Wie viel bleibt dir netto, wenn du promovierst? Die Antwort hängt davon ab, ob du eine Stelle hast, ein Stipendium erhältst oder beides kombinierst. Dieser Ratgeber zeigt den Rechenweg für die Sozialabgaben, nennt die belegten Werte und sagt dir, wo die Lohnsteuer berechnet wird.
Kurz beantwortet: Auf eine Promotionsstelle im TV-L mit Entgeltgruppe E 13 (Stufe 1, 4.759,37 Euro brutto ab 1. April 2026) fallen als Arbeitnehmer rund 21 bis 22 Prozent Sozialabgaben an. Ein Stipendium ist kein Arbeitsentgelt, darauf fallen keine Sozialabgaben an. Die Lohnsteuer berechnest du mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums (Stand Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Stelle und Stipendium werden unterschiedlich behandelt. Nur Arbeitsentgelt unterliegt den Sozialabgaben.
- Der Arbeitnehmeranteil liegt 2026 je nach Kinderlosigkeit und Zusatzbeitrag bei rund 21 bis 22 Prozent des Bruttolohns.
- Der Zusatzbeitrag hängt von deiner Krankenkasse ab. Die Rechnung nutzt den Durchschnitt von 2,9 Prozent.
- Die Lohnsteuer gehört nicht in diesen Rechenweg, sondern in den Abgabenrechner des Bundesministeriums.
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat, darüber gelten andere Abgaben.
Schritt 1: Sozialabgaben bei der Stelle
Bei einer sozialversicherungspflichtigen Stelle zahlst du als Arbeitnehmer die Hälfte der Beitragssätze, die der Arbeitgeber ebenfalls trägt. Der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung geht allein zu deinen Lasten. Die Tabelle zeigt die Sätze 2026.
| Versicherung | Gesamtsatz 2026 | Dein Anteil |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 Prozent) | 8,75 Prozent |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,6 Prozent | 1,8 Prozent |
| Pflegeversicherung ohne Kind | 3,6 Prozent plus 0,6 Punkte Zuschlag | 2,4 Prozent |
| Rentenversicherung | 18,6 Prozent | 9,3 Prozent |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 Prozent | 1,3 Prozent |
Beispiel: Stelle E 13, Stufe 1
Annahme: Stufe 1 der Entgeltgruppe E 13 mit 4.759,37 Euro brutto, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, kein Kind. Das Gehalt liegt unter den Beitragsbemessungsgrenzen 2026 von 5.812,50 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung und 8.450 Euro für die Rentenversicherung. Deshalb gelten die vollen Sätze.
| Beitrag | Rechnung | Betrag (Euro im Monat) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 4.759,37 x 8,75 Prozent | 416,44 |
| Pflegeversicherung mit Kind | 4.759,37 x 1,8 Prozent | 85,67 |
| Pflegeversicherung ohne Kind | 4.759,37 x 2,4 Prozent | 114,22 |
| Rentenversicherung | 4.759,37 x 9,3 Prozent | 442,62 |
| Arbeitslosenversicherung | 4.759,37 x 1,3 Prozent | 61,87 |
| Summe mit Kind | Kranken, Pflege, Rente, Arbeitslosigkeit | 1.006,60 |
| Summe ohne Kind | wie oben, Pflege mit 2,4 Prozent | 1.035,15 |
Der Arbeitnehmeranteil liegt damit bei rund 21,2 Prozent (mit Kind) beziehungsweise rund 21,8 Prozent (ohne Kind) des Bruttogehalts. Die Beträge sind je Position kaufmännisch auf Cent gerundet, die Summen rechnen mit diesen gerundeten Werten.
Den Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent nennt das Bundesgesundheitsministerium als Durchschnittswert für 2026. Deine Kasse kann davon abweichen, deshalb trage den tatsächlichen Satz aus deinem Vertrag ein.
Wo die Lohnsteuer hinkommt
Vom Betrag nach Sozialabgaben zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer ab. Sie hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Angaben ab. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr nach § 9a EStG mindert dein zu versteuerndes Einkommen, ohne dass du Belege einreichen musst. Für die Lohnsteuer selbst nutzt du den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums auf bmf-steuerrechner.de.
Beispiel: Stipendium
Ein Stipendium ist kein Arbeitsentgelt, deshalb behalten die Werke daraus keine Sozialabgaben ein. Die Höchstsätze der Begabtenförderung für Promotionen lagen im Oktober 2026 bei 1.750 Euro Grundstipendium und 100 Euro Forschungskostenpauschale im Monat.
Annahme: Höchstsatz, also 1.850 Euro im Monat (1.750 plus 100 Euro). Sozialabgaben aus dem Stipendium: 0 Euro. Dafür musst du deine Krankenversicherung selbst organisieren. Die Ausgaben hängen von deinem Status ab. Als freiwillig Versicherte liegt der Mindestbeitrag 2026 bei 222,80 Euro im Monat (ermäßigter Satz 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag, Bemessungsgrundlage 1.318,33 Euro). Die Einzelheiten erklärt der Ratgeber zur Krankenversicherung beim Promotionsstipendium.
Ob ein Stipendium steuerpflichtig ist, behandelt der Ratgeber zu Stipendium und Steuern in der Promotion.
Beispiel: Stelle plus Nebenjob
Ein Nebenjob verändert die Rechnung. Ein Minijob bleibt 2026 bis 603 Euro im Monat geringfügig. Verdienst du mehr, kommen Sozialabgaben hinzu, die du getrennt nach dem Schema oben berechnest. Wie sich eine halbe Stelle netto anfühlt, zeigt der Ratgeber zu Promotion mit halber Stelle.
Schritt für Schritt zum Netto
- Notiere das Bruttogehalt der Stelle und jeden weiteren Bruttoverdienst getrennt.
- Ziehe bei der Stelle die Arbeitnehmeranteile aus den Tabellen oben ab.
- Rechne Stipendium und Nebenverdienst getrennt: Das Stipendium ohne Sozialabgaben, den Nebenjob nach den Regeln für Minijob oder Beschäftigung.
- Trage das Bruttoeinkommen der Stelle in den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums ein, um die Lohnsteuer zu ermitteln.
- Ziehe die Krankenversicherung ab, wenn du sie selbst zahlst, und prüfe die Zahlen mit deiner Lohnabrechnung.
Was diese Rechnung nicht zeigt
Der Rechenweg erfasst nur die laufenden Abzüge. Für einen ehrlichen Vergleich zwischen Stelle und Stipendium fehlen weitere Posten:
- Altersvorsorge: Bei einem Stipendium zahlst du in der Regel nichts ein, bei einer Stelle trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Rentenbeiträge.
- Zulagen und Pauschalen: Ein Stipendium kann Betreuungs- oder Familienzulagen vorsehen. Details im Ratgeber zur Betreuungspauschale im Promotionsstipendium.
- Urlaub und Krankheit: Bei einer Stelle gilt die Entgeltfortzahlung, bei einem Stipendium musst du Ausfälle selbst abfedern.
- Befristung: Stellen laufen oft mit dem Vertrag aus, Stipendien mit der Förderdauer. Was danach kommt, ist nicht Teil der Rechnung.
Der Netto-Betrag ist deshalb nur ein Ausgangspunkt. Wer die Entscheidung auf Euro und Cent treffen will, sollte alle Posten über die gesamte Laufzeit gegenüberstellen.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Stelle Rentenversicherung zahlen?
In der Regel ja, weil eine Stelle als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig ist. Ausnahmen wie die Befreiung regelt § 6 SGB VI. Die Details zur Sozialversicherung der Stelle findest du im Ratgeber zur Sozialversicherung bei der Promotionsstelle.
Zahle ich beim Stipendium in die Rentenkasse ein?
Nicht automatisch. Ob und wie du weiterzahlst, hängt von deiner Situation ab. Welche Lücken dabei entstehen können, zeigt der Ratgeber zur Rentenlücke durch Promotion.
Warum fehlt die Lohnsteuer im Rechenweg?
Sie hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und weiteren Angaben ab. Eine eigene Berechnung wäre fehleranfällig. Der Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums ist dafür die passende Grundlage.
Gelten die Zahlen in jedem Bundesland?
Die Sätze beziehen sich auf den TV-L mit Entgeltgruppe E 13. In Hessen gilt der TV-H. Die Sozialabgaben sind bundesweit gleich geregelt, der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je Krankenkasse.
So gehst du jetzt vor
- Übernimm das Bruttogehalt aus deinem Arbeitsvertrag.
- Prüfe den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse auf deren Website oder im Beitragsbescheid.
- Gib das Bruttogehalt in den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums ein.
- Vergleiche die Ergebnisse mit deiner ersten Gehaltsabrechnung und korrigiere die Eingaben, falls etwas abweicht.
Passend dazu
- Promotionsstelle oder Stipendium: Netto-Vergleich mit Rechenbeispiel
- Promotionsstipendium gegen Stelle: Netto-Vergleich mit Beispielrechnung
- Promotion mit halber Stelle: Was bleibt netto?
- Stipendium und Steuern in der Promotion: Was steuerfrei ist
- Krankenversicherung beim Promotionsstipendium: Wer zahlt was?
Quellen:
- GKV-Spitzenverband: Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026)
- Bundesgesundheitsministerium: Beiträge der GKV (Stand September 2026)
- Einkommensteuergesetz, § 9a Arbeitnehmer-Pauschbetrag (gesetze-im-internet.de)
- Bundesfinanzministerium: Abgabenrechner für die Lohnsteuer
- GEW: Fragen und Antworten zum TV-L 2025/26 (Stand 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.