Kurz beantwortet: Wenn du als Beamtenanwärter in den Vorbereitungsdienst wechselst, endet deine studentische Krankenversicherung mit dem Semester der Exmatrikulation. Danach klärst du zuerst deinen Status. Beamte mit Anspruch auf Beihilfe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei und sichern den Rest meist über eine private Krankenversicherung ab. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die studentische Pflichtversicherung endet mit dem Ablauf des Semesters, in dem du exmatrikuliert wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V).
- Beamte mit Anspruch auf Beihilfe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
- Die Beihilfe trägt im Regelfall 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten, wenn keine Kinder berücksichtigt werden. Hessen weicht davon ab.
- Den verbleibenden Anteil deckst du meist über einen Restkostentarif ab, häufig als Anwärtertarif.
- Wer freiwillig gesetzlich versichert bleibt, zahlt den Beitrag selbst. Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung.
Schritt 1: Die studentische Versicherung sauber beenden
Mit dem Studium endet auch die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS). Nach § 190 Abs. 9 SGB V endet die Mitgliedschaft mit dem Ablauf des zuletzt eingeschriebenen oder zurückgemeldeten Semesters, wenn du exmatrikuliert wurdest. Entscheidend ist also das Semesterende und nicht der Tag deiner letzten Prüfung.
Plane den Übergang so, dass ein neuer Schutz nahtlos anschließt. Wie du Lücken zwischen den Phasen vermeidest, erklärt Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat ausführlich.
Schritt 2: Deinen Status klären, bevor du dich festlegst
Die Reihenfolge hängt davon ab, in welchem Rechtsverhältnis du den Vorbereitungsdienst antrittst. In vielen Ländern wirst du zum Beamten auf Widerruf ernannt. Andere Länder und Fächer nutzen ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Die Ernennungsurkunde oder der Einstellungsbescheid zeigt dir, welches Modell für dich gilt.
Beamte auf Widerruf mit Anspruch auf Bezügefortzahlung und Beihilfe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Auch die Pflicht zur Krankenversicherung nach § 193 Abs. 3 VVG entfällt für Beihilfeberechtigte (Satz 2 Nr. 2). Das bedeutet aber nicht, dass du abgesichert bist. Die Beihilfe zahlt nur einen Teil der Kosten, und den Rest musst du gezielt absichern.
Wer kein Beamter ist, unterliegt den allgemeinen Regeln der Sozialversicherung. Ob du dann Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist, hängt vom Einzelfall ab. Kläre das schriftlich mit deiner Krankenkasse, bevor du eine bestehende Versicherung kündigst.
Schritt 3: Beihilfe und ergänzende Absicherung
Als Beamter auf Widerruf erhältst du Beihilfe nach der Beihilfeverordnung deines Landes. Die Regel für Beamte ohne Kinder liegt bei 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Mit Kindern gelten höhere Sätze, die je Land unterschiedlich geregelt sind. In Hessen liegt der Bemessungssatz laut Merkblatt zur HBeihVO bei 70 Prozent für ambulante und zahnärztliche Leistungen und bei 85 Prozent für stationäre Behandlung.
Rechenbeispiel (Annahme): Eine Arztrechnung über 400 Euro ist beihilfefähig. Bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent übernimmt die Beihilfe 200 Euro. Die übrigen 200 Euro bleiben bei dir, sofern dein Restkostentarif sie nicht erstattet. Wie viel tatsächlich zurückkommt, bestimmt dein Tarif. Wie du Beihilfe-Rechnungen einreichst, zeigt Beihilfe-Rechnung einreichen.
Schritt 4: Die freiwillige GKV als Alternative prüfen
Wenn du gesetzlich versichert bleiben möchtest, kannst du dich nach § 9 SGB V freiwillig weiterversichern. Dann trägst du den Beitrag allein aus deinen Bezügen. Im Beitrag stecken der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent nach § 243 SGB V und der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag lag 2026 bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche Satz deiner Kasse kann davon abweichen.
Rechenbeispiel (Annahme): Bruttobezüge von 1.800 Euro im Monat, Beitragssatz 14,0 Prozent plus 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, also 16,9 Prozent. Der Beitrag für die Krankenversicherung liegt dann bei 1.800 × 16,9 Prozent = 304,20 Euro im Monat. Die Pflegeversicherung kommt hinzu und ist hier nicht berechnet. Zuschüsse des Dienstherrn sind nicht eingerechnet. Ob und in welcher Höhe es sie gibt, regelt das Landesrecht.
Für freiwillige Mitglieder gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Daraus ergibt sich für die Krankenversicherung ein Mindestbeitrag von 222,80 Euro im Monat (GKV-Spitzenverband, Stand 2026). Bei Bezügen wie im Vorbereitungsdienst liegt dein Beitrag in der Regel darüber.
Schritt 5: Die Reihenfolge im Überblick
| Phase | Was zu tun ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Studienende | KVdS endet mit dem Semester der Exmatrikulation | § 190 Abs. 9 SGB V |
| Ernennung oder Einstellung | Status klären: Beamter auf Widerruf oder Ausbildungsverhältnis | Ernennungsurkunde, Landesrecht |
| Versicherungsfreiheit | Beihilfeanspruch prüfen, GKV-Versicherungsfreiheit für Beamte | § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V |
| Absicherung | Restkostentarif (PKV) oder freiwillige GKV wählen | § 193 Abs. 3 VVG, § 9 SGB V |
| Antrag | Anträge zeitnah stellen und Gesundheitsfragen vollständig beantworten | Antragsunterlagen des Versicherers |
Häufige Fragen
Muss ich nach der Verbeamtung sofort in die PKV wechseln?
Du musst nicht in jedem Fall sofort wechseln, aber die Beihilfe allein deckt nur einen Teil der Kosten. Ein Restkostentarif sollte deshalb ab dem Tag stehen, an dem du Beihilfe erhältst. Die Sätze für dein Land prüfst du am besten bei der zuständigen Beihilfestelle.
Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?
Für Beihilfeberechtigte entfällt die Pflicht nach § 193 VVG, deshalb greift der gesetzliche Prämienzuschlag aus dieser Vorschrift nicht. Trotzdem können Lücken entstehen, wenn ein Tarif erst spät beginnt. Vorerkrankungen machen die Aufnahme zudem schwieriger. Frühzeitige Anfragen lohnen sich daher.
Kann ich nach der Verbeamtung gesetzlich versichert bleiben?
Ja, eine freiwillige Mitgliedschaft nach § 9 SGB V ist möglich. Du zahlst dann den Beitrag selbst. Ob der Dienstherr sich beteiligt, regelt das Landesrecht. Vergleiche die Kosten mit dem Restkosten-Modell, bevor du dich festlegst.
Gilt das alles auch im Ausbildungsverhältnis?
Nicht automatisch. Ohne Beamtenstatus gelten die allgemeinen Regeln der Sozialversicherung, und die Krankenkasse prüft den Einzelfall. Die Frage gehört deshalb schriftlich geklärt, bevor du kündigst.
Was ändert sich, wenn ich Kinder habe?
Mit Kindern gelten in den meisten Ländern höhere Beihilfesätze, und es kommen Familienzuschläge hinzu. Die Details unterscheiden sich je Bundesland. Einen Überblick zu Familie und Vorbereitungsdienst bietet Referendariat und Kind.
Was spricht für die PKV, was für die GKV?
Die PKV passt eher, wenn du mit der Beihilfe einen Tarif kombinierst, der die Restkosten gut abdeckt, und gesundheitlich unauffällig bist. Die freiwillige GKV ist besser planbar, weil sich ihr Beitrag am Einkommen orientiert und die Leistungen gesetzlich festgelegt sind. Entscheidend ist, welche Leistungen dir wichtig sind und welchen Beitrag du dauerhaft tragen willst.
So gehst du jetzt vor
- Lege dein Studienende und den Termin der Exmatrikulation fest, damit du weißt, wann die KVdS endet.
- Lass dir Status und Beihilfeanspruch schriftlich bestätigen, zum Beispiel über die Ernennungsurkunde oder den Einstellungsbescheid.
- Vergleiche den Restkostentarif mit der freiwilligen GKV anhand deiner Bezüge und deines Gesundheitszustands.
- Stelle die Anträge rechtzeitig und hebe alle Nachweise über den Versicherungsbeginn auf.
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Quellen: § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit, § 190 SGB V, Ende der Mitgliedschaft, § 193 VVG, Versicherte Person und Versicherungspflicht, § 9 SGB V, Freiwillige Versicherung, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.