More info

Auslandspraktikum in der Schweiz: Visum, Versicherung, Förderung

Für die Schweiz brauchst du als Deutsche kein Visum. Bis drei Monate genügt die Meldung, darüber eine Bewilligung. Erasmus-Status, EHIC und Förderung im Überblick, mit Quellen.
Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Inhalt

Ein Auslandspraktikum in der Schweiz verbindet die Nähe zu Deutschland mit eigenen Regeln. Die Schweiz gehört nicht zur EU, doch das Freizügigkeitsabkommen erleichtert Einreise und Aufenthalt vieler Deutscher erheblich. Für Krankenversicherung, Aufenthaltsbewilligung und Vergütung gelten trotzdem Schweizer Vorgaben, die du vor der Zusage kennen solltest.

Kurz beantwortet: Für ein Praktikum in der Schweiz brauchst du als Deutsche oder Deutscher kein Visum, weil das Freizügigkeitsabkommen gilt. Bis drei Monate pro Kalenderjahr genügt eine Meldung durch den Arbeitgeber, danach brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung. Die Schweiz ist derzeit nicht an Erasmus+ assoziiert, eine Assoziierung ist für 2027 vorgesehen. Die HAWK nennt für Praktika dort Sätze wie Ländergruppe 1, also 750 Euro. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Visum brauchst du als Deutsche oder Deutscher in der Regel nicht.
  • Bis drei Monate pro Kalenderjahr brauchst du keine Bewilligung, der Arbeitgeber meldet dich online an. Darüber brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung, bei Verträgen von drei Monaten bis zu einem Jahr die Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA (SEM-Factsheet).
  • Wer in der Schweiz wohnt, muss sich nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichern.
  • Die EHIC gilt auch in der Schweiz für notwendige Behandlungen, nicht für den Rücktransport.
  • Mindestlöhne richten sich nach Schweizer Recht und gelten in einzelnen Kantonen und Branchen.

Brauche ich in der Schweiz ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung?

Für Deutsche gilt das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Nach dem Factsheet des Staatssekretariats für Migration (SEM) brauchst du bei einer Erwerbstätigkeit von bis zu drei Monaten pro Kalenderjahr keine Aufenthaltsbewilligung, der Schweizer Arbeitgeber muss dich aber spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn im elektronischen Meldeverfahren melden. Dauert die Tätigkeit länger als drei Monate pro Kalenderjahr, ist eine Aufenthaltsbewilligung nötig, die du mit dem Arbeitsvertrag beantragst. Bei einem Vertrag von drei Monaten bis zu einem Jahr ist das die Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA, die auf die Vertragsdauer begrenzt ist, bei längeren oder unbefristeten Verträgen die Bewilligung B für fünf Jahre. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, hängt vom Kanton ab.

ThemaWas in der Regel giltZuständige Stelle
EinreiseKein Visum für deutsche Staatsangehörige bei KurzaufenthaltenAuswärtiges Amt
Erwerbstätigkeit bis drei Monate pro KalenderjahrKeine Bewilligung, Meldung durch den Arbeitgeber spätestens am Vortag des ArbeitsbeginnsArbeitgeber, elektronisches Meldeverfahren (SEM)
Erwerbstätigkeit über drei MonateAufenthaltsbewilligung mit Arbeitsvertrag, bei drei Monaten bis einem Jahr Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTAKantonales Migrationsamt
WohnsitzAnmeldung bei der GemeindeGemeinde vor Ort
Allgemeine AuskunftRegeln zu Migration und AufenthaltStaatssekretariat für Migration (SEM)

Welche Krankenversicherung gilt in der Schweiz?

Die EHIC gilt auch in der Schweiz und deckt notwendige Behandlungen ab. § 13 Abs. 4 SGB V nennt die Schweiz ausdrücklich, sodass gesetzlich Versicherte dort auch im Wege der Kostenerstattung behandeln lassen können, sofern kein Pauschbetrag gilt. Den Rücktransport nach Deutschland übernimmt die Karte nicht. Gerade bei Behandlungen im Spital kann das teuer werden, deshalb ist eine Zusatzversicherung hier besonders wichtig. Vergleichbare Fragen beantwortet unser Beitrag zur PKV im Auslandssemester.

Für ein vorgeschriebenes, unbezahltes Praktikum gilt § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V. Deine deutsche Mitgliedschaft als Praktikant läuft bis zum Ende der Tätigkeit oder bis zum 30. Lebensjahr (§ 190 Abs. 10 SGB V). Ob bei einer bezahlten Tätigkeit in der Schweiz die Schweizer Versicherungspflicht greift, klärst du mit deiner Kasse und dem Arbeitgeber, weil das Abkommen über Freizügigkeit auch Regeln zur Sozialversicherung enthält.

Wie viel Förderung ist für die Schweiz realistisch?

Die Schweiz ist derzeit nicht am Programm Erasmus+ 2021 bis 2027 assoziiert. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) schreibt, das EU-Programmabkommen sehe die Assoziierung für 2027 vor und sei am 10. November 2025 unterzeichnet worden, die Finanzierung muss noch das Parlament beantragen. Bis dahin gilt die „Schweizer Lösung“, ein eigenes Programm. Die HAWK führt Praktika in der Schweiz im Abschnitt „Erasmus+ International“ mit dem Hinweis, die Förderraten entsprächen denen der Ländergruppe 1, im Praktikum 750 Euro pro Monat inklusive 150 Euro Zuschlag (Projektjahr 2026). Ob dein International Office diese Förderung anbietet, ist hochschulabhängig, frage deshalb vor der Zusage nach. Die Schweiz ist insgesamt teurer als Deutschland, also prüfe Miete und Lebenshaltung, bevor du den Zuschuss als Komplettfinanzierung ansiehst. Hintergründe zur Finanzierung liefert unser Ratgeber zum Auslandsstudium.

Annahme: Drei Monate Praktikum, 750 Euro pro Monat. Rechnung: 3 × 750 Euro = 2.250 Euro Zuschuss. Ob deine Hochschule genau diesen Betrag auszahlt, prüfst du vorab, weil Abrechnung und Auszahlungstermin je nach Hochschule unterschiedlich sind.

ProgrammMonatssatzStand und Quelle
Erasmus+ International, Praktikum in der Schweiz750 Euro wie Ländergruppe 1, Teilnahme hochschulabhängigProjektjahr 2026, HAWK; Assoziierungsstatus SBFI, Abruf Oktober 2026
PROMOS des DAADNicht möglich, weil die Schweiz in Europa liegtHochschulseite Marburg, ohne Datum

Muss das Praktikum in der Schweiz bezahlt sein?

Das deutsche Mindestlohngesetz gilt in der Schweiz nicht. Pflichtpraktika sind nach § 22 MiLoG auch in Deutschland ausgenommen. Für Vergütungen in der Schweiz gelten kantonale oder branchenbezogene Mindestlöhne, soweit sie bestehen. Kläre den Betrag mit dem Betrieb und deiner Hochschule und halte ihn im Vertrag fest.

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Praktikumsvertrag mit Angabe von Dauer, Arbeitszeit und Vergütung
  • Learning Agreement deiner Hochschule
  • Nachweis deiner Krankenversicherung, also EHIC und schriftliche Auskunft deiner Kasse
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Häufige Fragen

Brauche ich in der Schweiz eine Krankenkasse, wenn ich nur ein Praktikum mache?

Wer dort Wohnsitz nimmt, muss sich nach dem KVG versichern. Bei einem kurzen Praktikum ohne Wohnsitz reicht meist der Schutz über deine deutsche Kasse und die EHIC. Frag deine Kasse, welche Lösung zu deiner Dauer passt.

Warum deckt der Erasmus-Satz die Kosten nicht vollständig?

Erasmus+ ist ein Zuschuss, keine volle Finanzierung. Miete, Verkehr und Lebenshaltung liegen in der Schweiz oft über dem Förderbetrag. Plane deshalb mit eigenen Mitteln oder einem Kredit, bevor du zusagst.

Zahle ich in der Schweiz mit Euro oder Franken?

Im Alltag rechnest du mit Schweizer Franken. Vergleiche vor der Eröffnung eines Kontos die Gebühren für Auslandszahlungen, damit der Erasmus-Zuschuss nicht durch Umtauschkosten schrumpft.

Kann ich mich in der Schweiz ohne Anmeldung aufhalten?

Bei einem längeren Aufenthalt ist die Anmeldung bei der Gemeinde vorgeschrieben. Sie gehört zu den Schritten, die du in den ersten Tagen erledigst, weil auch Mietverträge und Versicherungen einen Wohnsitznachweis verlangen.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre mit deiner Hochschule, ob dein Praktikum in der Schweiz förderfähig ist.
  2. Kläre beim Wohnortkanton oder dem Migrationsamt, ob du eine Aufenthaltsbewilligung brauchst.
  3. Frag deine Krankenkasse nach dem Versicherungsschutz für die gesamte Dauer.
  4. Plane das Budget mit Schweizer Preisen und nicht mit deutschen Werten.

Passend dazu

Quellen: Staatssekretariat für Migration SEM (Stand Oktober 2026), SGB V, § 13 Kostenerstattung (Stand Oktober 2026), SGB V, § 5 (Stand Oktober 2026), HAWK, Erasmus+ Praktikum Monatssätze, Projektjahr 2026, Universität Marburg, PROMOS Praktikum (ohne Datum), SEM, Factsheet Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit für EU/EFTA-Staatsangehörige (undatiert; die Kennung „SP_01/25“ deutet auf eine Ausgabe von Januar 2025, bestätigt ist das nicht), SBFI, Internationale Mobilität und Kooperation in der Bildung (undatiert, Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber