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Wahlalter 16: Wo Jugendliche wählen dürfen und was diskutiert wird

Bei der Bundestagswahl gilt das Wahlalter 18. Wo bereits ab 16 gewählt werden darf, welche Argumente es gibt und was belegt ist, erklärt dieser Ratgeber.
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Inhalt

Ab welchem Alter darf man wählen? Für die Bundestagswahl gilt die Altersgrenze 18, und genau diese Regel steht seit Jahren zur Diskussion. Wer darüber mitreden will, sollte wissen, wo das Wahlalter heute schon abweicht, welche Argumente vorgebracht werden und welche Stelle den verbindlichen Stand kennt. Dieser Ratgeber trennt die geltenden Regeln von der politischen Debatte.

Kurz beantwortet: Bei der Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer 18 Jahre alt ist. Bei der Europawahl sind in Deutschland bereits 16-Jährige wahlberechtigt. Bei Landtags- und Kommunalwahlen gilt das Wahlrecht ab 16 nur in manchen Ländern. Eine Änderung des Grundgesetzes für Bundestagswahlen bräuchte eine Zweidrittelmehrheit. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundestagswahl: Wahlberechtigt ist, wer 18 Jahre alt ist, so die Bundeszentrale für politische Bildung.
  • Europawahl: In Deutschland sind 16-Jährige wahlberechtigt, in den meisten anderen europäischen Ländern erst ab 18.
  • Landtags- und Kommunalwahlen: In manchen Bundesländern gilt das Wahlrecht ab 16, welche Länder das sind, muss im Landesrecht nachgeschlagen werden.
  • Eine Änderung für Bundestagswahlen wäre eine Grundgesetzänderung, die eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat braucht.
  • Ob ein Gesetzentwurf im Verfahren ist, zeigt das Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages (DIP).

Wo gilt das Wahlrecht schon ab 16?

Das Wahlalter ist nicht überall gleich. Die Bundeszentrale für politische Bildung unterscheidet die Ebenen. Bei Bundestagswahlen gilt die Volljährigkeit mit 18 Jahren, und nur an dieser Stelle ist das Wahlrecht unmittelbar an die Volljährigkeit gekoppelt. Für die Europawahl ist die Regel in Deutschland anders: Hier sind 16-Jährige wahlberechtigt, während das in den meisten anderen europäischen Ländern erst ab 18 gilt.

Auf Landesebene gibt es unterschiedliche Regeln. Laut Bundeszentrale gilt das Wahlrecht bei Landtagswahlen in manchen Bundesländern ab 16 Jahren, ebenso in einigen Ländern bei Kommunalwahlen. Die Bundeszentrale nennt die Länder nicht einzeln, und die Lage ändert sich, wenn Landtage ihr Wahlrecht ändern. Wer wissen will, ob er in seinem Land schon mit 16 wählen darf, sollte das Landeswahlgesetz oder die zuständige Landeswahlleitung befragen.

WahlWahlalterHinweis
Bundestagswahl18 JahreWahlrecht an die Volljährigkeit gekoppelt (Bundeswahlleiterin, Stand der Seite 13.02.2023)
Europawahl16 Jahre in DeutschlandSeit der Wahl 2024 (§ 6 EuWG), in den meisten anderen europäischen Ländern erst ab 18
LandtagswahlenAb 16 in manchen BundesländernLänder und Regeln im Landesrecht prüfen
KommunalwahlenAb 16 in einigen BundesländernRegeln je nach Land und Gemeinde prüfen

Wer also über das Wahlalter spricht, sollte die Ebenen unterscheiden. Eine Forderung nach dem Wahlrecht ab 16 kann sich auf den Bund, auf die Länder oder auf die Kommunen beziehen, und jede dieser Ebenen hat eigene rechtliche Voraussetzungen.

Was spricht für das Wahlrecht ab 16?

Eine Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung aus dem Jahr 2022 fasst die Argumente zusammen, die für eine Absenkung vorgebracht werden. Die Analyse ist von zwei Autoren verfasst, darunter ein Direktor eines Amtsgerichts, und stellt die Positionen juristisch dar. Die Befürworter sehen drei zentrale Gründe, die in der Analyse genannt werden.

  • Das Wahlalter wurde in den vergangenen 150 Jahren mehrfach herabgesetzt, mit einer klaren Tendenz nach unten.
  • Eine stärkere Einbindung junger Menschen in die Politik gilt als wünschenswert.
  • Eine Absenkung könnte das Ungleichgewicht zwischen älteren und jüngeren Wählenden durch den demografischen Wandel ausgleichen.

Was spricht gegen das Wahlrecht ab 16?

Dieselbe Analyse nennt die Gegenseite ausführlicher. Sie stellt drei Einwände in den Vordergrund, die sich an der Verbindung von Volljährigkeit und politischer Reife orientieren. Wer die Debatte fair beurteilen will, sollte beide Listen gleich ernst nehmen.

