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Erster Job im öffentlichen Dienst: TVöD und TV-L Einstieg

Erster Job im öffentlichen Dienst: Was TVöD und TV-L bedeuten, wie die Eingruppierung funktioniert, wie die Erfahrungsstufen steigen und was in der Probezeit gilt.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Der öffentliche Dienst ist für Berufseinsteiger attraktiv, weil die Bezahlung nach festen Tarifregeln läuft und Sicherheit bietet. Wer dort anfängt, sollte aber die Logik verstehen: Der Arbeitsvertrag verweist auf einen Tarifvertrag, und der legt Entgeltgruppe, Stufe und Stufenaufstieg fest. Dieser Ratgeber erklärt TVöD und TV-L Schritt für Schritt.

Kurz beantwortet: Der TVöD gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen, der TV-L für die Länder. Die Eingruppierung richtet sich nach Tätigkeitsmerkmalen, nicht nach dem Abschluss allein. Innerhalb einer Entgeltgruppe steigst du über sechs Erfahrungsstufen auf, wobei die Laufzeiten bei einem Einstieg in Stufe 1 bei einem, zwei, drei, vier und fünf Jahren liegen (Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Der TVöD gilt für Bund und Kommunen, der TV-L für die Bundesländer. Welcher Tarif für dich gilt, steht im Arbeitsvertrag.
  • Die Entgeltgruppe ergibt sich aus den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung, nicht allein aus deinem Abschluss.
  • Die Entgeltstufen steigen nach festen Zeiten. Von Stufe 1 auf Stufe 2 sind es ein Jahr, danach werden die Zeiträume länger.
  • Die Zusatzversorgung läuft in der Regel über die VBL oder die jeweilige Zusatzversorgungskasse, das solltest du im Vertrag prüfen.
  • Eine Probezeit ist in der Regel vereinbart. Während ihr gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, soweit der Tarif nichts anderes regelt.

TVöD oder TV-L: Welcher Tarif gilt für mich?

Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen. Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) gilt für Beschäftigte der Bundesländer, zum Beispiel an Landesbehörden oder Landesbetrieben. Hochschulen, Schulen und Polizei sind je nach Bundesland unterschiedlich organisiert, deshalb lohnt der Blick in den Arbeitsvertrag.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil sich Entgelttabellen und einzelne Regeln zwischen den Tarifwerken unterscheiden. Wer sich eine Stelle ansieht, sollte also zuerst prüfen, welcher Arbeitgeber dahintersteht und welcher Tarif dort gilt.

Wie wirst du eingruppiert?

Die Entgeltgruppe bestimmt, wie hoch dein Grundentgelt ist. Sie ergibt sich aus den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung und daraus, welche Aufgaben du tatsächlich übernimmst. Ein Hochschulabschluss ist oft Voraussetzung für bestimmte Gruppen, entscheidet aber nicht allein über die Einstufung. Wer eine Stelle mit Masterabschluss besetzt, wird deshalb nicht automatisch in die höchste Gruppe eingeordnet.

Frag bei der Stellenbesetzung nach der vorgesehenen Entgeltgruppe und lass dir die Tätigkeitsmerkmale nennen. Das vermeidet Überraschungen bei der Einstellung. Eine vertiefte Einordnung findest du im Ratgeber Einstieg im öffentlichen Dienst: E 13 oder A 13?.

Wie funktionieren die Entgeltstufen?

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es Erfahrungsstufen. In der Regel beginnst du in Stufe 1. Vorerfahrung, die für die Tätigkeit relevant ist, kann zu einer höheren Stufe führen, das regelt der Tarifvertrag. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach festen Zeiten, wobei Zeiten ohne Entgelt die Laufzeit in der Regel verlängern.

StufeLaufzeit in der vorherigen StufeAnnahme: Einstieg 1. Januar 2027
Stufe 21 Jahr1. Januar 2028
Stufe 32 Jahre1. Januar 2030
Stufe 43 Jahre1. Januar 2033
Stufe 54 Jahre1. Januar 2037
Stufe 65 Jahre1. Januar 2042

Annahme: Du steigst mit 25 Jahren in Stufe 1 ein. Mit 26 Jahren erreichst du Stufe 2, mit 28 Jahren Stufe 3 und mit 31 Jahren Stufe 4. Stufe 5 folgt nach weiteren vier Jahren, also mit 35. Mit einem solchen Verlauf kannst du bei der Gehaltsplanung ungefähr abschätzen, wann Stufensprünge anstehen.

