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Steuererklärung als Referendar: Was du absetzen kannst

Als Referendar kannst du Fahrtkosten, Umzug, Verpflegung und Arbeitsmittel absetzen, wenn sie den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Die Regeln im Überblick.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Die Steuererklärung als Referendar lohnt sich, weil Werbungskosten für Fahrten, Umzug und Arbeitsmittel oft über dem Pauschbetrag liegen. Während des Vorbereitungsdienstes bekommst du Anwärterbezüge, die als Arbeitslohn versteuert werden. Dieser Ratgeber zeigt, welche Kosten du absetzen kannst, wie die Berechnung funktioniert und welche Fristen gelten.

Kurz beantwortet: Als Referendar kannst du Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle, beruflich veranlasste Umzugskosten, Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeiten und Arbeitsmittel als Werbungskosten ansetzen. Sie ersetzen den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro, wenn sie höher sind. Stand: Oktober 2026, Grundlage sind § 9 und § 9a EStG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anwärterbezüge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Steuer wird in der Regel über die Lohnsteuer erhoben.
  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro gilt automatisch. Erst höhere Werbungskosten wirken zusätzlich.
  • Fahrten zur Ausbildungsstelle, Umzug, doppelte Haushaltsführung und Arbeitsmittel sind die wichtigsten Posten.
  • Eine Erklärung kannst du auch ohne Pflicht zur Veranlagung einreichen. Dafür gibt es die Antragsveranlagung.
  • Die Frist für die Steuererklärung 2026 ohne Steuerberater endet am 2. August 2027.

Welche Einkünfte musst du angeben?

Anwärterbezüge sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Deine Dienststelle zieht die Lohnsteuer bereits ab. Ob du eine Steuererklärung abgeben musst, hängt davon ab, ob eine Pflichtveranlagung vorliegt. Nach § 46 Abs. 2 EStG findet nur in bestimmten Fällen eine Veranlagung statt, etwa bei Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern oder bei nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften von mehr als 410 Euro.

Auch wenn keine Pflicht besteht, lohnt sich die Erklärung oft. Mit der sogenannten Antragsveranlagung holst du dir Werbungskosten zurück, die bei der laufenden Lohnsteuer nicht berücksichtigt wurden. Diesen Antrag stellst du im Rahmen der Steuererklärung.

Welche Werbungskosten kannst du absetzen?

Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit deinem Beruf zusammenhängen. Im Referendariat fallen einige typische Posten an. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Kosten und die Grundlage im Gesetz.

AusgabeAbsetzbar alsGrundlage
Fahrten zur AusbildungsstelleEntfernungspauschale von 0,38 Euro je vollem Kilometer und Arbeitstag§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Beruflich veranlasster UmzugWerbungskosten nach Beleg§ 9 Abs. 1 EStG
Doppelte HaushaltsführungUnterkunft bis 1.000 Euro im Monat im Inland, Familienheimfahrten einmal wöchentlich§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG
Verpflegung bei Auswärtstätigkeit28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro für An- und Abreisetage§ 9 Abs. 4a EStG
Arbeitsmittel und FachliteraturWerbungskosten, teils über die Nutzungsdauer verteilt§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG

Die Verpflegungspauschalen gelten für Auswärtstätigkeiten und Abwesenheiten von der Wohnung und der regelmäßigen Tätigkeitsstätte. Wenn dein Dienstherr Verpflegung oder Reisekosten erstattet, mindert das den Ansatz. Lass dir die Erstattung deshalb schriftlich bestätigen.

Wie rechnet sich das mit dem Pauschbetrag?

Annahme: Deine Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle betragen 1.900 Euro im Jahr, du kaufst Fachliteratur für 350 Euro und hast keine weiteren Werbungskosten. Die Summe beträgt 2.250 Euro. Diese Werbungskosten ersetzen den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro, weil sie höher sind. Der Unterschied von 1.020 Euro mindert dein zu versteuerndes Einkommen.

Die Fachliteratur kannst du bei höheren Anschaffungen nicht immer sofort vollständig absetzen. Teure Anschaffungen wie ein Laptop werden über ihre Nutzungsdauer verteilt. Die genaue Behandlung hängt vom Wert und der Nutzung ab und sollte beim Ausfüllen geprüft werden.

Was ist mit Beiträgen zur Krankenversicherung?

Beiträge zur privaten Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Bei Beihilfeberechtigten sind die Regeln eingeschränkt, weil die Beihilfe einen Teil der Kosten übernimmt. Welche Beträge du angeben darfst, zeigt dir die Bescheinigung deiner Versicherung. Mehr dazu findest du im Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.

Wie gehst du beim Ausfüllen vor?

  1. Sammle die Lohnsteuerbescheinigung, die Zuweisung zum Vorbereitungsdienst und alle Belege für Fahrten, Umzug und Arbeitsmittel.
  2. Berechne die Entfernungspauschale und die übrigen Werbungskosten getrennt und summiere sie.
  3. Vergleiche die Summe mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro und trage den höheren Wert ein.
  4. Reiche die Erklärung vor Ablauf der Frist ein und bewahre eine Kopie samt Belegen auf.

Wann lohnt sich der Ansatz einzelner Kosten nicht?

Annahme: Du hast keine Fahrtkosten, weil deine Ausbildungsstelle in deiner Nähe liegt. Du kaufst Fachliteratur für 300 Euro und nimmst an zehn Tagen an einer auswärtigen Veranstaltung teil, die mehr als acht Stunden dauert und ohne Übernachtung endet. Die Verpflegung ergibt dann 14 Euro je Tag, also 140 Euro. Insgesamt sind das 440 Euro und damit weniger als der Pauschbetrag von 1.230 Euro.

In diesem Fall bringt der Einzelnachweis keinen zusätzlichen Vorteil, weil der Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird. Du solltest die Belege trotzdem aufheben, falls sich deine Situation im Laufe des Jahres ändert, etwa durch einen Umzug oder eine Station mit weiter Anfahrt.

Typische Fehler bei der Steuererklärung

Häufig werden Werbungskosten doppelt angesetzt, etwa wenn ein Umzug und eine Erstattung des Dienstherrn gleichzeitig eingetragen werden. Ebenfalls oft vergessen wird, dass der Pauschbetrag von 1.230 Euro schon ohne Nachweis gilt. Wer diesen Betrag bei jeder Ausgabe neu bedenkt, verliert den Überblick. Prüfe deshalb vor dem Absenden, ob jede Position einmal und mit Beleg erfasst ist.

Für die Vorbereitung lohnt es sich, schon während des Jahres eine Liste zu führen. Notiere jede Ausgabe mit Datum, Betrag und Zweck in einer Tabelle. Dann fällt die Erklärung im Frühjahr deutlich leichter, und gerade Fahrten zu mehreren Stationen summieren sich schnell. Ob du die Liste digital oder auf Papier führst, ist dabei egal, wichtig ist nur, dass sie vollständig bleibt. Eine Liste mit Datum, Betrag und Beleg ist die beste Grundlage für jede Nachfrage des Finanzamts.

Häufige Fragen

Muss ich als Referendar überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Nicht in jedem Fall. Eine Pflichtveranlagung gibt es nur in den Fällen des § 46 Abs. 2 EStG. Wenn du aber Werbungskosten über dem Pauschbetrag hast, lohnt sich die freiwillige Erklärung mit Antragsveranlagung in der Regel.

Wie lange kann ich eine Steuererklärung nachreichen?

Die Frist ohne Steuerberater für die Steuererklärung 2026 endet am 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist deutlich. Nach § 149 AO gelten dafür feste Termine.

Zählt auch der Verlust durch Teilzeit?

Teilzeit verringert die Anwärterbezüge nach dem Landesrecht, nicht die Werbungskosten. Die Ausgaben für Fahrten und Umzug bleiben also abzugsfähig, auch wenn die Einnahmen niedriger sind. Die Steuerlast richtet sich dann nach dem Gesamtbild.

Was ist mit einem Nebenjob?

Einnahmen aus einem Nebenjob sind zusätzlich zu den Anwärterbezügen zu versteuern. Die Werbungskosten für den Nebenjob musst du gesondert angeben. Hinweise zur Versteuerung bietet unser Ratgeber Nebenjob und Steuern: Das gilt für Minijob, Werkstudent und Co..

Passend dazu

Quellen: Einkommensteuergesetz, § 9 (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026; Einkommensteuergesetz, § 9a (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026; Einkommensteuergesetz, § 46 (gesetze-im-internet.de), abgerufen Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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