  • Die Rechtsordnung verbindet die persönliche Reife regelmäßig mit der Volljährigkeit mit 18 Jahren, und das hat sich nach Ansicht der Analyse in der Praxis bewährt.
  • Eine Absenkung würde zu einer dauerhaften Entkopplung von Volljährigkeit und Wahlrecht führen.
  • Eine Absenkung sei keine nachhaltige Lösung für das Kräfteungleichgewicht zwischen Alt und Jung.

Die Argumente beider Seiten betreffen vor allem die Frage, ob das Wahlrecht an Reife oder an Beteiligung gekoppelt werden soll. Diese Frage lässt sich nicht allein durch Zahlen entscheiden, weshalb die Debatte politisch geführt wird.

Was ist der aktuelle Stand?

Die Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung stammt vom 1. Februar 2022. Sie beschreibt die Debatte als erneut geführt und hält eine Grundgesetzänderung in naher Zukunft für nicht wahrscheinlich. Diese Einschätzung ist vier Jahre alt, sie sagt nichts über Verfahren aus, die seither eingeleitet wurden.

Eine Grundgesetzänderung für das Wahlalter bei Bundestagswahlen setzt nach den Angaben der Analyse eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat voraus. Ob es aktuell einen Gesetzentwurf gibt, der diesen Schritt vorsieht, zeigt das DIP des Bundestages. Auch die Seiten des Bundesrates informieren über laufende Verfahren.

Was bedeutet das für Studierende?

Für Studierende ist die Altersgrenze vor allem im Vergleich der Ebenen wichtig. Wer 18 ist, ist bei Bundestagswahlen wahlberechtigt, unabhängig davon, ob er am Studienort oder am Heimatort wählt. Die Frage des Wohnsitzes behandelt der Ratgeber zum Wahlrecht bei zwei Wohnsitzen.

Hochschulwahlen sind davon getrennt. Sie folgen den Ordnungen der Hochschulen, und welche Altersregel dort gilt, steht in der jeweiligen Wahlordnung. Wer sich für die Hochschulpolitik interessiert, sollte dort nachsehen und nicht die Regeln für Landtags- oder Bundestagswahlen übertragen. Einen Überblick bietet der Beitrag zur Wahl des Studierendenparlaments.

Wer also über das Wahlalter diskutiert, betrifft Studierende auf mehreren Ebenen zugleich. Bei Bund und Land geht es um die Stimme bei großen Wahlen, bei der Hochschule um die Vertretung im Alltag des Studiums. Beide Ebenen sollten getrennt betrachtet werden.

Häufige Fragen

Darf ich mit 16 Jahren bei der Bundestagswahl wählen?

Nein. Wahlberechtigt ist bei der Bundestagswahl, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Die Bundeswahlleiterin nennt diese Altersgrenze (Stand der Seite: 13. Februar 2023), die Bundeszentrale verknüpft sie mit der Volljährigkeit.

Darf ich mit 16 Jahren bei der Europawahl wählen?

Nach § 6 EuWG und laut Bundeswahlleiterin gilt das aktive Wahlrecht bei der Europawahl in Deutschland ab 16 Jahren, erstmals bei der Wahl 2024. In den meisten anderen europäischen Ländern gilt dagegen erst das Alter 18.

Gilt das Wahlrecht ab 16 in meinem Bundesland?

Das hängt vom Land ab und kann sich mit dem Landesrecht ändern. Die Bundeszentrale nennt nur allgemein, dass es in manchen Ländern gilt. Die Landeswahlleitung ist die verbindliche Stelle für die Regeln bei Landtagswahlen.

Wer entscheidet über eine Absenkung des Wahlalters?

Das hängt von der Ebene ab. Für Landtags- und Kommunalwahlen entscheidet das Landesrecht. Für Bundestagswahlen wäre eine Änderung des Grundgesetzes nötig, die laut der Analyse eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat verlangt.

Wo finde ich aktuelle Informationen zum Verfahren?

Aktuelle Gesetzentwürfe und ihre Stationen findest du auf den Seiten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Für die Wahlregeln in deinem Land ist die Landeswahlleitung die richtige Anlaufstelle.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, für welche Wahl du gerade wahlberechtigt bist, denn Bund, Land und Kommune haben unterschiedliche Regeln.
  2. Lies die Regeln im Landeswahlgesetz oder bei der Landeswahlleitung nach, wenn du in einem Land wählen willst, das Wahlrecht ab 16 kennt.
  3. Verfolge die Entwicklung auf den Seiten des Bundestages, bevor du dich zu einer Position festlegst.

Passend dazu

Quellen: Bundeswahlleiterin, Glossar: Wahlalter (Stand der Seite 13.02.2023, Abruf 02.11.2026), Bundeszentrale für politische Bildung, Das junge Politik-Lexikon: Wahlalter, Konrad-Adenauer-Stiftung, Analyse „Wahlrecht mit 16: Chance oder Irrweg?“ (1. Februar 2022)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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