Die Laufzeiten stammen aus der Wiedergabe des Tarifvertrags auf oeffentlichen-dienst.de (Stand: Oktober 2026). Die Tabelle zeigt den Aufstieg ohne Unterbrechungen. Die tatsächlichen Termine hängen von deinem Einstieg und von möglichen Unterbrechungen ab. Die aktuellen Entgelttabellen veröffentlichen die Tarifpartner, also die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände für den TVöD und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder für den TV-L.

Was gilt in der Probezeit und bei der Kündigung?

Der Tarifvertrag sieht eine Probezeit vor, deren Länge du im Arbeitsvertrag findest. Innerhalb der Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, sofern der Tarif nichts anderes regelt. Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB oder die davon abweichenden tariflichen Fristen, wobei sich die gesetzliche Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert.

Im öffentlichen Dienst können Probezeit und Kündigungsfristen tariflich abweichen. Prüfe deshalb die aktuelle Fassung des Tarifvertrags, die für deinen Arbeitgeber gilt.

Was ist mit der Altersvorsorge?

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind in der Regel über eine Zusatzversorgung abgesichert, die den Teil der Rente ergänzt, den die gesetzliche Rentenversicherung nicht abdeckt. Diese Zusatzversorgung läuft meist über die VBL oder eine andere Zusatzversorgungskasse. Ihre Beiträge zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam, die genaue Aufteilung regelt der Tarif.

Prüfe bei deinem Einstieg, welche Zusatzversorgung gilt und wie du sie bei einem späteren Wechsel mitnimmst. Das ist im öffentlichen Dienst ein zentraler Punkt, weil Wechsel zwischen Arbeitgebern dort oft mit den Ansprüchen der Zusatzversorgung verknüpft sind.

Zusätzlich kann dein Arbeitgeber weitere Modelle der Altersvorsorge anbieten, etwa eine Entgeltumwandlung. Sie wirkt sich auf dein Bruttoentgelt, auf Sozialabgaben und auf spätere Leistungen aus. Lass dir die Folgen vor der Entscheidung schriftlich erklären, ähnlich wie bei anderen Zusatzleistungen.

Häufige Fragen

Muss ich verbeamtet werden, wenn ich im öffentlichen Dienst arbeite?

Nein. Viele Stellen werden als Tarifbeschäftigung besetzt, Verbeamtung gibt es nur für bestimmte Laufbahnen und Dienstherren. Wie die Verbeamtung auf Probe funktioniert, erklärt der Ratgeber Verbeamtung auf Probe nach dem Studium: PKV und Beihilfe.

Kann ich mit Berufserfahrung in eine höhere Stufe kommen?

Das ist möglich, wenn der Tarif das vorsieht. Vorerfahrung muss für die Tätigkeit relevant sein und in der Regel nachgewiesen werden. Frag beim Arbeitgeber nach der Einstufung, bevor du den Vertrag unterschreibst.

Gibt es im öffentlichen Dienst eine Anschlussgarantie?

Eine allgemeine Garantie gibt es nicht. Befristungen sind im öffentlichen Dienst ebenfalls möglich, die Regeln richten sich nach dem Befristungsrecht und in Hochschulen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Prüfe Laufzeit und Sachgrund im Vertrag.

Wer hilft bei Fragen zur Eingruppierung?

Die Personalabteilung deines Arbeitgebers ist die erste Anlaufstelle. Bei Unklarheiten kann auch der Betriebs- oder Personalrat Auskunft geben. Lass dir Entscheidungen zur Eingruppierung schriftlich bestätigen.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe im Arbeitsvertrag, welcher Tarif gilt, also TVöD oder TV-L, und ob es Abweichungen gibt.
  2. Frag nach der vorgesehenen Entgeltgruppe und den Tätigkeitsmerkmalen, bevor du unterschreibst.
  3. Notiere deine relevante Vorerfahrung und lass dir die Einstufung in eine Erfahrungsstufe schriftlich bestätigen.
  4. Trag die Stufenaufstiege in deinen Kalender ein und kläre die Zusatzversorgung mit der Personalabteilung.

Passend dazu

Quellen: TVöD, Entgeltstufen und Laufzeiten, Wiedergabe auf oeffentlichen-dienst.de (Stand: Oktober 2026); § 622 BGB, Kündigungsfristen (Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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