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Glossar: Kleinunternehmerregelung einfach erklärt

Die Kleinunternehmerregelung befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Dieses Glossar zeigt die Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro und die Folgen.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Die Kleinunternehmerregelung steht in § 19 UStG und befreit kleine Unternehmen unter bestimmten Umsatzgrenzen von der Umsatzsteuer. Für Studierende ist sie interessant, wenn sie nebenbei selbstständig arbeiten, etwa mit Nachhilfe, Design oder Webprojekten. Ob sich die Regel lohnt, hängt von den Grenzen und von deinen Ausgaben ab.

Kurz beantwortet: Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist du, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro betragen wird. Dann weist du keine Umsatzsteuer aus und kannst keine Vorsteuer abziehen. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenzen liegen bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
  • Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, also nach dem Geld, das tatsächlich eingeht.
  • Als Kleinunternehmer weist du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
  • Du kannst keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen.
  • Wer doch Umsatzsteuer berechnen möchte, muss das dem Finanzamt erklären. Die Bindung dauert dann mindestens fünf Kalenderjahre.

Welche Umsätze zählen für die Grenze?

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz. Er wird nach vereinnahmten Entgelten berechnet, also nach dem Geld, das tatsächlich geflossen ist. Umsätze aus dem Verkauf von Anlagevermögen bleiben außen vor. Eine Rechnung, die du im Dezember schreibst und erst im Januar bezahlt bekommst, zählt damit für das Folgejahr.

ZeitraumGrenzeMaßgebliche Regel
Vorjahr25.000 EuroDer Gesamtumsatz darf nicht überstiegen worden sein
Laufendes Jahr100.000 EuroDer voraussichtliche Gesamtumsatz darf nicht überstiegen werden

Stand: Oktober 2026. Quelle: § 19 Abs. 1 und Abs. 2 UStG.

Wie wirkt sich die Regel auf Rechnungen aus?

Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Annahme: Du berechnest 400 Euro netto für eine Leistung. Mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG) wären es 476 Euro brutto. Als Kleinunternehmer stellst du 400 Euro aus, und dein Kunde zahlt auch nur diesen Betrag. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung auf der Rechnung ist in der Praxis üblich und hilft deinem Kunden bei der Buchhaltung.

Was bedeutet die Option, also der Verzicht auf die Regel?

Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten (§ 19 Abs. 3 UStG). Die Erklärung muss dem Finanzamt bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Kalenderjahres vorliegen, das auf den Besteuerungszeitraum folgt. Annahme: Für das Jahr 2027 gilt also eine Frist bis Ende Februar 2029. Die Erklärung ist unwiderruflich und bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre. Ein Widerruf ist erst mit Wirkung ab Beginn eines Folgejahres möglich. Für Studierende mit größeren Anschaffungen, bei denen Vorsteuer anfällt, kann sich die Option lohnen. Das sollte vorher gerechnet werden, etwa mit einer Übersicht zur Selbstständigkeit im Studium.

Häufige Fragen

Muss ich mich beim Finanzamt anmelden?

Ja, wer selbstständig tätig wird, meldet sich beim Finanzamt an. Dabei gibst du an, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest. Den genauen Ablauf erklärt das zuständige Finanzamt auf seiner Website.

Darf ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?

Nein. Weil du keine Umsatzsteuer ausweist, kannst du auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen geltend machen. Bei größeren Anschaffungen kann genau dieser Punkt der Grund sein, auf die Regel zu verzichten.

Gilt die Regel auch für meinen Werkstudentenjob?

Nein. Ein Angestelltenverhältnis ist kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Die Regelung betrifft nur deine unternehmerischen Umsätze, etwa aus Freelance-Aufträgen.

Wie wirkt sich die Regel auf die Einkommensteuer aus?

Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Ob und wie dein Gewinn der Einkommensteuer unterliegt, hängt von deinem Gewinn und deinen weiteren Einkünften ab. Dazu gehört auch die Frage, ob Verluste vorgetragen werden können, siehe Verlustvortrag im Studium.

Passend dazu

Quellen: § 19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmer), gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026, § 12 Umsatzsteuergesetz (Steuersätze), gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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