Wer in Spanien arbeiten, studieren oder länger leben möchte, stößt früher oder später auf die NIE. Die Nummer „Número de Identidad de Extranjero“ ist eine spanische Identifikationsnummer für Ausländerinnen und Ausländer. Dieser Ratgeber erklärt, für welchen Zweck das Generalkonsulat Frankfurt die Nummer vergibt, welche Unterlagen es für Unionsbürger verlangt und wie der Antrag abläuft.
Kurz beantwortet: Die NIE beantragst du laut Infoblatt des spanischen Generalkonsulats in Frankfurt, wenn du keinen Hauptwohnsitz in Spanien hast und die Nummer aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen brauchst. Nötig sind das Formular EX-15, dein Personalausweis oder Reisepass und bei Vorlage des Reisepasses eine Meldebescheinigung. Die Gebühr beträgt 9,84 Euro in bar. Stand: November 2026. Das Infoblatt ist undatiert, deshalb prüfst du Angaben vor dem Termin.
Das Wichtigste in Kürze
- Die NIE ist eine spanische Identifikationsnummer für Ausländerinnen und Ausländer.
- Laut Infoblatt richtet sie sich an Personen ohne Hauptwohnsitz in Spanien, die sie aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialbedingten Gründen wollen.
- Der Antrag wird persönlich gestellt, nur mit Termin, und jede Person braucht einen eigenen Termin.
- Für eine Erstbeantragung nennt das Infoblatt 9,84 Euro, für die Aktualisierung einer bestehenden Nummer 7,31 Euro.
- Zuständig ist das Generalkonsulat Frankfurt für einen Erstwohnsitz in Hessen, im Saarland oder in Rheinland-Pfalz.
Wann brauchst du eine NIE?
Das Infoblatt beschreibt den Kreis der Antragsberechtigten so: Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Spanien haben und aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialbedingten Gründen eine NIE erhalten möchten. Für Unionsbürger wie dich nennt das Blatt keinen Nachweis des Zwecks in der Form, wie er für Personen aus Nicht-EU-Staaten verlangt wird. Der Zweck bleibt trotzdem entscheidend, denn er bestimmt, ob die Nummer für dein Vorhaben sinnvoll ist.
Ob ein Arbeitgeber, eine Hochschule oder eine spanische Behörde in deinem Fall eine NIE verlangt, klärst du am besten direkt dort. Die NIE allein sagt noch nichts darüber aus, welche Tätigkeit du in Spanien ausüben darfst. Dafür prüfst du die Regeln für deine konkrete Stelle, bevor du eine Zusage annimmst.
Welche Unterlagen verlangt das Generalkonsulat?
Für Unionsbürger sieht das Infoblatt zwei Wege vor. Die Tabelle fasst die Unterlagen zusammen, damit du zum Termin nichts vergisst.
| Unterlage | Hinweis laut Infoblatt |
|---|---|
| Antragsformular EX-15 | Am Computer ausfüllen und zweifach ausdrucken |
| Identitätsnachweis | Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass |
| Meldebescheinigung | Nur zusammen mit dem Reisepass, höchstens drei Monate alt |
| Vollmacht bei Vertretung | Notarielle oder beglaubigte private Vollmacht und beglaubigte Ausweiskopie |
Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Eine Vertretung ist nach dem Infoblatt möglich, verlangt aber die genannte Vollmacht. Bereite deshalb deine Unterlagen so vor, dass du sie am Termin ohne Nacharbeit vorlegen kannst.
Was kostet die NIE und wie lange dauert sie?
Eine Erstbeantragung kostet laut Infoblatt 9,84 Euro, bar zu zahlen. Für die Aktualisierung einer bestehenden NIE nennt das Blatt 7,31 Euro und dasselbe Verfahren. Die Bearbeitung dauert laut Infoblatt rund vier Wochen, danach erhältst du die Nummer per E-Mail.
| Schritt | Angabe laut Infoblatt |
|---|---|
| Terminvereinbarung | Online, ein Termin pro Person |
| Erstbeantragung | 9,84 Euro, in bar |
| Aktualisierung einer bestehenden NIE | 7,31 Euro, gleiches Verfahren |
| Bearbeitung | Rund vier Wochen |
| Zustellung | Per E-Mail |
Wie läuft der Antrag im Generalkonsulat ab?
Der Ablauf folgt einer einfachen Reihenfolge. Du füllst das Formular aus, buchst den Termin, bringst die Unterlagen mit und zahlst die Gebühr bar. Danach wartest du auf die Bearbeitung, die laut Infoblatt etwa vier Wochen dauert.
- Formular EX-15 am Computer ausfüllen und zweifach ausdrucken.
- Online einen Termin buchen, ein Termin pro Person.
- Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls die Meldebescheinigung mitnehmen.
- Die Gebühr in bar bezahlen und auf die Zustellung per E-Mail warten.
Was gilt für deinen Wohnsitz?
Das Generalkonsulat Frankfurt nennt als Voraussetzung, dass dein Erstwohnsitz in Hessen, im Saarland oder in Rheinland-Pfalz liegt. Wohnst du in einem anderen Bundesland, wendest du dich an die für deinen Wohnort zuständige spanische Auslandsvertretung. Die Zuständigkeit kann sich ändern, deshalb prüfst du sie vor dem Termin direkt beim Konsulat.
