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Visumgebühren für Studierende: Was das Studienvisum kostet

Was kostet das Studienvisum? Laut Aufenthaltsverordnung sind es 75 Euro für das nationale Visum, dazu kommen je nach Land weitere Kosten, die du getrennt prüfen solltest.
Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Inhalt

Kurz beantwortet: Für ein nationales Visum zum Studium erhebt die Auslandsvertretung nach § 46 AufenthV eine Gebühr von 75 Euro, für eine Verlängerung des nationalen Visums 25 Euro. Dazu können bei der Auslandsvertretung weitere Kosten kommen, etwa für externe Dienstleister. Stand: November 2026, Quelle: Aufenthaltsverordnung.

Wer aus einem Staat außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland studieren will, braucht in der Regel ein Visum, bevor die Reise beginnt. Die Gebühr dafür ist ein fester Posten in der Finanzplanung, die viele unterschätzen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Beträge das Gesetz nennt, welche Kosten zusätzlich entstehen können und wo du die aktuellen Angaben findest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erteilung eines nationalen Visums kostet laut § 46 Abs. 2 AufenthV 75 Euro, auch wenn mehrmalige Einreisen vorgesehen sind.
  • Die Verlängerung eines nationalen Visums kostet laut derselben Vorschrift 25 Euro.
  • Für die Verlängerung eines Schengen-Visums über 90 Tage hinaus als nationales Visum nennt die Vorschrift 60 Euro.
  • Neben der Gebühr können bei der Auslandsvertretung weitere Kosten anfallen. Diese unterscheiden sich je nach Land und stehen auf der Seite der jeweiligen Vertretung.
  • Die Zulassung zu einem Vollzeitstudium ist Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG.

Welche Gebühren nennt die Aufenthaltsverordnung?

Die Gebühren für Visa stehen in der Aufenthaltsverordnung. Für das nationale Visum der Kategorie D, also das Visum für einen längeren Aufenthalt, ist § 46 maßgeblich. Die Vorschrift unterscheidet zwischen der Erteilung und der Verlängerung. Die folgende Tabelle fasst die Beträge zusammen, die der Gesetzestext für diesen Fall nennt.

VorgangBetrag laut § 46 AufenthVHinweis
Erteilung eines nationalen Visums (Kategorie D)75 EuroGilt auch für mehrmalige Einreisen
Verlängerung eines nationalen Visums25 EuroBetrifft den Aufenthalt in Deutschland
Verlängerung eines Schengen-Visums über 90 Tage als nationales Visum60 EuroNach § 6 Abs. 2 AufenthG

Der Gesetzestext nennt bestimmte Personengruppen, für die keine Gebühren anfallen. Dazu zählen etwa Ehegatten und minderjährige ledige Kinder deutscher Staatsangehöriger. Wenn du in einer solchen Konstellation lebst, lies die Regel im Wortlaut nach und frage bei der Auslandsvertretung nach.

Was kostet das Studienvisum insgesamt?

Die Visagebühr ist nur ein Teil der Ausgaben. Neben ihr können Kosten für Terminvereinbarung, Übersetzungen, Passfotos, Versicherungsnachweise und Dienstleister anfallen. Die Höhe dieser Posten hängt vom Land, von der Auslandsvertretung und vom Anbieter ab. Ein gesetzlicher Betrag für alle diese Posten existiert nicht.

Annahme: Die Erteilung kostet 75 Euro. Der externe Dienstleister berechnet zusätzlich 30 Euro. Dann liegen die Ausgaben bei der Visumstelle bei 105 Euro. Diese Rechnung dient nur der Orientierung, denn die Dienstleisterkosten sind im Beispiel frei gewählt.

PostenWo du die Angabe findest
Visagebühr§ 46 AufenthV, Gebührenstand laut Gesetzestext
Terminvereinbarung und DienstleisterSeite der zuständigen Auslandsvertretung
Übersetzungen und BeglaubigungenAnforderungen der Auslandsvertretung und der Hochschule
Gebühren in Deutschland nach der EinreiseAusländerbehörde am Studienort

Wie unterscheiden sich Visum und Aufenthaltserlaubnis?

Das Visum erlaubt die Einreise und wird im Ausland bei der Auslandsvertretung beantragt. Die Aufenthaltserlaubnis folgt in Deutschland, wenn du bereits eingereist bist. Beide Dokumente haben unterschiedliche Gebühren und unterschiedliche Stellen. Wer sie verwechselt, plant die Kosten falsch.

Nach § 16b AufenthG erhalten Studierende eine Aufenthaltserlaubnis, wenn eine Zulassung zu einem Vollzeitstudium an einer staatlichen oder anerkannten Hochschule vorliegt. Der Aufenthaltszweck umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen wie einen Sprachkurs oder den Besuch eines Studienkollegs. Mehr zum Antrag beim Konsulat findet sich im Ratgeber Studierendenvisum beantragen: Ablauf beim Konsulat.

