Eine Sprachreise im Studium klingt nach einem Umweg, ist aber für viele Studierende der direkteste Weg zu einer Sprache, die im Lebenslauf zählt. Ob sich der Aufenthalt finanzieren lässt, hängt davon ab, welches Programm du nutzt und ob die Hochschule den Kurs später anerkennt. Pauschale Antworten gibt es dazu kaum, deshalb zeigt dieser Ratgeber an einem belegten Beispiel, welche Bedingungen typisch sind.
Kurz beantwortet: Eine Sprachreise im Studium wird nur gefördert, wenn ein Programm dafür Regeln vorsieht. Als Beispiel nennt die Goethe-Universität Frankfurt für die Ausschreibung 2023-1 PROMOS-Sprachkurse mit mindestens drei Wochen und höchstens vier Monaten Dauer, Vollzeit mit mindestens 25 Wochenstunden und Pauschalen je nach Zielland. Englischkurse wurden nicht gefördert. Die Angaben stammen aus einer älteren Ausschreibung. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Sprachreise ist ein Sprachkurs im Ausland, der sich nicht automatisch fördern lässt.
- Das Beispiel PROMOS der Goethe-Universität Frankfurt verlangt Vollzeitkurse mit mindestens 25 Wochenstunden.
- Englischkurse, Anfängerkurse auf Niveau A1 und Kurse in einer anderen Sprache als der Landessprache des Gastlandes waren in diesem Beispiel ausgeschlossen.
- Die Kosten variieren je nach Ziel, Dauer und Anbieter, deshalb sind Pauschalen nur als Orientierung zu verstehen.
- Ob ein Kurs im Studium angerechnet wird, entscheidet deine Hochschule, nicht der Anbieter.
Was gehört zu einer Sprachreise im Studium?
Mit Sprachreise ist ein Aufenthalt gemeint, bei dem du einen Sprachkurs an einer Schule oder Hochschule im Ausland besuchst. Im Unterschied zum Auslandssemester steht nicht ein Studienprogramm im Vordergrund, sondern das Sprachniveau. Oft wohnst du in einer Gastfamilie oder in einer Unterkunft des Sprachinstituts, besuchst den Unterricht am Vormittag und lernst im Alltag weiter.
Für die Planung hilft die Unterscheidung zwischen einem privaten Sprachkurs, den du selbst bezahlst, und einem geförderten Programm, das Bewerbung, Auswahl und Nachweise verlangt. Die Förderung läuft meist über Ausschreibungen von Hochschulen oder Stiftungen und setzt eine Bewerbung voraus.
Wie sieht eine Förderung für Sprachkurse aus?
Die Goethe-Universität Frankfurt hat für die Ausschreibung 2023-1 Sprachkurse über PROMOS gefördert. Das Dokument mit den Bewerbungshinweisen nennt die Bedingungen, an die die Förderung geknüpft war. Es ist eine ältere Ausschreibung, deshalb sind die Werte ein Beispiel und keine aktuelle Zusage. Die Tabelle zeigt die Kernpunkte.
| Bedingung laut Ausschreibung 2023-1 | Inhalt |
|---|---|
| Dauer des Kurses | mindestens drei Wochen, höchstens vier Monate |
| Kursform | nur Vollzeitkurse mit mindestens 25 Wochenstunden |
| Ausgeschlossene Kurse | Englischkurse, Anfängerkurse auf Niveau A1, Kurse in einer anderen Sprache als der Landessprache |
| Sprachkenntnisse | Niveau A1 muss bei der Bewerbung nachgewiesen werden |
| Zeitraum des Aufenthalts | Beginn zwischen Januar und Juni 2023 |
| Bewerbungsberechtigte | regulär eingeschriebene Studierende und Promovierende, mindestens im zweiten Fachsemester |
Übernommen wurden in dieser Ausschreibung eine Aufenthaltspauschale von 350 bis 550 Euro pro Monat, abhängig vom Zielland, eine einmalige Reisekostenpauschale und eine einmalige Kurskostenpauschale von 500 Euro, sofern ausreichende Mittel vorhanden waren. Ob ein Programm heute ähnlich aufgebaut ist, musst du bei der aktuellen Ausschreibung prüfen.
Was kostet eine Sprachreise, und was übernimmt die Förderung?
Konkrete Kosten einzelner Schulen nennen wir in diesem Ratgeber nicht, weil sie sich je Ort und Anbieter stark unterscheiden und sich schnell ändern. Rechne stattdessen Kursgebühr, Unterkunft, Verpflegung, Versicherung, Flug und Lebenshaltung getrennt durch. Eine Förderung deckt selten alles ab, und Pauschalen sind meist kein Vollkostenersatz.
Eine Pauschale ist nur dann hilfreich, wenn du sie mit deiner eigenen Liste vergleichst. Trage die Positionen in eine Tabelle ein und markiere, welche durch eine Förderung gedeckt wären. Die Restsumme zeigt, wie viel du selbst aufbringen musst.
