Die Steuerklasse in der Promotionsstelle bestimmt, wie viel Lohnsteuer bei jeder Gehaltszahlung abgezogen wird. Wer die Abrechnung versteht, erkennt schnell, ob Steuerklasse, Sozialversicherung und Bruttogehalt stimmen. Dieser Ratgeber erklärt die Klassen I bis VI und zeigt, was auf der Gehaltsabrechnung steht.
Kurz beantwortet: Die Steuerklasse (I bis VI) legt fest, wie die Lohnsteuer von deinem Bruttogehalt abgezogen wird. Ledige sind in Klasse I eingeordnet, Verheiratete je nach Konstellation in Klasse III, IV oder V. Die Sozialversicherungsbeiträge hängen nicht von der Steuerklasse ab und werden gesondert ausgewiesen. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Steuerklasse steuert nur den Lohnsteuerabzug, nicht die Sozialversicherung.
- Die Merkmale liegen elektronisch vor und werden vom Arbeitgeber abgerufen (ELStAM).
- Hast du neben der Promotionsstelle einen zweiten Arbeitslohn, gilt für ihn Klasse VI.
- Die Sozialversicherung wird aus dem Bruttogehalt berechnet, mit den gesetzlichen Beitragssätzen 2026.
- Für die Höhe der Lohnsteuer nutzt du den Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.
Was bedeuten die Steuerklassen I bis VI?
Das Einkommensteuergesetz ordnet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sechs Steuerklassen ein (§ 38b Abs. 1 EStG). Die Tabelle fasst die Fälle zusammen, die das Gesetz nennt.
| Klasse | Typischer Fall nach § 38b EStG | Bedeutung für Promovierende |
|---|---|---|
| I | Ledige sowie Verheiratete, die die Voraussetzungen für III oder IV nicht erfüllen | Gilt für ledige Promovierende |
| II | Wie Klasse I, mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | Für Alleinerziehende |
| III | Verheiratete mit Klasse-V-Partner sowie Verwitwete und Geschiedene unter bestimmten Bedingungen | Hängt vom Partner ab |
| IV | Verheiratete, deren beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben | Gilt für beide Partner in Klasse IV |
| V | Arbeitnehmer nach Klasse IV, wenn der Ehegatte auf Antrag in Klasse III eingereiht wird | Gegenstück zu Klasse III |
| VI | Zweites oder weiteres gleichzeitiges Dienstverhältnis | Relevant bei Promotionsstelle plus Nebenjob |
Wer legt die Steuerklasse fest, und wo steht sie?
Die Merkmale stehen in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Der Arbeitgeber ruft sie für den Lohnsteuerabzug ab (§ 39e EStG). Die Steuerklasse sollte deshalb auf deiner Gehaltsabrechnung erscheinen. Prüfe sie beim Vertragsbeginn und danach in jeder Abrechnung, denn falsche Merkmale führen zu einem zu hohen oder zu niedrigen Lohnsteuerabzug.
Der Arbeitgeber legt die Steuerklasse nicht nach eigenem Ermessen fest, sondern übernimmt die gespeicherten Merkmale. Ist die Eintragung falsch, klärst du das mit dem zuständigen Finanzamt, bevor du auf Nachzahlungen oder Erstattungen wartest. Ein Blick in die Unterlagen lohnt sich also schon am Anfang der Stelle.
Was steht auf der Gehaltsabrechnung?
Eine Abrechnung besteht aus drei Teilen: Dem Bruttogehalt, den Steuerabzügen und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse. Die Sozialversicherung richtet sich nach dem Entgelt und den gesetzlichen Beitragssätzen. Die Tabelle zeigt die Sätze für 2026.
| Versicherung | Gesamter Beitragssatz 2026 | Anteil der Beschäftigten | Quelle |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 Prozent | 9,3 Prozent | Beitragssatzbekanntmachung 2026 |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 Prozent | 1,3 Prozent | § 341 SGB III |
| Krankenversicherung | 14,6 Prozent allgemein plus kassenindividueller Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent) | 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags | § 241 SGB V |
| Pflegeversicherung | 3,6 Prozent | 1,8 Prozent, Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 Punkte | BMG, Kinderlosenzuschlag |
Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse wird je zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgeber getragen (§ 249 SGB V). Deshalb rechnet man beim Beschäftigtenanteil mit der Hälfte.
Rechenbeispiel: Sozialversicherung bei 2.000 Euro brutto
Annahme: 2.000 Euro brutto im Monat, gesetzlich krankenversichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, ohne Kinderlosenzuschlag. Die Lohnsteuer rechnen wir hier nicht aus.
- Rentenversicherung: 2.000 Euro x 9,3 Prozent = 186,00 Euro.
- Arbeitslosenversicherung: 2.000 Euro x 1,3 Prozent = 26,00 Euro.
- Krankenversicherung: 2.000 Euro x 8,75 Prozent (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag von 1,45 Prozent) = 175,00 Euro.
- Pflegeversicherung: 2.000 Euro x 1,8 Prozent = 36,00 Euro.
- Summe der Arbeitnehmeranteile: 186,00 + 26,00 + 175,00 + 36,00 = 423,00 Euro im Monat.
Die Lohnsteuer berechnest du mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen (bmf-steuerrechner.de). Er berücksichtigt Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuer. Die Summe oben betrifft nur den Sozialversicherungsteil.
Steuerklasse prüfen oder ändern
Ledige sind in der Regel in Klasse I eingeordnet. Bei Verheirateten richtet sich die Einordnung nach der Kombination der Partner, und unterschiedliche Klassen können sich bei der Lohnsteuer unterschiedlich auswirken. Ob sich eine Änderung für dich lohnt, klärt das Finanzamt oder eine Lohnsteuerhilfe. Ob die gewählte Klasse am Jahresende passt, zeigt erst die Veranlagung in der Steuererklärung.
Wie liest du die Abrechnung Schritt für Schritt?
Eine Abrechnung ist übersichtlicher, wenn du sie in einer festen Reihenfolge durchgehst. So erkennst du Fehler früh und kannst sie beim Arbeitgeber oder in der Personalabteilung ansprechen.
- Bruttogehalt: Stimmt der vereinbarte Betrag mit deinem Arbeitsvertrag überein, einschließlich Teilzeitanteil und eventueller Zulagen?
- Steuerklasse: Steht sie auf der Abrechnung, und passt sie zu deinem Familienstand und zu möglichen Nebenjobs?
- Lohnsteuer und Zuschläge: Sind die Abzüge für Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer nachvollziehbar?
- Sozialversicherung: Sind alle vier Zweige enthalten, Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, mit plausiblen Anteilen?
- Auszahlungsbetrag: Ergibt die Summe aus Brutto und allen Abzügen das ausgezahlte Netto?
Wenn ein Posten fehlt, etwa die Arbeitslosenversicherung, frag nach. Bei Stipendien ist die Abrechnung oft anders aufgebaut oder fehlt ganz, weil kein Arbeitsverhältnis besteht. Mehr zur Arbeitslosenversicherung findest du im Ratgeber Arbeitslosengeld nach dem Studium.
Häufige Fragen
Zählt mein Nebenjob zur Steuerklasse?
Ein zweites gleichzeitiges Dienstverhältnis wird nach Klasse VI besteuert (§ 38b Abs. 1 Nr. 6 EStG). Wichtig ist, dass der Arbeitgeber der Hauptstelle davon weiß, damit die Merkmale stimmen. Mehr zu Nebenjobs im Ratgeber Nebenjob und Steuern.
Kann ich die Steuerklasse frei wählen?
Nein. Die Einreihung richtet sich nach dem Familienstand und den Voraussetzungen der sechs Nummern des § 38b EStG. Verheiratete können nach § 38b Nr. 5 EStG auf Antrag mit einer Kombination aus III und V arbeiten. Ledige haben keine vergleichbare Wahl. Geprüft werden sollte in jedem Fall, ob die aktuelle Einordnung noch zutrifft.
Was bringt die Steuererklärung bei der Steuerklasse?
Die Steuerklasse bestimmt den laufenden Abzug. Ob zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, zeigt die Veranlagung. In diesem Fall erstattet das Finanzamt die Differenz. Hilfreich ist dazu der Ratgeber Steuererklärung für Studenten: So holst du dir Geld zurück.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe die Steuerklasse auf deiner ersten Gehaltsabrechnung.
- Vergleiche Brutto und Sozialversicherung mit dem Rechenbeispiel und die Lohnsteuer mit dem Abgabenrechner.
- Melde einen Nebenjob oder ein zweites Dienstverhältnis, damit die Klasse VI richtig gesetzt wird.
- Lass die Steuerklasse nach einer Änderung des Familienstands prüfen.
Passend dazu
- Steuern für Studenten: Wann du zahlst und wann nicht
- Steuererklärung für Studenten: So holst du dir Geld zurück
- Promotion finanzieren: Stelle, Stipendium oder Eigenmittel im Vergleich
- Steuern auf das Promotionsstipendium: Was steuerfrei ist
Quellen: § 38b EStG, Lohnsteuerklassen; § 39e EStG, ELStAM; § 249 SGB V, Beitragstragung; § 241 SGB V, Beitragssatz; § 341 SGB III, Beitragssatz (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.