Wie plane ich die Kosten für meinen Studienstart?

  1. Lege die Visagebühr nach § 46 AufenthV als festen Posten an, bevor du weitere Ausgaben schätzt.
  2. Frage bei der Auslandsvertretung nach den zusätzlichen Kosten für Termin und Dienstleister.
  3. Plane Übersetzungen und Beglaubigungen mit ein. Die Anforderungen legen die Vertretung und die Hochschule fest.
  4. Kalkuliere die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise getrennt.
  5. Rechne alle Posten in einer Liste zusammen und aktualisiere sie, bevor du den Termin buchst.

Warum die Gebühr je nach Visumart verschieden ausfällt

Die Gebühr hängt davon ab, welche Art von Visum du beantragst. Ein Schengen-Visum für kurze Aufenthalte folgt anderen Regeln als das nationale Visum der Kategorie D, das für einen längeren Aufenthalt mit Studienzweck gedacht ist. Deshalb sollte der Antrag auf das richtige Visum zielen, bevor du eine Summe kalkulierst. Eine Verlängerung über 90 Tage hinaus als nationales Visum führt zu einer eigenen Gebühr, die im Gesetz genannt ist.

Typische Kostenfallen

  • Der Termin bei einem externen Anbieter ist oft mit einer eigenen Gebühr verbunden, die zur Visagebühr hinzukommt.
  • Übersetzungen müssen häufig beglaubigt sein. Eine nicht beglaubigte Fassung kann zu einem zweiten Termin führen.
  • Passbilder, Versicherungsnachweise und Kopien kosten jeweils etwas. Summiere diese Posten vor dem Termin.
  • Ein späterer Antrag auf Verlängerung ist ein eigener Vorgang mit eigener Gebühr. Plane ihn nicht in die Erstkalkulation ein.

Ein Rechenbeispiel für den Studienstart

Annahme: Du beantragst ein nationales Visum für das Studium, das bei der Erteilung 75 Euro kostet. Du benötigst eine beglaubigte Übersetzung, die mit 60 Euro angesetzt wird. Passbilder und Kopien schlagen mit 15 Euro zu Buche. Ein Dienstleister wird nicht beauftragt. Dann ergeben sich insgesamt 150 Euro für die Antragsphase.

Dieses Beispiel zeigt, wie schnell Nebenkosten die Visagebühr übersteigen. Die Beträge für Übersetzung und Passbilder sind Annahmen und keine Vorgaben. Ersetze sie durch die Angaben deines Anbieters, bevor du planst. Lege die Beträge mit ihrer Quelle in einer Tabelle an, damit du bei jeder Änderung sofort siehst, welcher Posten sich verändert hat.

Häufige Fragen

Ist das Studienvisum für Studierende günstiger?

Der Gesetzestext nennt für das nationale Visum eine einheitliche Erteilungsgebühr von 75 Euro. Eine gesonderte Gebühr nur für Studierende ergibt sich aus der Vorschrift nicht. Wer besondere Konstellationen hat, sollte die Befreiungen im Gesetz prüfen.

Muss ich die Visagebühr vor dem Termin zahlen?

Wie und wann die Zahlung zu erfolgen hat, regelt die Auslandsvertretung. Lies die Angaben auf ihrer Seite, bevor du einen Termin buchst. Bewahre den Zahlungsnachweis auf, denn du brauchst ihn für den Antrag.

Was kostet die Verlängerung des Studienvisums?

Die Verlängerung eines nationalen Visums ist nach § 46 Abs. 2 AufenthV mit 25 Euro angesetzt. Welche Unterlagen dafür gelten, erklärt der Ratgeber Studierendenvisum verlängern: Regeln und Fristen.

Kann ich die Gebühr zurückbekommen, wenn das Visum abgelehnt wird?

Dazu enthält die Aufenthaltsverordnung keine Aussage, die in diesem Ratgeber zitiert werden könnte. Frage bei der Auslandsvertretung nach den Regeln für abgelehnte Anträge. Der Ratgeber Visum abgelehnt: Was Studierende jetzt tun können beschreibt die nächsten Schritte.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe die aktuellen Gebühren im Wortlaut der Aufenthaltsverordnung und auf der Seite der Auslandsvertretung.
  2. Lege ein Budget an, das Visagebühr, Dienstleister und Übersetzungen einschließt.
  3. Lies die Anforderungen an den Termin, bevor du ihn buchst, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Passend dazu

Quellen: § 46 AufenthV: Gebühren für das Visum, Wortlaut ohne Angabe der Fassung, § 16b AufenthG: Studium, gesetze-im-internet.de

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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