Bei einem Studium in Spanien ist die Nummer nicht automatisch der richtige Schritt. Eine Übersicht zur Vorbereitung findest du im Beitrag zum Auslandssemester in Spanien. Wer parallel jobben will, sollte außerdem die Regeln im Beitrag zum Nebenjob im Ausland während des Studiums lesen.
Vorbereitung auf den Termin im Generalkonsulat
Der Termin selbst dauert nach dem Ablauf im Infoblatt nicht lange, wenn die Unterlagen vollständig sind. Die häufigste Schwierigkeit liegt davor. Viele Antragstellende merken erst beim Termin, dass die Meldebescheinigung zu alt ist oder der Reisepass nicht zusammen mit der richtigen Bescheinigung vorliegt. Deshalb lohnt es sich, eine Woche vorher alle Unterlagen nebeneinanderzulegen und zu prüfen.
Drucke das Formular EX-15 zweifach aus, wie das Infoblatt verlangt. Achte darauf, dass alle Angaben vollständig und lesbar sind, bevor du mit dem Formular zum Termin gehst. Eine Ausweiskopie für eine Vertretung gehört ebenfalls in die Mappe, sofern du jemanden bevollmächtigst.
Typische Fehler beim Antrag vermeiden
Ein häufiger Fehler betrifft die Art der Unterlagen. Wer den Reisepass vorlegt, braucht zusätzlich die aktuelle Meldebescheinigung. Wer dagegen mit dem Personalausweis kommt, benötigt diese Bescheinigung nach dem Blatt nicht. Ein zweiter Fehler betrifft die Gebühr: Sie ist in bar zu zahlen, also bring passendes Bargeld mit.
Wer den Antrag für einen anderen Menschen stellt, unterschätzt oft den Aufwand der Vollmacht. Die Vollmacht muss notariell oder beglaubigt sein, und die Kopie des Ausweises der Person, die den Antrag stellt, muss ebenfalls beglaubigt sein. Lass dir diese Schritte vor dem Termin bestätigen, damit der Termin nicht an fehlenden Dokumenten scheitert.
Fristen und Änderungen im Blick behalten
Die NIE ist eine Nummer, die du über Jahre nutzen kannst, doch Angaben zu Wohnsitz und Adresse können sich ändern. Wenn sich dein Erstwohnsitz verlagert, kann sich die Zuständigkeit des Generalkonsulats verändern. Prüfe deshalb vor jedem neuen Antrag, ob das Frankfurter Konsulat für deinen Wohnort noch zuständig ist.
Die Bearbeitungsdauer von rund vier Wochen ist eine Angabe des Infoblatts. Wenn du den Termin für einen festen Zeitpunkt brauchst, etwa für einen Arbeitsbeginn oder eine Immatrikulation, plane mit einem Puffer. Eine verbindliche Zusage über den Zeitpunkt der Zustellung gibt das Blatt nicht.
Häufige Fragen zur NIE in Spanien
Brauche ich die NIE für ein Studium in Spanien?
Das Infoblatt beschreibt den Zweck wirtschaftlich, beruflich oder sozialbedingt. Für ein Auslandssemester ist eher entscheidend, welche Unterlagen deine Hochschule und die Gasthochschule verlangen. Frag dort nach, bevor du einen Termin buchst.
Kann ich den Antrag online stellen?
Die Terminvereinbarung läuft laut Infoblatt online. Den Antrag selbst stellst du persönlich. Eine Vertretung ist möglich, braucht aber die Vollmacht und eine beglaubigte Ausweiskopie.
Was passiert, wenn meine Meldebescheinigung zu alt ist?
Laut Infoblatt darf die Meldebescheinigung höchstens drei Monate alt sein. Besorge dir rechtzeitig eine neue Bescheinigung beim Meldeamt, bevor du den Termin hast, denn eine ältere Bescheinigung reicht nach dem Blatt nicht aus.
Muss ich eine bestehende NIE aktualisieren?
Für eine bestehende NIE nennt das Infoblatt ein Aktualisierungsverfahren mit eigener Gebühr von 7,31 Euro. Wann genau eine Aktualisierung nötig ist, sagt das Blatt nicht. Frag das Konsulat direkt, wenn sich deine Angaben geändert haben.
Gilt das Infoblatt auch für andere spanische Vertretungen?
Nein. Das Infoblatt gehört zum Generalkonsulat in Frankfurt und beschreibt dessen Verfahren. Andere Vertretungen oder Länder haben eigene Regeln, die du bei der jeweiligen Stelle erfragst.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob dein Hauptwohnsitz in Deutschland liegt und ob dein Zweck zum Infoblatt passt.
- Besorge eine aktuelle Meldebescheinigung, wenn du den Reisepass vorlegst.
- Fülle das Formular EX-15 aus, drucke es zweifach aus und buche einen Termin.
- Kläre vor der Abreise, welche Regeln für deine konkrete Tätigkeit gelten.
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Quellen: NIE-Infoblatt des Generalkonsulats Spanien in Frankfurt am Main (undatiert, Abruf November 2026)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.