More info

Wohnpauschale im BAföG: Bei den Eltern oder eigene Wohnung

Die Wohnpauschale im BAföG beträgt 380 Euro außerhalb, 59 Euro bei den Eltern. Was als Wohnen bei den Eltern zählt und was die Reform ändert, erklärt der Ratgeber.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Die Wohnpauschale im BAföG richtet sich danach, ob du bei deinen Eltern wohnst oder eine eigene Unterkunft hast. Die Differenz zwischen beiden Pauschalen beträgt 321 Euro im Monat. Dieser Ratgeber erklärt die geltenden Pauschalen, was als Wohnen bei den Eltern zählt und welche Änderungen geplant sind.

Kurz beantwortet: Wer nicht bei den Eltern wohnt, erhält im BAföG eine Wohnpauschale von 380 Euro im Monat, wer bei den Eltern wohnt, 59 Euro (§ 13 Abs. 2 BAföG). Ein Raum im Eigentum der Eltern zählt als Wohnen bei den Eltern (§ 13 Abs. 3a BAföG). Die Pauschale ist ein fester Betrag und richtet sich nicht nach der tatsächlichen Miete. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohnpauschale ist fester Teil des Bedarfs. Sie wird nicht nach deiner tatsächlichen Miete berechnet.
  • Auswärts wohnende Studierende erhalten 380 Euro, bei den Eltern wohnende 59 Euro im Monat (§ 13 Abs. 2 BAföG).
  • Wohnst du in einem Raum, der den Eltern gehört, gilt das als Wohnen bei den Eltern, auch wenn du dort eigenständig lebst (§ 13 Abs. 3a BAföG).
  • Die Werte gelten seit 1. August 2024. Der Regierungsentwurf zur BAföG-Reform sieht ab Sommersemester 2027 höhere Sätze für auswärts Wohnende vor, für die Eltern eine Absenkung.

Wie hoch ist die Wohnpauschale?

Die Wohnpauschale ist ein Bestandteil des Bedarfs, den das BAföG jedem Auszubildenden zugrunde legt. Der Grundbedarf für Studierende an Hochschulen liegt bei 475 Euro im Monat (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Dazu kommt je nach Wohnsituation die Pauschale. Die Tabelle zeigt beide Fälle für ein Hochschulstudium, ohne die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung.

WohnsituationWohnpauschale pro MonatBedarf (Annahme: Grundbedarf 475 Euro)
Bei den Eltern wohnend59 Euro534 Euro
Nicht bei den Eltern wohnend380 Euro855 Euro

Stand: Oktober 2026. Die Werte gelten seit 1. August 2024 (29. BAföG-Änderungsgesetz). Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung kommen in beiden Fällen noch hinzu. Wie sie aufgebaut sind, erklärt der Glossareintrag zum BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung.

Was zählt als Wohnen bei den Eltern?

Nach § 13 Abs. 3a BAföG wohnst du auch dann bei deinen Eltern, wenn der Raum, den du bewohnst, im Eigentum der Eltern steht. Das betrifft etwa eine Einliegerwohnung oder ein Zimmer im Haus der Eltern. Die niedrigere Pauschale gilt dann, obwohl du dort eigenständig lebst.

Umgekehrt gilt eine Wohnung, die nicht den Eltern gehört und in der du nicht bei ihnen wohnst, als auswärtige Unterkunft. Dazu zählen ein Mietzimmer in einer WG oder eine eigene Wohnung in einer anderen Stadt. Für beide Fälle gilt der Satz von 380 Euro.

Rechenbeispiel: Eigene Wohnung oder Elternhaus

Annahme: Du studierst an einer Hochschule, hast kein eigenes Einkommen und keinen Anspruch auf weitere Zuschläge. Mit auswärtiger Wohnung kommt dein Bedarf auf 855 Euro im Monat, bei den Eltern auf 534 Euro. Die Differenz beträgt 321 Euro im Monat. Das ist der Bedarfsunterschied, bevor das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Anrechnung kommt danach hinzu und folgt eigenen Regeln, die im Ratgeber zu BAföG und Elterneinkommen erklärt sind.

Was passiert bei einem Umzug während der Förderung?

Ziehst du während des Bewilligungszeitraums aus dem Elternhaus aus oder zurück, ist das dem zuständigen Amt mitzuteilen. Ob und ab welchem Monat sich der Bedarf dadurch ändert, entscheidet das Amt im Einzelfall. Ein Umzug ist deshalb am besten vorab mit dem Amt zu besprechen.

Die Entscheidung über einen Umzug sollte nicht allein an der Pauschale hängen. Miete, Fahrtkosten, Zeit und das persönliche Umfeld zählen ebenso. Die Pauschale zeigt nur einen Teil der Rechnung.

Was ändert die BAföG-Reform?

Der Regierungsentwurf zur 30. BAföG-Änderung (Drucksache 21/8405, Stand 7. Oktober 2026) sieht vor, die auswärtige Wohnpauschale ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro zu erhöhen. Die Pauschale bei den Eltern soll ab 1. August 2027 auf 41 Euro sinken und ab 1. April 2029 entfallen. Das Kabinett hatte den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 unter anderem den späten Start der Wohnkostenpauschale und die Kürzung für Wohnende bei den Eltern kritisiert. Die Bundesregierung lehnt die meisten Forderungen ab. Das Verfahren ist offen, bis zur Verkündung gelten die heutigen Sätze.

So prüfst du deine Wohnsituation

  1. Kläre, wem der Raum gehört, den du nutzt. Gehört er den Eltern, gilt die Pauschale für das Wohnen bei den Eltern.
  2. Notiere, ob du tatsächlich bei deinen Eltern lebst oder eine eigene Unterkunft hast, und bewahre die entsprechenden Nachweise auf.
  3. Gib die Wohnsituation im Antrag vollständig an. Das Amt prüft die Angaben und setzt die Pauschale danach fest.
  4. Rechne den Unterschied mit dem aktuellen Bedarf nach, bevor du eine Entscheidung über Umzug oder Wohnort triffst.

Häufige Fragen

Muss ich meine Miete nachweisen, um die 380 Euro zu bekommen?

Nein. Die Pauschale ist im Gesetz als fester Betrag geregelt und nicht als Erstattung deiner Miete (§ 13 Abs. 2 BAföG). Wie hoch deine Miete tatsächlich ist, ändert die Pauschale deshalb nicht.

Zählt eine WG als auswärtige Wohnung?

Ja, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Eine WG ist keine Wohnung der Eltern, deshalb gilt der auswärtige Satz von 380 Euro. Ob die konkrete Situation passt, prüft das Amt anhand deiner Angaben.

Was gilt bei einer Einliegerwohnung im Haus meiner Eltern?

Dann gilt die Wohnung als Wohnen bei den Eltern, weil der Raum ihr Eigentum ist (§ 13 Abs. 3a BAföG). Es zählt also das Eigentum, nicht allein, dass du eigenständig lebst.

Zählt die Meldeadresse oder die tatsächliche Wohnsituation?

Das Gesetz stellt darauf ab, ob du bei deinen Eltern wohnst (§ 13 Abs. 2 BAföG). Entscheidend ist deshalb die tatsächliche Wohnsituation, nicht allein die Adresse im Melderegister. Gib im Antrag an, wo du wirklich lebst, und halte Nachweise bereit, wenn das Amt danach fragt.

Ändern sich die Pauschalen ab dem Sommer 2027?

Nach dem Regierungsentwurf ja: Höhere Pauschale für auswärts Wohnende ab dem Sommersemester 2027, eine Absenkung für die Eltern ab August 2027. Das ist ein Entwurf. Laufende Förderungen erhalten höhere Sätze in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum.

Warum die Unterscheidung im Antrag zählt

Viele Studierende machen bei der Wohnsituation ungenaue Angaben, weil sie die Pauschale als Tatsache betrachten, die sich von selbst ergibt. Tatsächlich prüft das Amt, wo du lebst und wem der Raum gehört. Eine saubere Angabe spart Rückfragen und verhindert, dass sich die Förderung später ändern muss.

Die Unterscheidung wirkt sich jeden Monat aus. Die Differenz von 321 Euro ergibt sich aus den beiden Pauschalen und gilt ganz gleich, wie hoch der Grundbedarf deiner Ausbildung ist. Wer die Regel kennt, kann die Wohnsituation und den Bedarf vorab besser einschätzen.

Passend dazu

Quellen: § 13 BAföG, Bedarf für Studierende (Stand: Oktober 2026); Gesetzentwurf 30. BAföG-Änderungsgesetz, Drucksache 21/8405 (Stand: 7. Oktober 2026); BMFTR, Kabinettsbeschluss zur BAföG-Reform (Stand: 12. August 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber