Pflegekurse für Angehörige sind Schulungen, zu denen die Pflegekassen verpflichtet sind. Sie richten sich an Angehörige und an Personen, die sich ehrenamtlich in der Pflege engagieren wollen. Die Kurse sollen Fertigkeiten vermitteln, mit denen Pflege eigenständig durchgeführt werden kann. Grundlage ist § 45 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, und die Schulungen sind unentgeltlich.
Kurz beantwortet: Nach § 45 SGB XI haben die Pflegekassen für Angehörige und ehrenamtlich Interessierte unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person kann die Schulung auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Termine, Ort und Anbieter erfährst du bei deiner Pflegekasse. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schulungen richten sich an Angehörige und an Personen, die sich ehrenamtlich in der Pflege engagieren.
- Die Pflegekasse muss die Kurse anbieten. Sie kann sie selbst durchführen, gemeinsam mit anderen Pflegekassen oder durch geeignete Einrichtungen.
- Nach dem Wortlaut des Gesetzes sind die Kurse unentgeltlich.
- Auf Wunsch kann die Schulung zu Hause stattfinden, wenn Pflegeperson und pflegebedürftige Person das wollen.
- Ziel ist, Fertigkeiten für eine eigenständige Pflege zu vermitteln und körperliche wie seelische Belastungen zu mindern.
Was sagt das Gesetz über Pflegekurse?
Der Wortlaut des § 45 SGB XI ist knapp. Die Pflegekassen haben danach für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen. Ziel ist, soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern, Pflege und Betreuung zu erleichtern und pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern.
Der Gesetzestext betont außerdem, dass die Kurse Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln sollen. Die Schulung kann auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Für viele Familien ist das der praktische Unterschied zu einem Kurs außerhalb des Zuhauses.
Wer organisiert die Kurse?
Die Pflegekasse kann die Kurse selbst durchführen, gemeinsam mit anderen Pflegekassen oder geeignete andere Einrichtungen mit der Durchführung beauftragen. Ansprechpartner ist deshalb deine Pflegekasse, auch wenn der Kurs am Ende von einem externen Träger angeboten wird.
| Frage | Was das Gesetz regelt | Wo du nachfragst |
|---|---|---|
| Wer hat Anspruch auf die Schulung? | Angehörige und sonstige an ehrenamtlicher Pflege Interessierte | Pflegekasse der pflegebedürftigen Person |
| Was kostet der Kurs? | Unentgeltlich nach dem Wortlaut des § 45 SGB XI | Pflegekasse oder Träger vor Ort |
| Wo findet der Kurs statt? | Auch in der häuslichen Umgebung, wenn beide Seiten das wünschen | Pflegekasse mit Angebot vor Ort |
| Wer bietet ihn an? | Die Pflegekasse selbst oder ein beauftragter Träger | Pflegekasse |
Welche Fragen solltest du vor der Anmeldung klären?
Ein Kurs ist nur dann hilfreich, wenn er zu deiner konkreten Situation passt. Deshalb lohnt es sich, vor der Anmeldung nachzufragen, welche Inhalte vorgesehen sind und ob der Termin mit Studium, Ausbildung oder Arbeit vereinbar ist. Der Gesetzestext nennt keine Stundenzahl, keine Gruppengröße und kein Zertifikat. Diese Punkte sind deshalb direkt mit der Pflegekasse oder dem Träger zu klären.
Hilfreich ist außerdem eine kurze Liste der Aufgaben, die in deiner Familie anfallen. Wer weiß, wobei er Unterstützung braucht, kann im Kurs gezielter nachfragen und seine Zeit besser einteilen.
Warum junge Erwachsene den Kurs ernst nehmen sollten
Viele, die eine pflegebedürftige Person unterstützen, sind unter 30. Sie übernehmen Einkäufe, Arztbegleitungen oder die tägliche Hilfe, oft neben Studium, Ausbildung oder einem Job. Eine Schulung schafft in dieser Lage Sicherheit, weil man Abläufe nicht allein aus dem Gefühl heraus lernen muss.
Wer neben der Pflege arbeitet oder studiert, sollte außerdem prüfen, welche weiteren Leistungen der Pflegeversicherung in Frage kommen. Eine Übersicht bietet der Ratgeber zu den Pflegegraden 1 bis 5. Die Reform, die derzeit im Gesetzgebungsverfahren ist, behandelt das Pflegegeld 2027 gesondert.
Häufige Fragen
Muss ich für einen Pflegekurs bezahlen?
Nach dem Wortlaut des § 45 SGB XI sind die Schulungskurse unentgeltlich. Ob im Einzelfall Nebenkosten anfallen, etwa für Anfahrt oder Material, sollte vorab bei der Pflegekasse geklärt werden.
Kann ich den Kurs auch ohne Pflegegrad besuchen?
Der Anspruch knüpft nach dem Gesetzestext an Angehörige und ehrenamtlich Interessierte an. Ein bestehender Pflegegrad ist im Wortlaut nicht als Voraussetzung genannt. Frage trotzdem nach, denn die Pflegekasse entscheidet über die Zuordnung im Einzelfall.
Wer gilt als Angehöriger?
Das Gesetz spricht von Angehörigen, ohne den Kreis hier näher zu bestimmen. Ob eine Person im Einzelfall dazugehört, klärt die Pflegekasse. Daneben nennt das Gesetz sonstige Personen, die an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessiert sind.
Was ändert der Kurs an meinen Ansprüchen auf Pflegeleistungen?
Der Kurs ist eine Schulung und keine Leistung, die einen Pflegegrad ersetzt. Wenn die Pflege aufwendiger wird, lohnt sich eine Prüfung des Pflegegrades. Das Verfahren dazu erklärt der Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.
Gilt die Schulung auch dann, wenn die Pflegesituation nur kurz dauert?
Der Wortlaut knüpft nicht an die Dauer der Pflege an. Ob eine kurzfristige Pflegesituation den Anspruch berührt, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall auf Anfrage.
Wie du die Schulung für deine Familie planst
Pflege verteilt sich in vielen Familien auf mehrere Personen. Ein Kurs hilft am meisten, wenn er früh besucht wird, bevor sich der Alltag verfestigt. Wer die Aufgaben vorher aufteilt, kann Fehler vermeiden und Belastungen besser einschätzen.
Was bringt die Schulung im Alltag?
Eine Schulung zur Pflege zu Hause ersetzt keine fachliche Versorgung, sie ergänzt sie im Alltag. Sie hilft, Abläufe zu verstehen, die im Alltag häufig vorkommen: Wie man eine pflegebedürftige Person beim Aufstehen unterstützt, worauf man bei der Körperpflege achtet und wie man sich selbst schützt. Der Gesetzestext beschreibt diesen Zweck mit dem Begriff der eigenständigen Durchführung, und darauf sollte man die Erwartungen an den Kurs ausrichten.
Wer den Kurs besucht, sollte sich außerdem Notizen machen und die Begriffe festhalten, die man im Alltag wieder braucht. Fragen, die im Alltag auftauchen, lassen sich später leichter mit der Pflegekasse oder mit einer Pflegeberatung klären. Das spart Zeit und verhindert, dass wichtige Punkte untergehen. Ein kurzes Protokoll für die eigene Familie reicht dafür völlig aus.
Auch die eigene Belastung gehört in die Planung. Das Gesetz nennt ausdrücklich seelische Belastungen als Thema der Kurse. Wer pflegt, sollte deshalb früh auf Anzeichen von Überlastung achten und Entlastung nicht als Schwäche betrachten.
So gehst du jetzt vor
- Kläre bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, welche Schulungen in deiner Region angeboten werden.
- Frage nach Inhalt, Dauer und Ort, auch nach der Möglichkeit einer Schulung zu Hause.
- Melde dich verbindlich an und bewahre die Bestätigung auf.
- Besprich nach dem Kurs offene Fragen mit der Pflegekasse und prüfe, ob sich die Pflegesituation verändert hat.
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- Pflegereform 2027: Was feststeht und was noch im Verfahren ist
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Quellen: § 45 SGB XI, Pflegekurse für Angehörige, gesetze-im-internet.de; Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz, Stand 2026.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.