Definition. Die EHIC ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie weist nach, dass du medizinisch notwendige Behandlung in EU-Staaten, im EWR und in der Schweiz zu den Bedingungen des Gastlandes erhältst. Sie setzt eine gesetzliche Krankenversicherung voraus und enthält keinen Rücktransport. Sie gilt für notwendige Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts.
Was die Karte leistet und was nicht
Die Karte deckt notwendige Behandlungen ab, die während eines vorübergehenden Aufenthalts anfallen. Sie gilt nicht als Reisekrankenversicherung und ersetzt keine Auslandskrankenversicherung. Auch geplante Behandlungen, die man im Ausland aufschieben könnte, sind oft nicht abgedeckt. Den Rücktransport nach Deutschland bietet die Karte nicht.
Wer die Karte beantragt
Die Karte stellt deine gesetzliche Krankenkasse aus. Privat Versicherte erhalten sie in der Regel nicht, weil ihr Versicherungsschutz über den Vertrag läuft. Prüfe deshalb vor einem Auslandsaufenthalt, ob du gesetzlich versichert bist und ob die Karte für dich vorliegt.
Zahlen 2026 und ihre Quellen
Die Karte selbst hat keinen Preis, die Faktenbasis enthält dafür auch keine Zahl. Eine Zahl gibt es aber für die deutsche Absicherung: Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung liegt 2026 bei 14,6 Prozent (§ 241 SGB V, Faktenblatt Rechengrößen 2026). Die Karte setzt eine solche gesetzliche Mitgliedschaft voraus.
Ein Beispiel für ein Erasmus-Semester
Du studierst ein Semester in Spanien und bist gesetzlich versichert. Bei einem Arztbesuch wegen einer akuten Erkrankung zeigst du die Karte vor. Für einen Rücktransport nach Deutschland reicht die Karte aber nicht, dafür brauchst du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.
Verwandte Begriffe
- Auslandskrankenversicherung: Auslandskrankenversicherung für Erasmus, USA und Work and Travel
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- PKV im EU-Ausland: PKV für Studenten im EU-Ausland
- Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland: Krankenversicherung mit Auslandsplänen
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Häufige Fragen
Gilt die Karte auch in der Schweiz und in Norwegen?
Die Karte gilt in den EU-Staaten, im EWR und in der Schweiz. Die Leistungen richten sich nach dem Recht des Gastlandes, deshalb kann der Umfang variieren.
Muss ich die Karte vor der Reise beantragen?
Ja, beantrage sie rechtzeitig bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Sie sollte vor der Abreise in deinen Unterlagen liegen.
Ersetzt die Karte eine private Zusatzversicherung?
Nein, sie ersetzt keine Zusatzabsicherung. Für Rücktransport und umfassende Leistungen im Ausland ist eine zusätzliche Versicherung sinnvoll.
Stand: 20.10.2026. Dieser Eintrag ist Information, keine individuelle Beratung.
Quellen: § 241 SGB V, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026. Der Leistungsumfang der Karte richtet sich nach EU-Recht und dem Recht des Gastlandes.
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