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Krankenversicherung für Studierende mit Minijob über 603 Euro

Minijob über 603 Euro im Studium: Was die Grenze für die Familienversicherung bedeutet, wann ein Midijob entsteht und wann die Studierendenversicherung endet.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Wer als Studierende/r einen Minijob über 603 Euro verdient, fragt sich oft, ob die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) dann endet. Die Antwort hängt nicht allein am Betrag. Dieser Ratgeber erklärt, welche Rolle die 603-Euro-Grenze spielt, was der Übergangsbereich bedeutet und wann die Studierendenversicherung tatsächlich endet.

Kurz beantwortet: Ein Minijob bleibt bis 603 Euro im Monat (Stand 2026) geringfügig. Darüber beginnt der Übergangsbereich (Midijob). Für die Studierendenversicherung entscheiden aber vor allem die Stunden: Bei bis zu 20 Stunden pro Woche bleibt die KVdS in der Regel bestehen, auch über 603 Euro. Bei mehr Stunden endet sie in der Regel. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenze für einen Minijob liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und steigt 2027 auf 633 Euro (laut Minijob-Zentrale).
  • Oberhalb dieser Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 Euro im Monat. Dort steigen die Beiträge stufenweise.
  • Für Werkstudierende zählt bei der Krankenversicherung die Stundengrenze von 20 Stunden pro Woche, nicht der Betrag.
  • Die Familienversicherung kennt für geringfügige Beschäftigungen eine Sonderregel bis 603 Euro.
  • Bei mehr als 20 Stunden pro Woche wird in der Regel eine Versicherungspflicht als Beschäftigte/r begründet.

Was bedeutet die 603-Euro-Grenze?

Die Grenze von 603 Euro gilt für 2026 und ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro: 13,90 mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Eine Beschäftigung bis zu dieser Grenze gilt als geringfügig. Mehr zu Minijobs neben dem Studium steht im Ratgeber Nebenjob als Student finden. Ab 2027 steigt sie auf 633 Euro, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro steigt (Minijob-Zentrale, Grenze 2027). Die Grenze betrifft damit die Einordnung des Jobs, nicht automatisch die Krankenversicherung.

Was ist der Übergangsbereich (Midijob)?

Oberhalb von 603 Euro beginnt der Übergangsbereich bis 2.000 Euro im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). In diesem Bereich steigen die Sozialversicherungsbeiträge stufenweise an. Für die Krankenversicherung entscheidet der Übergangsbereich allerdings nicht allein. Für Studierende gilt das Werkstudentenprivileg unabhängig von der Höhe des Entgelts, sofern die Stundengrenze eingehalten wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

Die folgende Tabelle zeigt vier Beispiele mit Annahmen. Die Stunden sind so gewählt, dass der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegt.

Monatsverdienst (Annahme)Stunden pro Woche (Annahme)EinordnungAuswirkung auf die KVdS
450 Euro7Minijob bis 603 Eurobleibt in der Regel bestehen
590 Euro9Minijob bis 603 Eurobleibt in der Regel bestehen
1.100 Euro15Übergangsbereich, Werkstudentenregelbleibt in der Regel bestehen
1.600 Euro25Übergangsbereich, über 20 StundenVersicherungspflicht als Beschäftigte/r, KVdS endet

Beispiel: Zwei Jobs im selben Monat

Viele Studierende haben mehrere Jobs. Ein Beispiel (Annahme): Ein Minijob mit 7 Stunden pro Woche bringt 450 Euro im Monat. Ein Werkstudentenjob mit 14 Stunden pro Woche bringt 1.000 Euro. Die Einzelbeträge liegen jeweils unauffällig, aber die Stunden addieren sich auf 21 pro Woche. Damit ist die 20-Stunden-Grenze überschritten, und die Krankenkasse prüft, ob eine Versicherungspflicht als Beschäftigte/r entsteht. Dann entfällt die KVdS in der Regel.

Der Beispielfall zeigt, warum du Lohn und Stunden getrennt betrachten solltest. Die Summe der Einnahmen spielt für die Stundengrenze keine Rolle, die Summe der Stunden dagegen schon. Für die Familienversicherung wiederum zählen alle Einnahmen zusammen, weshalb du beides im Blick behalten musst.

Welche Rolle spielt die Familienversicherung?

Für die Familienversicherung darf dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 Euro im Monat betragen (§ 10 Abs. 1 SGB V). Bei geringfügiger Beschäftigung ist ein regelmäßiges Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze, also bis 603 Euro, zulässig. Die Grenze gilt für alle Familienangehörigen, also auch für Kinder, die über ihre Eltern versichert sind. Wer über 603 Euro verdient, fällt in der Regel aus der Familienversicherung heraus.

Wann endet die Studierendenversicherung?

Die KVdS endet nicht schon, weil ein Job mehr als 603 Euro bringt. Sie endet, wenn eine Beschäftigung eine eigene Versicherungspflicht begründet, also in der Regel bei mehr als 20 Stunden pro Woche ohne Werkstudentenprivileg. Die Einzelheiten zu Stunden, Semesterferien und Vollzeitstellen erklärt der Ratgeber Krankenversicherung beim Studium neben dem Beruf.

Häufige Fragen

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich über 603 Euro verdiene?

Ob und wie viel du an Steuern zahlst, richtet sich nach deinem Jahreseinkommen. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro im Jahr (§ 32a EStG). Eine eigene Berechnung kannst du mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums machen. Dieser Ratgeber rechnet bewusst keine Steuer in Euro aus.

Was ändert sich 2027?

Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro. Die Familienversicherungs-Grenze errechnet sich 2027 aus der neuen Bezugsgröße und liegt im Verordnungsentwurf bei rund 590 Euro. Diese Werte gelten erst mit der endgültigen Festlegung, deshalb prüfe die Zahlen vor Vertragsbeginn noch einmal (Minijob-Zentrale).

Was passiert, wenn ich die Grenze unvorhersehbar überschreite?

Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nach der Regel für geringfügige Beschäftigungen zulässig, wenn der Verdienst nur in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr bis zur doppelten Grenze steigt. Für 2027 liegt diese Obergrenze bei 1.266 Euro im Monat (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Planbare Mehrarbeit fällt nach dem Wortlaut nicht darunter, also etwa eine Schicht, die im Dienstplan steht. Bei regelmäßigen Überschreitungen bewertet die Krankenkasse die Beschäftigung neu, und du solltest den Arbeitgeber frühzeitig informieren, damit die Abrechnung korrekt bleibt.

Gilt die Grenze auch für Werkstudierende?

Für Werkstudierende ist die Grenze von 603 Euro bei der Krankenversicherung nicht entscheidend. Dort zählt die Stundengrenze von 20 Stunden pro Woche. Ein Job mit mehr Lohn, aber höchstens 20 Stunden, lässt die Krankenversicherung nach dem Werkstudentenprivileg in der Regel unberührt. Das gilt auch dann, wenn du einen höheren Stundenlohn verhandelst, denn der Lohn allein ist kein Kriterium für diese Regel. Wichtig bleibt, dass dein Studium im Vordergrund steht, und das belegt die Immatrikulation. Bewahre deshalb deine Immatrikulationsbescheinigung und die Arbeitsverträge für jeden Job sorgfältig auf, damit du sie bei Rückfragen vorlegen kannst. Das spart Zeit, wenn die Krankenkasse eine Auskunft zu deinen Einnahmen oder Stunden anfordert.

So gehst du jetzt vor

  1. Rechne deinen Monatsverdienst und die Stunden pro Woche zusammen, bei allen Jobs.
  2. Ordne jeden Job ein: Bis 603 Euro als Minijob, darüber als Übergangsbereich.
  3. Prüfe, ob du die 20-Stunden-Grenze einhältst, und plane die Semesterferien separat.
  4. Wenn du familienversichert bist oder werden möchtest, prüfe die Grenze von 565 Euro und die Sonderregel bis 603 Euro.
  5. Melde Änderungen bei Verdienst oder Stunden rechtzeitig an Krankenkasse und Arbeitgeber.

Passend dazu

Quellen: § 8 SGB IV und § 20 SGB IV (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); § 10 SGB V; § 6 SGB V; Minijob-Zentrale, Geringfügigkeitsgrenze 2027.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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