Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag im BAföG soll einen Teil der Beiträge abdecken, die du als Studierende selbst trägst. Wie hoch er ist, hängt davon ab, wie und wo du versichert bist. Dieser Ratgeber zeigt die Beträge nach § 13a BAföG, die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung und die geplante Anpassung.
Kurz beantwortet: Wer gesetzlich pflichtversichert ist, erhält im BAföG 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung (§ 13a Abs. 1 BAföG). Freiwillig Versicherte bekommen bis zu 185 Euro und 48 Euro (Abs. 2). Bei privater Versicherung gibt es höchstens 102 Euro für die Krankenversicherung, bei begrenzten Leistungen nur den nachgewiesenen Beitrag (Abs. 3). Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Art deiner Versicherung, nicht nach deinem Einkommen.
- Gesetzlich pflichtversicherte Studierende erhalten 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung.
- Freiwillig Versicherte erhalten bis zu 185 Euro und 48 Euro (§ 13a Abs. 2 BAföG).
- Bei privater Versicherung gilt ein Höchstbetrag von 102 Euro für die Krankenversicherung. Bei begrenzten Leistungen zählt der nachgewiesene Beitrag.
- Der Entwurf der BAföG-Reform sieht höhere Zuschläge ab April 2027 vor. Das ist noch kein geltendes Recht.
Welche Beträge gelten für welche Versicherung?
Der Zuschlag knüpft an die Versicherungsart an und ist deshalb nicht für alle gleich. Die Tabelle zeigt die Beträge nach geltendem Recht, Stand Oktober 2026.
| Art der Versicherung | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Gesetzlich pflichtversichert, etwa in der studentischen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) | 102 Euro | 35 Euro | § 13a Abs. 1 BAföG |
| Freiwillig versichert oder nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V versichert | bis zu 185 Euro | bis zu 48 Euro | § 13a Abs. 2 BAföG |
| Privat versichert | bis zu 102 Euro, bei begrenzten Leistungen höchstens der nachgewiesene Beitrag | 35 Euro | § 13a Abs. 3 BAföG |
Stand: Oktober 2026. Die Beträge sind monatlich angegeben. Welche Versicherungsart bei dir zählt, bestätigt dir deine Kasse oder dein Versicherer.
Wann gibt es keinen eigenen Zuschlag?
Der Zuschlag knüpft an den eigenen Krankenversicherungsbeitrag der Auszubildenden an. Der Wortlaut des § 13a Abs. 1 BAföG spricht genau davon. Wer über die Eltern familienversichert ist, zahlt keinen eigenen Beitrag und erhält deshalb keinen Zuschlag dieser Art.
Welche Versicherungsart für dich gilt, ergibt sich aus deiner Lebenssituation und nicht allein aus der Wahl der Kasse. Der Zuschlag ist kein Ausgleich für jeden Beitrag. Er orientiert sich an den im Gesetz genannten Beträgen und an den Nachweisen bei privater Versicherung.
Rechenbeispiel: So wirkt der Zuschlag im Bedarf
Annahme: Du studierst an einer Hochschule, wohnst auswärts und bist gesetzlich pflichtversichert. Dein Höchstbedarf setzt sich dann aus 475 Euro Grundbedarf, 380 Euro Wohnpauschale, 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung zusammen. Das ergibt 992 Euro im Monat, bevor Einkommen und Vermögen angerechnet werden.
| Annahme: Hochschule, auswärts wohnend | Zuschläge KV und PV | Höchstbedarf vor Anrechnung |
|---|---|---|
| Gesetzlich pflichtversichert | 102 und 35 Euro | 992 Euro |
| Freiwillig versichert (Höchstwerte) | 185 und 48 Euro | 1.088 Euro |
| Privat versichert (Höchstwerte) | 102 und 35 Euro | 992 Euro |
Die Höchstsätze stimmen mit den Angaben der Studierendenwerke überein (FAQ zum BAföG, Stand Januar 2026). Beim Höchstsatz handelt es sich um eine Obergrenze, die nicht automatisch ausgezahlt wird. Die tatsächliche Förderung ergibt sich erst nach der Anrechnung.
Was ändert die BAföG-Reform?
Der Regierungsentwurf zur 30. BAföG-Änderung (Drucksache 21/8405, Stand 7. Oktober 2026) sieht schrittweise höhere Zuschläge vor. Für die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Steigerung von 102 auf 121 Euro ab 1. April 2027 geplant, danach 124 Euro ab 1. August 2027 und 132 Euro ab 1. April 2029. Die Pflegeversicherung soll von 35 auf 43 Euro steigen. Für freiwillig Versicherte ist eine Erhöhung von 185 auf 223 Euro vorgesehen, bei der Pflegeversicherung von 48 auf 56 Euro.
Das ist ein Entwurf, nichts davon ist Gesetz. Laufende Förderungen erhalten höhere Sätze in der Regel erst im jeweils nächsten Bewilligungszeitraum.
So prüfst du deinen Anspruch
- Kläre, bei welcher Versicherungsart du bist: Gesetzlich pflichtversichert, freiwillig, privat oder familienversichert.
- Lass dir die Versicherungsart von deiner Kasse oder deinem Versicherer bestätigen, bevor du den Antrag stellst.
- Bei privater Versicherung bewahre den Beitragsnachweis auf. Er ist maßgeblich, wenn die Leistungen begrenzt sind.
- Gib die Angaben im Antrag vollständig an und frag beim zuständigen Amt nach, wenn du unsicher bist.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Zuschlag, wenn ich über meine Eltern familienversichert bin?
Nach dem Wortlaut von § 13a Abs. 1 BAföG geht es um den eigenen Krankenversicherungsbeitrag. Familienversicherte haben keinen solchen Beitrag und erhalten deshalb keinen Zuschlag dieser Art. Die Pflicht zur eigenen Versicherung ist damit der entscheidende Punkt.
Wie funktioniert der Zuschlag bei der privaten Krankenversicherung?
Nach § 13a Abs. 3 BAföG gibt es höchstens 102 Euro für die Krankenversicherung. Sind die Leistungen auf einen Anteil der erstattungsfähigen Kosten begrenzt, zählt stattdessen der nachgewiesene Beitrag, aber höchstens 102 Euro. Für die private Pflegeversicherung kommen 35 Euro hinzu. Ob dein Tarif diese Voraussetzungen erfüllt, prüfst du am besten gemeinsam mit deinem Versicherer.
Gilt der Zuschlag auch für die Pflegeversicherung allein?
Die Pflegekomponente ist an die Pflegeversicherung gekoppelt, die die Absätze 1 bis 3 nennen. Für Pflichtmitglieder sind es 35 Euro, für freiwillig Versicherte bis zu 48 Euro. Wer keine Pflegeversicherung nachweisen kann, erhält keinen entsprechenden Betrag.
Was passiert, wenn ich während der Förderung die Versicherungsart wechsle?
Dann ordnet sich dein Fall einem anderen Absatz des § 13a BAföG zu, und der Zuschlag folgt der neuen Versicherungsart. Melde den Wechsel dem zuständigen Amt, damit der Bedarf richtig berechnet wird. Wann die Änderung wirkt, entscheidet das Amt im Einzelfall.
Ändern sich die Beträge bald?
Nach dem Entwurf ja, ab April 2027 in Stufen. Bis zur Verkündung des Gesetzes gelten die heutigen Beträge. Eine Übersicht zur Reform findest du im Ratgeber zur BAföG-Reform 2027.
Warum die Zahlen oft verwechselt werden
Im Alltag werden Krankenkassenbeitrag, Zuschlag im BAföG und Bedarf schnell in einen Topf geworfen. Das BAföG rechnet aber überwiegend mit festen Zuschlägen, die dem Bedarf hinzugerechnet werden, und nur bei privaten Tarifen mit einem nachgewiesenen Beitrag. Dein tatsächlicher Beitrag kann also höher oder niedriger sein als der Zuschlag.
Wer das trennt, vermeidet Fehler bei der Planung. Der Zuschlag erhöht den Bedarf und damit die mögliche Förderung. Er ist aber nicht der Betrag, den du an deine Kasse oder deinen Versicherer zahlst.
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Wenn du wissen willst, welche Zahlen für deinen Tarif und deine Lebenssituation gelten, kannst du dich persönlich bei Academycon beraten lassen: So arbeiten wir. Die Krankenversicherung im Studium ist für jeden anders, deshalb gibt es hier keine allgemeine Empfehlung für eine Versicherungsart.
Quellen: § 13a BAföG, Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung (Stand: Oktober 2026); Gesetzentwurf 30. BAföG-Änderungsgesetz, Drucksache 21/8405 (Stand: 7. Oktober 2026); Studierendenwerke, FAQ zum BAföG (Stand: Januar 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.