More info

Mindestlohn 2027: 14,60 Euro brutto und was das im Monat bedeutet

Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Was das bei 20 oder 40 Stunden im Monat ergibt, zeigt diese Übersicht mit Stand November 2026.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Der Mindestlohn 2027 liegt bei 14,60 Euro brutto je Stunde und gilt ab dem 1. Januar 2027. Für Studierende, Werkstudentinnen und Werkstudenten sowie Berufseinsteiger heißt das: Jede bezahlte Stunde ist dann mindestens so viel wert, egal ob im Minijob oder in einer Teilzeitstelle. Dieser Ratgeber zeigt, was der Betrag im Monat ergibt und welche Grenzen sich daran knüpfen.

Kurz beantwortet: Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Stunde. Gegenüber 2026 mit 13,90 Euro steigt er um 70 Cent. Bei 40 Stunden pro Woche ergibt das rechnerisch rund 2.531 Euro brutto im Monat (Annahme: 52 Wochen im Jahr). Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar 2027 gelten 14,60 Euro brutto je Stunde, 2026 waren es 13,90 Euro.
  • Die Minijob-Grenze steigt mit: 633 Euro im Monat ab 2027, 603 Euro im Jahr 2026.
  • Bei 20 Wochenstunden liegt der Bruttolohn 2027 rechnerisch bei rund 1.265 Euro im Monat.
  • Für den Nettobetrag zählen Steuerklasse und Abgaben. Dafür nutzt du den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
  • Eine Vereinbarung unter dem Mindestlohn ist unwirksam. Der Anspruch auf den vollen Mindestlohn bleibt bestehen.

Was verdienst du ab 2027 bei welcher Stundenzahl?

Die folgende Tabelle rechnet mit gleichbleibender Stundenzahl und zeigt Bruttobeträge. Annahme: 52 Wochen im Jahr, gleichmäßige Arbeitszeit.

ArbeitszeitStunden im MonatBrutto 2026 (13,90 Euro)Brutto 2027 (14,60 Euro)Plus pro Monat
10 Stunden pro Wocherund 43,3602,33 Euro632,67 Eurorund 30,33 Euro
15 Stunden pro Wocherund 65,0903,50 Euro949,00 Eurorund 45,50 Euro
20 Stunden pro Wocherund 86,71.204,67 Euro1.265,33 Eurorund 60,67 Euro
25 Stunden pro Wocherund 108,31.505,83 Euro1.581,67 Eurorund 75,83 Euro
40 Stunden pro Wocherund 173,32.409,33 Euro2.530,67 Eurorund 121,33 Euro

Wenn dein Lohn als festes Monatsgehalt vereinbart ist, rechne den Stundenlohn zurück: Monatsbetrag geteilt durch die Monatsstunden. Liegt das Ergebnis unter 14,60 Euro, musst du nachbessern lassen.

Warum die Minijob-Grenze mit dem Mindestlohn steigt

Die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen ist an den Mindestlohn gekoppelt. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV ergibt sie sich aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3 und aufgerundet auf den vollen Euro. Mit 14,60 Euro ergibt das 633 Euro im Monat. Rechnung: 633 Euro mal 12 Monate ergibt 7.596 Euro im Jahr.

Was bedeutet die Erhöhung für Studierende mit Nebenjob?

Wer neben dem Studium arbeitet, profitiert pro Stunde direkt von der Erhöhung. Bei gleichbleibender Stundenzahl wächst der Monatsverdienst um die Differenz aus der Tabelle oben. Entscheidend bleibt aber die Grenze: Wer im Minijob regelmäßig mehr als 633 Euro im Monat verdient, verlässt den Minijob-Status. Wie viele Stunden das 2027 bedeutet, rechnet der Ratgeber zur Minijob-Grenze nach.

Für Werkstudierende zählt eine andere Größe. Dort kommt es auf die Stundenzahl an, nicht auf den Monatsverdienst. Die Erhöhung verändert deshalb die Versicherungsfreiheit nicht, wohl aber den Betrag auf dem Konto.

Wie berechnest du deinen Nettolohn?

Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und Familienstand ab. Deshalb verweisen wir für den Nettobetrag auf den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de). So gehst du vor:

  1. Bruttolohn bestimmen: Stunden im Monat mal 14,60 Euro.
  2. Prüfen, ob ein Minijob, eine Werkstudentenstelle oder eine normale Beschäftigung vorliegt, denn davon hängen die Abzüge ab.
  3. Steuerklasse und Freibeträge im Abgabenrechner eintragen.
  4. Das Ergebnis mit deiner Lohnabrechnung vergleichen und Abweichungen klären.

Gilt der Mindestlohn auch für Studentenjobs?

Ja, der Mindestlohn gilt grundsätzlich für Beschäftigte. Dazu gehören Studierende im Nebenjob ebenso wie Werkstudentinnen und Werkstudenten. Entscheidend ist das Arbeitsverhältnis und nicht der Status als Student. Ausnahmen für bestimmte Gruppen und Tätigkeiten regelt das Mindestlohngesetz. Für Praktika gelten gesonderte Regeln, die sich nach Art und Dauer richten.

Wie prüfst du, ob dein Lohn den Mindestlohn erreicht?

Viele Studierende arbeiten mit einem festen Monatsbetrag, etwa bei Nachhilfe, im Büro oder im Service. Dann genügt der Blick in den Vertrag oft nicht, denn entscheidend ist, wie viele Stunden du tatsächlich arbeitest. Teile den vereinbarten Monatsbetrag durch die geleisteten Stunden. Liegt das Ergebnis ab dem 1. Januar 2027 unter 14,60 Euro, besteht ein Anspruch auf den Unterschied.

Hilfreich sind Stundenzettel, Dienstpläne oder eine Zeiterfassung. Wer keine Aufzeichnungen hat, sollte ab sofort Stunden und Zahlungen notieren. Dann lässt sich ein Fehlbetrag später belegen, ohne auf Erinnerungen angewiesen zu sein.

Ein Hinweis zur Einordnung: Der Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Ob der Verdienst für Miete, Lebenshaltung und Studium reicht, hängt von deiner persönlichen Situation ab und nicht allein von der gesetzlichen Grenze.

Was gilt für Verträge, die noch nicht angepasst wurden?

Arbeitsverträge müssen nicht neu unterschrieben werden. Liegt der vereinbarte Lohn ab 1. Januar 2027 unter dem Mindestlohn, gilt ab dem Stichtag der gesetzliche Mindestsatz. Eine schriftliche Anpassung im Vertrag schafft trotzdem Klarheit, gerade bei Nebenjobs mit wechselnden Schichten.

Achte bei Schicht- oder Wochenenddiensten darauf, ob der vereinbarte Betrag je Stunde gilt oder nur als Pauschale für einen Dienst. Eine Pauschale ist nur dann in Ordnung, wenn sie zusammen mindestens den Mindestlohn für alle geleisteten Stunden ergibt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Der Mindestlohn beträgt 14,60 Euro brutto je Stunde. Er gilt ab dem 1. Januar 2027 und folgt auf 13,90 Euro im Jahr 2026. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung.

Wer legt die Höhe des Mindestlohns fest?

Die Mindestlohnkommission gibt eine Empfehlung ab, die Bundesregierung setzt die Anpassung per Verordnung in Kraft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die aktuellen Stufen in seiner Übersicht zur Verordnung auf.

Was tust du, wenn dein Lohn unter dem Mindestlohn liegt?

Eine Vereinbarung unter dem Mindestlohn ist unwirksam, du kannst den Unterschied nachfordern. Sprich zuerst mit dem Arbeitgeber und halte Stunden und Zahlungen schriftlich fest. Führt das zu keinem Ergebnis, ist die zuständige Stelle der nächste Schritt.

Ist der Mindestlohn 2027 schon gesetzlich festgelegt?

Ja. Die Verordnung legt die Stufen für 2026 und 2027 fest. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnung und nicht eine Zeitungsmeldung über eine mögliche Anpassung.

Wie hängt der Mindestlohn mit der Minijob-Grenze zusammen?

Die Minijob-Grenze wird aus dem Mindestlohn berechnet. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit, im Jahr 2027 auf 633 Euro. Wie du daraus die Stundenzahl ableitest, zeigt der Ratgeber zur Minijob-Stundenzahl 2027.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Arbeitsvertrag: Ab 2027 muss der Stundenlohn mindestens 14,60 Euro brutto betragen.
  2. Rechne deine Monatsstunden hoch und vergleiche den Bruttobetrag mit 633 Euro, falls du im Minijob bist.
  3. Nutze für den Nettobetrag den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
  4. Kläre Abweichungen zuerst mit dem Arbeitgeber, dann mit der zuständigen Stelle.

Wenn du deine Situation mit Blick auf Nebenjob, Krankenversicherung und Steuern einordnen möchtest, hilft dir eine persönliche Beratung bei Academycon: So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand November 2026; § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de, Stand November 2026; Minijob-Grenze 2027, Minijob-Zentrale, Stand November 2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber