Wer im Referendariat verbeamtet wird, trifft Entscheidungen zur Krankenversicherung, die sich später nur mühsam korrigieren lassen. Dieser Ratgeber zeigt die häufigsten Fehler bei Verbeamtung auf Widerruf und privater Krankenversicherung, erklärt die rechtlichen Hintergründe und sagt, wie du sie vermeidest.
Kurz beantwortet: Die häufigsten Fehler sind, die Rechtsform der Ausbildung nicht zu prüfen, den Tarif nicht auf den Beihilfesatz abzustimmen, Lücken im Versicherungsschutz entstehen zu lassen und den alten Vertrag zu früh zu kündigen. Wer diese Punkte vor dem Wechsel klärt, vermeidet die meisten teuren Korrekturen. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ob du überhaupt im Beamtenverhältnis auf Widerruf bist, hängt vom Bundesland ab. In Sachsen wählst du zwischen Beamtenverhältnis und Ausbildungsverhältnis, in Thüringen ist die Verbeamtung nach Sekundärquellen optional.
- Die Beihilfe deckt bei Anwärterinnen und Anwärtern ohne Kinder in der Regel 50 Prozent ab. Der Tarif für den Rest muss zu diesem Satz passen.
- Für Krankheitskosten besteht eine gesetzliche Pflicht, die je nach Status entfällt. Lücken zwischen zwei Verträgen können dagegen teuer werden.
- Eine Kündigung des alten Vertrags wird nur wirksam, wenn ein lückenloser Anschluss bei einem anderen Versicherer nachgewiesen wird.
- Bei Gesundheitsangaben schadet Unvollständigkeit mehr als die Angabe selbst. Ein Umzug in ein anderes Land ändert das Beihilferecht.
Ist meine Ausbildung ein Beamtenverhältnis?
Nicht in jedem Land ist das Referendariat ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. In einigen Ländern hast du nach den Quellen eine Wahl, in anderen ist die Rechtsform gesetzlich festgelegt. Wenn es kein Beamtenverhältnis ist, sondern ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, entfallen die Regeln zur Beihilfe, und du musst deine Krankenversicherung anders planen.
Der Fehler liegt meist darin, die Frage gar nicht zu stellen. Klär vorab bei der Ausbildungsbehörde oder der Bezügestelle schriftlich, welche Rechtsform für dich gilt. Für Länder ohne verlässliche Quelle gilt: Die zuständige Stelle, also die Einstellungsbehörde, gibt die verbindliche Auskunft.
Passt mein Beihilfetarif zu meinem Beihilfesatz?
Die Beihilfe übernimmt einen Anteil der beihilfefähigen Kosten, den Rest musst du absichern. Der Anteil ist nicht überall gleich und hängt von Familienstand und Kindern ab. Ein Tarif, der auf einen Restsatz von 50 Prozent zugeschnitten ist, passt deshalb nicht immer zu deinem tatsächlichen Anspruch.
| Fall | Beihilfesatz für Anwärterinnen und Anwärter | Quelle |
|---|---|---|
| Regelfall ohne Kinder | 50 Prozent | Regel der Landesbeihilfeverordnungen |
| Sachsen mit einem Kind | 70 Prozent | Sekundärquelle, bitte prüfen |
| Hessen ambulant und zahnärztlich | 70 Prozent | Amtliches Merkblatt Hessen |
| Hessen stationär | 85 Prozent | Amtliches Merkblatt Hessen |
Annahme: Eine beihilfefähige Rechnung beträgt 1.000 Euro. Bei 50 Prozent Beihilfe bleiben 500 Euro bei dir. Bei 70 Prozent bleiben nur 300 Euro. Ein Tarif, der auf 500 Euro ausgelegt ist, bezahlt dann unnötige Beiträge, während ein Tarif für 300 Euro bei 50 Prozent eine Lücke lässt.
Was passiert bei einer Versicherungslücke?
Nach § 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes muss, wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, Krankheitskosten versichern. Die Pflicht entfällt allerdings für Personen mit Beihilfeanspruch und für gesetzlich Versicherte. Wer also zwischen Examen und Referendariat ohne Schutz dasteht, kann in eine Pflichtlücke geraten, weil der Beihilfeanspruch noch nicht besteht.
Wird der Vertrag später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht beantragt, fällt nach § 193 Abs. 4 ein Prämienzuschlag an. Er beträgt für jeden angefangenen Monat ohne Versicherung einen Monatsbeitrag. Ab dem sechsten Monat fällt ein Sechstel je weiterem angefangenem Monat an, und ohne Nachweis gilt eine Dauer von mindestens fünf Jahren.
Annahme: Dein Monatsbeitrag beträgt 200 Euro, und du bist vier Monate ohne Vertrag, obwohl eine Pflicht besteht. Dann zahlst du einmalig vier Monatsbeiträge, also 800 Euro, zusätzlich zu den laufenden Beiträgen. Lücken sind damit deutlich teurer als eine rechtzeitige Antragstellung.
Wann darf ich meinen alten Vertrag kündigen?
Ein Vertrag, der die Pflicht erfüllt, darf nach § 205 Abs. 6 des Versicherungsvertragsgesetzes nur gekündigt werden, wenn ein neuer, pflichtgemäßer Vertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wird. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigungserklärung der lückenlose Anschluss nachgewiesen wird.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung vor dem Abschluss des neuen Vertrags. Schließe deshalb zuerst den neuen Vertrag ab, lass dir den Beginn schriftlich bestätigen und kündige danach. Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers folgt eigenen Regeln und ist nicht dasselbe wie der Wechsel zu einem anderen Versicherer.
Was muss ich bei Gesundheitsangaben beachten?
Bei Antragstellung bist du verpflichtet, Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Das ergibt sich aus § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes. Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert später Leistungsablehnungen oder eine Vertragsanpassung. Im Zweifel ist eine genaue Angabe mit Befunden der bessere Weg als eine knappe Antwort.
Beachte außerdem, dass Versicherer bei bestimmten Vorerkrankungen Ausschlüsse oder Zuschläge vereinbaren können. Lass dir die Bedingungen schriftlich geben und prüfe sie mit den Angaben, die du gemacht hast.
Was ändert ein Umzug in ein anderes Land?
Bei einem Wechsel des Dienstherrn oder des Bundeslandes gilt das Beihilferecht des neuen Dienstherrn. Nach der Bremer Regelung von 2019 beteiligt sich das bisherige Land danach nicht mehr an den Krankenversicherungskosten. Eine Pauschale, die du in einem Land gewählt hast, kann deshalb im neuen Land ganz anders aussehen oder entfallen.
Plane einen Wechsel deshalb frühzeitig. Kläre mit der neuen Bezügestelle, welche Beihilfe gilt, und passe deinen Tarif an, bevor der Wechsel wirksam wird.
Häufige Fragen
Kann ich den PKV-Tarif während des Referendariats wechseln?
Ja, in der Regel. Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers folgt eigenen Regeln. Der Wechsel zu einem anderen Versicherer ist bei einer Pflichtversicherung an den lückenlosen Anschluss nach § 205 Abs. 6 des Versicherungsvertragsgesetzes gebunden. Prüfe vorher, ob der neue Tarif zu deinem Beihilfesatz passt.
Was ist ein Prämienzuschlag?
Ein Prämienzuschlag ist eine einmalige Zahlung, die anfällt, wenn ein Vertrag erst deutlich nach Beginn der Pflicht beantragt wird. Er richtet sich nach der Dauer der Nichtversicherung und ist im Gesetz festgelegt. Er lässt sich vermeiden, wenn du den Antrag rechtzeitig stellst.
Gilt das auch bei der Verbeamtung auf Probe?
Die Grundsätze sind ähnlich, aber der Übergang ist ein eigener Schritt. Wie es nach dem Referendariat weitergeht, erklärt unser Beitrag zur Verbeamtung auf Probe mit PKV und Beihilfe.
Wo bekomme ich verlässliche Auskunft?
Fragen zur Beihilfe und zur Rechtsform beantworten die Bezügestelle, die Beihilfestelle und die Ausbildungsbehörde deines Landes. Eine persönliche Beratung zu deiner Situation kannst du bei Academycon anfragen, die Details stehen unter So arbeiten wir.
So gehst du jetzt vor
- Kläre schriftlich mit der Ausbildungsbehörde, ob dein Referendariat ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ist.
- Rechne deinen Beihilfesatz für deinen Familienstand durch und stimme den Tarif für den Rest darauf ab.
- Schließe den neuen Vertrag ab, bevor du den alten kündigst, und stelle den Antrag innerhalb eines Monats.
- Bewahre alle Nachweise über den lückenlosen Anschluss auf und reiche sie fristgerecht ein.
Passend dazu
- Verbeamtung auf Probe nach dem Studium: PKV und Beihilfe.
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
- Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat.
- Pauschale Beihilfe im Referendariat: Wann die GKV-Variante passt.
- Rechtsreferendariat in Hamburg: Unterhaltsbeihilfe und Krankenversicherung.
Quellen: § 193 VVG, gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026); § 205 VVG, gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026); § 19 VVG, gesetze-im-internet.de; Merkblatt zur Hessischen Beihilfeverordnung, Regierungspräsidium Kassel (Stand 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.