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BAföG und Elterneinkommen: Welches Jahr zählt (Aktualisierungsantrag)

Für das BAföG zählt das Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahrs vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Wann ein Aktualisierungsantrag hilft, erklärt der Ratgeber.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

BAföG und Elterneinkommen sorgt oft für Verwirrung, weil viele Studierende mit dem aktuellen Gehalt ihrer Eltern rechnen. Maßgeblich ist aber ein festes Kalenderjahr, das sich am Beginn deines Bewilligungszeitraums orientiert. Dieser Ratgeber erklärt, welches Jahr gilt und wann ein Aktualisierungsantrag sinnvoll ist.

Kurz beantwortet: Für die Anrechnung des Elterneinkommens zählt das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 24 Abs. 1 BAföG). Beginnt der Bewilligungszeitraum im Oktober 2026, ist das Jahr 2024 maßgeblich (Annahme für den Beginn). Sinkt das Einkommen im Bewilligungszeitraum deutlich, kannst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das BAföG rechnet nicht mit dem Einkommen des laufenden Jahres, sondern mit dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.
  • Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, für den das Amt die Förderung festsetzt. Sein Beginn bestimmt also das Einkommensjahr.
  • Sinkt das Einkommen deutlich, kannst du auf besonderen Antrag die Verhältnisse des Bewilligungszeitraums zugrunde legen lassen (§ 24 Abs. 3 BAföG).
  • Nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge dieser Art bleiben unberücksichtigt.
  • Ist der Steuerbescheid deiner Eltern noch nicht vorgelegt, erfolgt die Förderung unter Rückforderungsvorbehalt (§ 24 Abs. 2 BAföG).

Welches Kalenderjahr zählt?

Die Regel steht in § 24 Abs. 1 BAföG. Danach zählen die Verhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Die folgende Tabelle zeigt drei Beispiele, bei denen wir den Beginn des Bewilligungszeitraums frei gewählt haben.

Beginn des Bewilligungszeitraums (Annahme)Letztes Kalenderjahr davorMaßgebliches Einkommensjahr
1. Oktober 202520242023
1. Oktober 202620252024
1. April 202720262025

Die Beginntermine sind Annahmen. Die Zuordnung folgt der Regel aus § 24 Abs. 1 BAföG. Für deinen Fall zählt der tatsächliche Beginn des Bewilligungszeitraums, den dir das Amt im Bescheid mitteilt.

Angesetzt wird pro Monat ein Zwölftel des Jahreseinkommens aus dem maßgeblichen Jahr (§ 24 Abs. 4 BAföG). Davon werden anschließend die Freibeträge nach § 25 BAföG abgezogen. Wie diese Freibeträge aufgebaut sind, zeigt der Ratgeber zu BAföG bei Geschwistern.

Wann beginnt der Bewilligungszeitraum?

Der Beginn richtet sich nach dem Förderungsbeginn. Nach § 15 Abs. 1 BAföG beginnt die Förderung mit dem Monat der Aufnahme der Ausbildung, frühestens mit dem Antragsmonat. Wann dein Bewilligungszeitraum startet und wie lange er läuft, steht im Bescheid. Genau dieser Monat entscheidet darüber, welches Kalenderjahr für die Einkommensanrechnung zählt.

Wer den Antrag früher stellt, startet den Zeitraum früher und verschiebt damit das maßgebliche Jahr nach vorn. Diese Stellschraube solltest du mit dem zuständigen Amt besprechen, bevor du den Antrag einreichst, weil sich dadurch auch die Höhe der Förderung ändern kann.

Was passiert, wenn das Einkommen deutlich sinkt?

Erwarten deine Eltern im Bewilligungszeitraum deutlich weniger Einkommen als im maßgeblichen Jahr, kannst du auf besonderen Antrag verlangen, dass die Verhältnisse des Bewilligungszeitraums zugrunde gelegt werden (§ 24 Abs. 3 BAföG). Du musst die niedrigere Einkommenserwartung glaubhaft machen. Die Förderung erfolgt dann zunächst unter Rückforderungsvorbehalt, bis die Einkünfte feststehen.

In diesem Fall wird nicht ein Zwölftel des Vorjahreseinkommens angesetzt, sondern der Durchschnitt der Monatseinkommen im Bewilligungszeitraum (§ 24 Abs. 4 BAföG). Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge bleiben unberücksichtigt.

Rechenbeispiel: Einkommen sinkt im Bewilligungszeitraum

Das Beispiel zeigt, warum der Antrag Geld bewegen kann. Annahme: Verheiratete Eltern ohne weitere Kinder, Freibetrag 2.540 Euro, und ein Einkommen, das im Bewilligungszeitraum auf die Hälfte sinkt. Die Rechnung ist vereinfacht und ohne weitere Abzüge.

Größe (Annahme)Ohne AktualisierungMit Aktualisierung
Einkommen pro Monat4.000 Euro (ein Zwölftel von 48.000 Euro aus dem maßgeblichen Jahr)2.000 Euro (Durchschnitt im Bewilligungszeitraum)
Abzug Freibetrag2.540 Euro2.540 Euro
Überschuss über dem Freibetrag1.460 Euro0 Euro
Anrechnung (Hälfte des Überschusses)730 Euro0 Euro

Der Unterschied von 730 Euro pro Monat zeigt, weshalb sich die Frage nach dem Kalenderjahr lohnt. Entscheidend bleibt aber, dass die Einkommensminderung glaubhaft ist und der Antrag rechtzeitig kommt.

So bereitest du den Aktualisierungsantrag vor

  1. Prüfe, für welchen Bewilligungszeitraum du gerade gefördert wirst und wann er endet.
  2. Sammle Nachweise, die glaubhaft machen, dass das Einkommen deiner Eltern im Bewilligungszeitraum niedriger ausfällt, etwa Angaben zu Einkünften und Gehaltsnachweise.
  3. Stelle den Antrag, bevor der Bewilligungszeitraum endet, denn später gestellte Anträge bleiben unberücksichtigt.
  4. Verfolge den Bescheid und den Vorbehalt, bis das Amt die endgültigen Einkünfte festgestellt hat.

Was gilt, wenn der Steuerbescheid fehlt?

Sind deine Eltern für das maßgebliche Jahr zur Einkommensteuer zu veranlagen, der Steuerbescheid dem Amt aber noch nicht vorgelegt, entscheidet das Amt anhand glaubhaft gemachter Einkommensverhältnisse. Die Förderung erfolgt dann unter dem Vorbehalt der Rückforderung (§ 24 Abs. 2 BAföG). Sobald der Bescheid vorliegt, folgt die endgültige Entscheidung. Lege den Bescheid deshalb zügig nach, damit die Förderung endgültig festgesetzt werden kann.

Ein Rückforderungsvorbehalt ist keine Ablehnung. Er bedeutet, dass die Zahlung zunächst gewährt wird, die endgültige Höhe aber erst nach der Prüfung feststeht. Wie viel am Ende übrig bleibt, hängt von deinen Angaben und von den Einkommen der Eltern ab.

Häufige Fragen

Zählt das Einkommen von 2024 auch, wenn ich erst im Herbst 2026 anfange?

Ja, wenn der Bewilligungszeitraum im Oktober 2026 beginnt. Dann ist das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn 2024 maßgeblich (Annahme für den Beginn). Ob dein Bewilligungszeitraum tatsächlich im Oktober beginnt, zeigt dir der Bescheid.

Kann ich das Einkommen nachträglich absenken lassen?

Nicht über einen späten Antrag. Anträge, die nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden, bleiben unberücksichtigt (§ 24 Abs. 3 BAföG). Plane den Aktualisierungsantrag deshalb während des laufenden Bewilligungszeitraums ein.

Was bedeutet der Rückforderungsvorbehalt konkret?

Du erhältst die Förderung zunächst, musst aber damit rechnen, dass sich die Höhe nachträglich ändert, wenn das endgültige Einkommen anders ausfällt als geschätzt. Dann kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Das Amt erklärt dir die Folgen im Einzelfall.

Was zählt, wenn mein Bewilligungszeitraum im April beginnt?

Dann ist das vorletzte Kalenderjahr vor dem 1. April maßgeblich. Für einen Beginn am 1. April 2027 wären das 2025 (Annahme), also ein Jahr später als bei einem Beginn im Oktober 2026. Der Unterschied zwischen Herbst- und Frühjahrsbeginn kann deshalb die Anrechnung spürbar verändern. Wie der Bewilligungszeitraum in deinem Fall liegt, zeigt dir der aktuelle Bescheid, und bei Unklarheiten hilft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung direkt weiter, bevor du Fristen verpasst.

Berechne ich das Einkommen meiner Eltern selbst?

Nein, das Amt berechnet die Anrechnung. Du lieferst die Angaben und Nachweise, das Ergebnis steht im Bescheid. Für eine erste Orientierung kannst du den Rechner auf bafög.de nutzen.

Passend dazu

Quellen: § 24 BAföG, Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners (Stand: Oktober 2026); § 25 BAföG, Freibeträge vom Einkommen der Eltern (Stand: Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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