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Glossar: Verlustvortrag einfach erklärt

Der Verlustvortrag überträgt Verluste in Folgejahre. Was der Begriff nach § 10d EStG bedeutet und wo die Grenzen liegen, erklärt dieses Glossar.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Der Verlustvortrag ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Er sorgt dafür, dass ein Verlust nicht verloren geht, sondern in spätere Jahre mitgenommen werden kann, sobald dort positive Einkünfte anfallen. Du begegnest dem Begriff vor allem dann, wenn du neben dem Studium selbstständig arbeitest und in einem Jahr einen Verlust erzielst.

Kurz beantwortet: Ein Verlustvortrag bedeutet, dass negative Einkünfte, die im Jahr nicht ausgeglichen werden, in die Folgejahre übertragen und dort mit Gewinnen verrechnet werden. Nach § 10d EStG ist der Abzug bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1.000.000 Euro unbeschränkt möglich, darüber nur zu 70 Prozent. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Verlustvortrag entsteht, wenn negative Einkünfte im selben Jahr nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können.
  • Er wirkt bei der Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer kennt diesen Mechanismus nicht.
  • Der Abzug ist bis 1.000.000 Euro Gesamtbetrag der Einkünfte unbeschränkt möglich. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt die Grenze bei 2.000.000 Euro.
  • Darüber hinaus sind nur 70 Prozent des übersteigenden Betrags abziehbar.
  • Den verbleibenden Verlustvortrag stellt das Finanzamt gesondert fest. Deshalb muss der Verlust in deiner Steuererklärung stehen.
  • Für den Rücktrag in die beiden Vorjahre gelten eigene Regeln, die sich zeitlich befristet ändern können.

Wie funktioniert der Verlustvortrag in der Praxis?

Ein einfacher Fall macht den Mechanismus deutlich. Annahme: Im Jahr 2027 erzielst du als Selbstständiger einen Verlust von 5.000 Euro, und im Jahr davor gab es keine positiven Einkünfte, mit denen er sich verrechnen ließe. Im Jahr 2028 erzielst du einen Gewinn von 8.000 Euro. Dann mindert der Verlustvortrag den Gewinn: 8.000 minus 5.000 ergibt 3.000 Euro, die der Einkommensteuer unterliegen. Das Beispiel ist vereinfacht, weitere Abzüge und Freibeträge sind nicht berücksichtigt.

Gesamtbetrag der EinkünfteAbzug des Verlustvortrags
Bis 1.000.000 EuroUnbeschränkt möglich
Über 1.000.000 EuroNur 70 Prozent des übersteigenden Betrags
Zusammenveranlagte EhegattenGrenze 2.000.000 Euro statt 1.000.000 Euro

Stand: Oktober 2026. Quelle: § 10d EStG.

Warum ist der Begriff für Studierende wichtig?

Für Studierende ist der Verlustvortrag vor allem dann relevant, wenn sie selbstständig arbeiten, etwa mit Anlaufverlusten eines eigenen Projekts. Ein klassischer Minijob ist davon in aller Regel nicht betroffen, weil er Einkünfte aus Lohn erzeugt. Wer Verluste hat, sollte sie korrekt angeben, denn nur so entsteht der Vortrag überhaupt.

Verlustvortrag oder Verlustrücktrag?

Beim Verlustrücktrag geht der Verlust in die beiden vorangegangenen Jahre, beim Verlustvortrag in die Folgejahre. Der Rücktrag hat eigene Grenzen, die sich zeitlich befristet ändern können. Welche Regel für dein Jahr gilt, steht im aktuellen Wortlaut von § 10d EStG und in den Hinweisen des Finanzamts.

Häufige Fragen

Muss ich den Verlustvortrag selbst beantragen?

Du gibst den Verlust in deiner Steuererklärung an. Das Finanzamt stellt den verbleibenden Verlustvortrag gesondert fest und berücksichtigt ihn in den Folgejahren. Ohne diese Angabe fehlt dem Finanzamt die Grundlage für die Feststellung.

Hat der Verlustvortrag eine Frist?

Nach dem Gesetz gibt es für den Verlustvortrag keine feste Frist. Er wirkt aber nur, wenn du später positive Einkünfte erzielst. Solange das nicht der Fall ist, bleibt er unverbraucht.

Gilt der Verlustvortrag auch für die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer hat eigene Regeln zur Verlustverrechnung. Frag dazu beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater nach, bevor du deine Zahlen zusammenstellst.

Ist der Verlustvortrag ein sicherer Steuervorteil?

Nein. Er ist nur so viel wert, wie du in den Folgejahren positive Einkünfte erzielst. Ob und wann das passiert, lässt sich bei Studierenden oft schwer planen.

Passend dazu

Quellen: § 10d Einkommensteuergesetz (Verlustabzug), gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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