend ist der Stichtag des Programms, der je nach Land bei der Antragstellung, bei der Einreise oder beim Visum liegen kann. Kläre das vor dem Antrag mit der Behörde, weil eine spätere Korrektur oft nicht möglich ist.

Wird die Visumgebühr bei einer Ablehnung erstattet?

Das regelt das Zielland in seinen Bedingungen. Lies die Hinweise zur Gebühr auf der Antragsseite genau durch, bevor du zahlst. Eine Rückerstattung ist nicht automatisch vorgesehen.

Was nach der Bewilligung wichtig ist

Mit dem Visum allein ist die Vorbereitung noch nicht abgeschlossen. Viele Programme verlangen, dass du die Bedingungen während des Aufenthalts einhältst, etwa bei Arbeitszeiten, Tätigkeitsarten oder einem Wechsel des Arbeitgebers. Notiere dir diese Bedingungen direkt nach der Bewilligung und bewahre das Dokument zusammen mit deinem Pass sicher auf.

Sinnvoll ist außerdem, Kopien wichtiger Unterlagen digital abzulegen. Dazu zählen das Visum, die Versicherungsbestätigung und die Kontaktdaten der zuständigen Auslandsvertretung. Im Fall von Rückfragen vor Ort kannst du so schneller reagieren.

  • Visum und Bedingungen als Kopie und digital sichern
  • Notfallnummern und Kontakt zur Auslandsvertretung speichern
  • Bedingungen zu Arbeit und Verlängerung im Kalender notieren

So gehst du jetzt vor

  1. Liste die Länder auf, die für dich in Frage kommen, und prüfe jeweils das Programm auf der Seite der Behörde.
  2. Notiere Altersgrenze, Stichtag, Aufenthaltsdauer und Gebühr für jedes Land getrennt.
  3. Starte den Antrag rechtzeitig und lege deine Nachweise vorab ab.
  4. Kläre die Krankenversicherung, bevor du das Visum bezahlst.

Passend dazu

Quellen: Auswärtiges Amt, FAQ zum Working-Holiday-Programm und Australian Government, Department of Home Affairs, Working Holiday Visa (Subclass 417). Die Altersangaben des Auswärtigen Amts (Seite ohne Datumsangabe, abgerufen im November 2026) beziehen sich auf die Partnerprogramme mit Deutschland als Zielland.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber