Die Mietkaution ist für viele Studierende die größte Einzelausgabe beim Umzug. Eine Kautionsversicherung verspricht, diese Summe nicht als Bargeld bereitzustellen, sondern durch einen laufenden Beitrag zu ersetzen. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, was das Gesetz erlaubt, was dein Vermieter akzeptiert und was die Versicherung am Ende tatsächlich kostet.
Kurz beantwortet: Nach § 551 BGB darf die Mietsicherheit höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Grundmiete betragen, Betriebskostenvorauszahlungen bleiben außen vor. Eine Barkaution darf in drei Raten gezahlt werden. Eine Kautionsversicherung braucht die Zustimmung des Vermieters und verursacht laufende Kosten. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Obergrenze einer Mietsicherheit liegt bei drei Monatsmieten ohne Betriebskostenvorauszahlungen (§ 551 Abs. 1 BGB).
- Eine Barkaution darf in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 Abs. 2 BGB).
- Eine Kautionsversicherung ersetzt die Barkaution nur, wenn der Vermieter sie annimmt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.
- Du zahlst für die Versicherung laufend Beiträge und musst den Betrag, den der Versicherer dem Vermieter gegebenenfalls ersetzt, in der Regel später an den Versicherer zurückzahlen.
- Eine Barkaution bleibt auf einem separaten Konto des Vermieters angelegt und bringt Zinsen, die dir als Mieter zustehen.
Wie hoch darf die Mietkaution überhaupt sein?
Die Höchstgrenze steht in § 551 BGB. Danach darf die Sicherheit höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete betragen. Betriebskosten, die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesen sind, zählen nicht mit. Wenn dein Mietvertrag eine höhere Summe verlangt, ist diese Klausel unwirksam, soweit sie über die Grenze hinausgeht.
Die Grenze bezieht sich nach gängiger Auslegung auf die Mietsicherheit insgesamt. Wer neben einer Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft stellt, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass beide Summen getrennt zählen. Prüfe deshalb im Mietvertrag, welche Summe ausgewiesen ist, bevor du eine Lösung wählst.
Wie funktioniert eine Kautionsversicherung?
Bei einer Kautionsversicherung schließt du einen Vertrag mit einem Versicherer ab. Dieser garantiert dem Vermieter, im Falle berechtigter Forderungen am Ende des Mietverhältnisses zu zahlen. Du bezahlst dafür keine Kaution, sondern einen Beitrag, der in der Regel jährlich oder einmalig anfällt. Im Schadensfall springt der Versicherer ein und wendet sich an dich, um den Betrag zurückzuerhalten.
Genau hier liegt der wichtigste Unterschied. Die Barkaution ist dein Geld, das am Ende zurückkommt, wenn keine Forderungen bestehen. Bei der Versicherung zahlst du dagegen Kosten, die nicht zurückfließen, und trägst das Risiko, einen Schaden später ausgleichen zu müssen. Das Modell eignet sich deshalb vor allem für Menschen, die im Moment der Anmietung wenig Liquidität haben, aber ihre laufenden Kosten sicher decken können.
Was kostet der Umstieg? Ein Rechenbeispiel
Die Kosten einer Kautionsversicherung hängen vom Anbieter, der Versicherungssumme und der Laufzeit ab. Deshalb wird hier kein Tarif genannt. Das folgende Beispiel zeigt nur die Logik.
Annahme: Die Grundmiete beträgt 500 Euro, die Betriebskostenvorauszahlung 100 Euro. Die Höchstsumme nach § 551 BGB liegt dann bei 1.500 Euro, weil die 100 Euro Betriebskosten außen vor bleiben. Eine Barkaution in dieser Höhe kannst du in drei Raten zu je 500 Euro zahlen. Die Kautionsversicherung würde die 1.500 Euro ersetzen, dafür fällt ein Beitrag an. Annahme: Der jährliche Beitrag beträgt 60 Euro. Über zwei Jahre Mietzeit ergeben sich dann 120 Euro, die nicht zurückkommen.
| Option | Liquidität zu Beginn | Kosten | Was am Ende bleibt |
|---|---|---|---|
| Barkaution in drei Raten | Gering, die erste Rate ist sofort fällig | Keine laufenden Beiträge | Die Kaution, abzüglich berechtigter Forderungen, inklusive Zinsen |
| Kautionsversicherung | Sehr gering | Laufende Beiträge | Keine Rückzahlung der Beiträge, Rückgriff des Versicherers möglich |
| Bürgschaft (Eltern oder Dritte) | Sehr gering | Kein Beitrag, aber Verantwortung für Dritte | Abhängig von der Vereinbarung mit der bürgenden Person |
Die Tabelle zeigt, dass die Versicherung vor allem kurzfristig Geld spart. Über mehrere Mietverhältnisse hinweg können die Beiträge jedoch höher ausfallen als eine ordentlich angelegte Barkaution, die später zurückfließt. Rechne deshalb immer die Gesamtkosten über die geplante Mietdauer.
Muss mein Vermieter die Kautionsversicherung akzeptieren?
Eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nach dem Wortlaut von § 551 BGB nicht. Ob dein Vermieter die Versicherung annimmt, hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag und von den Verhandlungen ab. Manche Vermieter lehnen sie ab, andere akzeptieren sie ausdrücklich. Frag deshalb vor Vertragsabschluss schriftlich nach, bevor du Beiträge zahlst.
Wenn der Vermieter zustimmt, prüfe die Bedingungen genau. Wichtig sind die Höhe der abgesicherten Summe, die Dauer des Vertrags, die Regeln für die Kündigung und die Frage, was passiert, wenn der Vermieter den Versicherer in Anspruch nimmt. Zu den Grundlagen rund um den Mietvertrag findest du einen Überblick für Studierende.
Welche Alternativen gibt es?
Neben der Barkaution und der Versicherung gibt es weitere Modelle. Eine Bürgschaft durch Eltern oder andere Personen ist möglich, bindet aber eine dritte Person. Die Ratenzahlung nach § 551 Abs. 2 BGB senkt die Anfangsbelastung bei einer Barkaution. Wer eine günstige Wohnung sucht, spart oft zuerst bei der Miete und hat dadurch auch eine kleinere Kaution. Einen Überblick über Wohnungssuche und Kosten bietet dieser Ratgeber zu bezahlbaren Wohnungen im Studium.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter mehr als drei Monatsmieten verlangen?
Nein. Nach § 551 Abs. 1 BGB ist die Höchstgrenze das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete. Betriebskostenvorauszahlungen bleiben bei der Berechnung außen vor. Eine Klausel, die mehr verlangt, ist insoweit unwirksam.
Muss ich die Kaution in einer Summe zahlen?
Nein, wenn es um eine Geldsumme geht. Der Mieter darf sie in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen erbringen, und die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Raten werden zusammen mit den folgenden Mietzahlungen fällig.
Bekomme ich bei einer Kautionsversicherung etwas zurück?
In der Regel nicht die Beiträge. Die Versicherung schützt den Vermieter, und du hast keinen Anspruch auf Auszahlung wie bei einer Barkaution. Nach dem Auszug ist der Vertrag erledigt, sofern keine Forderungen bestehen, die der Versicherer bezahlt hat.
Wie wird die Barkaution verzinst?
Der Vermieter muss die Geldsumme getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Zinsen erhöhen die Sicherheit und stehen dem Mieter zu. Das Gesetz verlangt dafür einen Zinssatz, der für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das gilt auch im Studentenwohnheim, denn § 549 Abs. 3 BGB nimmt § 551 BGB nicht von der Anwendung auf Studenten- und Jugendwohnheime aus.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe den Mietvertrag auf die Höhe der Sicherheit und die Zahlungsmodalitäten.
- Rechne die Höchstsumme nach § 551 BGB aus, ohne Betriebskosten.
- Frag den Vermieter schriftlich, ob er eine Kautionsversicherung akzeptiert.
- Vergleiche die Gesamtkosten über die geplante Mietdauer mit der Barkaution in Raten.
- Entscheide dich erst, wenn Vertrag, Bedingungen und Zustimmung vorliegen.
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Quellen: § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten, gesetze-im-internet.de (Stand: Oktober 2026, Abruf); § 549 BGB: Mietverhältnisse über Wohnraum mit Besonderheiten, gesetze-im-internet.de (Stand: Oktober 2026, Abruf).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.