Pflegegeld 2027 ist ein Thema, das sich gerade stark bewegt. Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 einen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes gebilligt, der das Pflegegeld bei häuslicher Pflege anheben soll. Gültig ist das aber noch nicht, und konkrete Euro-Beträge für 2027 nennt die amtliche Mitteilung nicht. Dieser Ratgeber trennt, was geplant ist, was im Verfahren steckt und was offen bleibt.
Kurz beantwortet: Das Pflegegeld soll laut Bundesgesundheitsministerium bei häuslicher Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen. Grundlage ist der Kabinettsentwurf vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, und das Ministerium nennt keine Euro-Beträge je Pflegegrad. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde am 30. September 2026 gebilligt. Er ist kein beschlossenes Gesetz.
- Geplant ist, dass das Pflegegeld und die Ansprüche auf Sachleistungen bei häuslicher Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen.
- Das Ministerium nennt in seiner Mitteilung keine Euro-Beträge für das Pflegegeld 2027.
- Wann die Änderungen gelten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Ein Inkrafttreten nennt die Mitteilung nicht.
- Wer Pflegegeld bezieht, sollte den aktuell gültigen Betrag bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.
Wie das Pflegegeld grundsätzlich funktioniert
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige erhalten es, wenn sie zu Hause versorgt werden und die Pflege selbst organisieren, etwa durch Angehörige oder andere Pflegepersonen. Es unterscheidet sich von der Pflegesachleistung, bei der ein ambulanter Pflegedienst die Leistung erbringt. Viele Haushalte kombinieren beides, und genau deshalb ist die Frage nach der Bündelung der Leistungen wichtig.
Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad, der bei der Begutachtung festgestellt wird. Wer seinen Pflegegrad nicht kennt, findet die Grundlagen im Ratgeber zu den Pflegegraden 1 bis 5. Entscheidend für die Praxis ist der Betrag, der im aktuellen Leistungsbescheid steht.
Was ist für das Pflegegeld 2027 geplant?
Im Kabinettsentwurf ist vorgesehen, Leistungen stärker zu bündeln. Laut Bundesgesundheitsministerium sollen dadurch das Pflegegeld und die Ansprüche auf Sachleistungen bei häuslicher Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen. Die Mitteilung vom 30. September 2026 benennt die Richtung, aber keine festen Beträge.
Für Betroffene bedeutet das: Die Leistung soll steigen, und die Bausteine der häuslichen Versorgung sollen enger zusammengeführt werden. Wie die Bündelung im Alltag aussieht, lässt sich erst aus dem endgültigen Gesetzestext und den dazugehörigen Regelungen ablesen.
In welchem Stadium ist das Verfahren?
Gesetzesvorhaben durchlaufen mehrere Stationen. Die folgende Übersicht trennt, was bereits geschehen ist, was im Verfahren steckt und was noch offen ist.
| Stadium | Stand | Quelle |
|---|---|---|
| Kabinettsentwurf | Gebilligt am 30.09.2026 (Entwurf) | Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung |
| Bundestag und Bundesrat | Im Verfahren, Termin nicht genannt | Bundesregierung |
| Inkrafttreten | Nicht genannt | Bundesgesundheitsministerium |
| Euro-Beträge je Pflegegrad | Nicht genannt | Bundesgesundheitsministerium |
Ein Gesetz gilt erst, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen und es verkündet ist. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln. Wer heute mit einer künftigen Summe plant, plant also auf einer Annahme.
Warum fehlen die Euro-Beträge noch?
Die Höhe des Pflegegeldes ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch XI. Die Mitteilung des Ministeriums nennt für 2027 keinen festen Betrag je Pflegegrad. Wer dennoch eine Zahl liest, sollte prüfen, ob sie aus dem beschlossenen Gesetz stammt oder aus einem Entwurf, einer Schätzung oder einer Nachrichtenmeldung.
Auch die Sachleistungen sind in der Mitteilung nicht in Euro beziffert. Maßgeblich ist immer der Betrag, der zum Zeitpunkt der Leistung gilt. Das gilt auch dann, wenn sich die Regeln während des Jahres ändern.
Was bedeutet das für junge Erwachsene, die Angehörige pflegen?
Viele Pflegende sind unter 30 und stehen mitten in Ausbildung, Studium oder dem Berufseinstieg. Für sie zählt vor allem, welche Leistungen heute schon bestehen und welche Schritte man ohne Verzögerung gehen kann.
- Prüfe, welcher Pflegegrad aktuell gilt und ob ein neuer Antrag bei veränderter Pflegesituation sinnvoll ist.
- Nutze die Schulungen für pflegende Angehörige. Die Pflegekasse bietet sie an, unser Ratgeber zu den Pflegekursen für Angehörige erklärt den Ablauf.
- Lass dir von der Pflegekasse schriftlich bestätigen, welcher Betrag für dich gilt, und hebe den Bescheid auf.
Häufige Fragen
Steigt das Pflegegeld 2027 sicher?
Im Kabinettsentwurf ist eine Anhebung für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen. Sicher ist sie erst, wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen und das Gesetz in Kraft tritt. Die Mitteilung vom 30. September 2026 spricht von geplanten Änderungen, nicht von beschlossenen.
Gilt die geplante Anhebung auch für Pflegegrad 1?
Die Mitteilung nennt bei häuslicher Pflege die Pflegegrade 2 bis 5. Für Pflegegrad 1 ist dort keine Änderung beim Pflegegeld genannt. Wer Pflegegrad 1 hat, sollte den aktuellen Stand bei der Pflegekasse erfragen.
Muss ich etwas beantragen, um mehr Pflegegeld zu bekommen?
Ob eine Anpassung automatisch erfolgt oder einen Schritt bei der Pflegekasse erfordert, ergibt sich erst aus dem endgültigen Gesetz. Die Mitteilung vom 30. September 2026 enthält dazu keine Aussage. Frage deshalb nach, sobald ein Gesetz verabschiedet ist.
Welche Quellen sind verlässlich?
Verlässlich sind der Gesetzestext nach Verkündung, die Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums und die schriftliche Auskunft deiner Pflegekasse. Zusammenfassungen in Portalen können vorläufige oder veraltete Angaben enthalten.
Ändert sich bei der Pflegeversicherung noch mehr?
Das Pflegeneuordnungsgesetz enthält laut Ministerium weitere Maßnahmen, unter anderem bei den Beiträgen. Den Beitragsteil behandelt der Ratgeber zum Pflegebeitrag 2027, die Gesamtlage der Pflegereform 2027 im Überblick.
Wie du den Stand für deinen Fall prüfst
Ob sich für dich etwas ändert, hängt vom Pflegegrad, von der Art der Versorgung und vom Zeitpunkt der Leistung ab. Eine Auskunft kannst du in wenigen Schritten einholen, ohne auf Nachrichtenmeldungen angewiesen zu sein. Die Pflegekasse ist dafür die zuständige Stelle, und ihre Auskunft zählt mehr als jede Zusammenfassung im Netz.
- Vergleiche den Leistungsbescheid mit dem Pflegegrad, der dort genannt ist, und notiere das Datum der letzten Begutachtung.
- Frage bei der Pflegekasse schriftlich nach, welcher Betrag ab welchem Zeitpunkt gilt und ob sich die Pflegesituation dadurch verändert.
- Lege die Auskunft zu deinen Unterlagen und prüfe sie erneut, sobald das Gesetz verkündet ist.
Wer Angehörige pflegt und gleichzeitig studiert oder arbeitet, sollte außerdem die Leistungen im Blick behalten, die unabhängig von der Reform gelten. Dazu gehören Schulungen, Beratungsangebote und die Entlastung im Alltag. Welche Leistung zu welcher Situation passt, lässt sich nur im Einzelfall klären, deshalb ist die Auskunft der Pflegekasse der sichere Weg.
So gehst du jetzt vor
- Notiere den Pflegegrad und den aktuellen Auszahlungsbetrag aus dem letzten Bescheid der Pflegekasse.
- Verfolge den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, bevor du Entscheidungen auf neue Beträge stützt.
- Kläre bei der Pflegekasse, ob und wann eine Anpassung umgesetzt wird.
- Plane mit dem aktuell gültigen Betrag und halte einen Puffer für Änderungen bereit.
Passend dazu
- Pflegereform 2027: Was feststeht und was noch im Verfahren ist
- Pflegebeitrag 2027: Was Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen
- Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulung für Pflegende
- Pflegegrade 1 bis 5: Welche Leistungen zu welchem Grad gehören
Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung zum Kabinettsbeschluss, 30. September 2026; Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.