Rechenbeispiel: Ein Monat Sprachkurs
Annahme: Du machst einen vierwöchigen Vollzeitkurs, und dein Zielland fällt in die Pauschale von 450 Euro pro Monat. Dann ergäbe sich eine Aufenthaltspauschale von 450 Euro, dazu die einmalige Kurskostenpauschale von 500 Euro, falls sie gewährt wird. Ob diese Zahlen für deinen Fall gelten, hängt von der aktuellen Ausschreibung ab. Die Rechnung dient nur dazu, die Größenordnung zu verstehen.
Viele Sprachschulen ordnen ihre Kurse nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen ein, der die Stufen von A1 bis C2 unterscheidet. Wer ein bestimmtes Niveau erreichen will, sollte das Ziel schon bei der Kursauswahl festlegen. So passt der Kurs später zu dem Nachweis, den deine Hochschule oder ein Förderprogramm verlangt, und du vermeidest einen Kurs, der keinen Nachweis liefert.
Was passiert mit dem BAföG?
§ 5 BAföG regelt die Förderung einer Ausbildung im Ausland. Nach Absatz 2 setzt sie unter anderem voraus, dass die Ausbildung förderlich ist und sich zumindest zum Teil auf die vorgeschriebene oder übliche Ausbildungszeit anrechnen lässt. Der Aufenthalt muss grundsätzlich mindestens sechs Monate oder ein Semester dauern, bei einer vereinbarten Kooperation mit der besuchten Ausbildungsstätte genügen zwölf Wochen. Für Auszubildende in EU-Staaten entfällt die Mindestdauer unter bestimmten Voraussetzungen. Sprachkurse nennt § 5 BAföG nicht. Ob ein Sprachkurs als Teil deiner Ausbildung gefördert wird, klärst du deshalb vor der Buchung mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Wie läuft eine Sprachreise im Studium ab?
Der Ablauf folgt in der Regel denselben Schritten, egal ob du privat oder über ein Programm reist. Du wählst zuerst den Ort und die Art des Kurses, klärst dann Dauer und Termine und meldest dich an. Danach folgen der Einstufungstest vor Ort, der Unterricht und ein Abschluss oder eine Teilnahmebestätigung. Diese Bestätigung ist die wichtigste Unterlage, wenn du den Kurs später anrechnen lassen willst.
- Ziel, Dauer und Kursform festlegen, dabei die Förderbedingungen im Blick behalten.
- Sprachniveau nachweisen, wenn das Programm es verlangt, etwa mit einem Einstufungstest.
- Fristen der Ausschreibung und der Anmeldung prüfen und Unterlagen früh zusammenstellen.
- Nach dem Kurs die Teilnahmebestätigung und das Zertifikat sichern und mit der Hochschule klären, ob sie anerkannt werden.
Wird der Kurs im Studium angerechnet?
Eine Anrechnung ist kein Automatismus. Die Hochschule entscheidet, ob ein Sprachkurs als Studienleistung gilt, in welchem Umfang er zählt und ob er einen Bestandteil des Studiums ersetzt. Kläre dies vor Beginn schriftlich mit dem Prüfungsamt, damit du weißt, welche Leistung du später einreichen musst.
Häufige Fragen
Kann ich eine Sprachreise im Studium komplett selbst bezahlen?
Ja, ohne Förderung ist das möglich. Dann bestimmst du Ort, Dauer und Anbieter selbst. Achte darauf, dass die Teilnahmebestätigung alle Angaben enthält, die deine Hochschule für eine spätere Anrechnung benötigt.
Werden Englischkurse gefördert?
Im Frankfurter Beispiel nicht. Englischkurse waren dort ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso Kurse in einer anderen Sprache als der Landessprache des Gastlandes. Bei anderen Programmen kann das anders geregelt sein.
Brauche ich schon Vorkenntnisse?
Im Frankfurter Beispiel musste bei der Bewerbung ein Niveau A1 nachgewiesen werden. Anfängerkurse auf A1 waren nicht förderfähig. Plane deshalb die Sprachvorbereitung so, dass du das verlangte Niveau rechtzeitig erreichst.
Wie finde ich eine aktuelle Ausschreibung?
Schau zuerst auf die Seite des Internationalen Büros deiner Hochschule, denn dort werden Förderprogramme für Auslandsaufenthalte veröffentlicht. Dort findest du auch die Fristen und Ansprechpartner, die für deine Fachrichtung gelten.
So gehst du jetzt vor
- Lege Ziel, Dauer und Sprache fest und prüfe, ob der Kurs zu deinem Studienplan passt.
- Suche nach aktuellen Ausschreibungen und vergleiche die Bedingungen mit dem Beispiel aus Frankfurt.
- Kläre die Anrechnung und das BAföG mit den zuständigen Stellen, bevor du bezahlst.
- Sichere nach dem Kurs alle Nachweise, damit die Anrechnung gelingt.
Passend dazu
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- Auslandsstudium finanzieren: Auslands-BAföG, Erasmus und Stipendien
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- Learning Agreement: Auslandsleistungen richtig anrechnen lassen
Quellen: Goethe-Universität Frankfurt: Bewerbungshinweise PROMOS-Sprachkurse 2023-1 (Frist 11.11.2022); § 5 BAföG, Ausbildung im Ausland (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.