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Sparerpauschbetrag 2026: Wie viel Kapitalerträge steuerfrei bleiben

Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 bei 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Was dazu zählt und wie du den Freibetrag nutzt, erklärt dieser Ratgeber.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Der Sparerpauschbetrag 2026 beträgt 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Wer Zinsen, Dividenden oder Fondsausschüttungen erhält, bleibt bis zu diesem Betrag steuerfrei, wenn die Bank den Freibetrag über einen Freistellungsauftrag berücksichtigt. Was dazu gehört und wie du den Freibetrag nutzt, zeigt dieser Ratgeber.

Kurz beantwortet: Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung. Die Höhe steht in § 20 Abs. 9 EStG (Stand November 2026). Kapitalerträge über dem Betrag unterliegen der Abgeltungsteuer. Den Freibetrag nutzt du über Freistellungsaufträge bei deinen Banken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Sparerpauschbetrag liegt für Ledige bei 1.000 Euro je Person.
  • Bei Zusammenveranlagung, etwa bei Ehepaaren, sind es 2.000 Euro.
  • Der Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen, nicht je Konto oder Depot.
  • Freistellungsaufträge bei mehreren Banken dürfen in der Summe den Pauschbetrag nicht übersteigen.
  • Eine Verdoppelung wird politisch gefordert. Ein Beschluss ist nach dem Stand November 2026 nicht belegt.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

Die Höhe ist direkt im Einkommensteuergesetz festgelegt. Nach § 20 Abs. 9 EStG beträgt der Betrag 1.000 Euro je Person, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Du musst die Beträge also nicht aus Tabellen ableiten, sondern kannst sie im Gesetz nachlesen.

VeranlagungsformSparerpauschbetragRechtsgrundlage
Ledig (einzelveranlagt)1.000 Euro je Person§ 20 Abs. 9 EStG
Zusammenveranlagt, etwa Ehepaare2.000 Euro§ 20 Abs. 9 EStG

Was zählt zu den Kapitalerträgen?

Zu den Kapitalerträgen gehören Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen, Dividenden aus Aktien und Ausschüttungen von Fonds. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren fallen darunter. Der Sparerpauschbetrag deckt alle diese Erträge zusammen ab, bis die Summe erreicht ist.

Wie funktioniert der Freibetrag bei deiner Bank?

Im Alltag wirkt der Freibetrag vor allem über den Freistellungsauftrag. Du erteilst ihn deiner Bank oder deinem Broker, und diese behalten bis zur Höhe des Auftrags keine Abgeltungsteuer ein. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Wer mehrere Konten besitzt, sollte die Verteilung im Blick behalten, denn ein Überschreiten lässt den Überhang steuerpflichtig werden.

Ein Freistellungsauftrag ist kein Steuerbescheid. Er regelt nur, welche Erträge die Bank ohne Abzug auszahlt. Ob du Erträge zusätzlich in der Steuererklärung angeben musst, hängt von deiner Situation ab und sollte anhand der Jahresbescheinigungen geprüft werden.

Wie rechnest du ein Beispiel durch?

Annahme: Du bist ledig und erhältst im Jahr 1.300 Euro an Zinsen und Fondsausschüttungen. Schritt eins: Du vergleichst die Erträge mit dem Pauschbetrag von 1.000 Euro. Schritt zwei: Die ersten 1.000 Euro bleiben im Rahmen des Freibetrags frei. Schritt drei: Für die übrigen 300 Euro gelten die allgemeinen Regeln der Abgeltungsteuer.

Was ist mit der geplanten Verdoppelung?

Die CSU hat gefordert, den Sparerfreibetrag zu verdoppeln. Das ist eine politische Forderung und kein geltendes Recht. Bis ein Beschluss vorliegt, gilt der gesetzliche Betrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro. Wer die Debatte verfolgt, findet den Stand im Gesetzgebungsverfahren.

Häufige Fragen

Gilt der Sparerpauschbetrag auch für Zinsen auf dem Tagesgeldkonto?

Ja. Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld zählen zu den Kapitalerträgen. Der Freibetrag gilt für alle Erträge zusammen, nicht für jedes Konto einzeln. Deshalb solltest du die Summe aller Zinsen im Jahr über alle Konten hinweg betrachten.

Was passiert, wenn ich den Freibetrag überschreite?

Dann unterliegt der Teil über dem Pauschbetrag der Abgeltungsteuer. Die Bank führt sie in der Regel ab, sofern sie den Freistellungsauftrag kennt oder keinen erteilt bekommen hat. Den genauen Ablauf für deinen Fall klärst du am besten mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Kann ich den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken nutzen?

Ja. Du kannst Freistellungsaufträge bei mehreren Instituten erteilen, solange die Gesamtsumme den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt. Teile den Betrag bewusst auf, statt ihn bei jeder Bank voll anzugeben. Sonst kann es zu einer Überschreitung kommen.

Gilt der Betrag auch für Studierende mit einem Nebenjob?

Der Sparerpauschbetrag hängt an den Kapitalerträgen und nicht am Arbeitseinkommen. Auch wenn du als Studierende wenig verdienst, ändert das an der Höhe des Freibetrags nichts. Entscheidend ist allein, wie viele Kapitalerträge im Jahr zusammenkommen.

Was ist, wenn ich nur Verluste habe?

Verluste aus Wertpapieren wirken sich anders aus als Erträge und werden nach eigenen Regeln verrechnet. Der Sparerpauschbetrag ist eine Freigrenze für positive Erträge. Ob und wie Verluste berücksichtigt werden, sollte im Einzelfall geprüft werden.

So gehst du jetzt vor

  1. Schätze, welche Kapitalerträge du im laufenden Jahr erwartest, und vergleiche sie mit dem passenden Freibetrag.
  2. Erteile deinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker und achte auf die Gesamtsumme.
  3. Hebe die Jahresbescheinigungen deiner Banken auf und vergleiche sie mit deiner Steuererklärung.
  4. Prüfe bei Änderungen im Einkommensteuergesetz, ob sich der Betrag verändert hat.

Warum der Freibetrag bei Sparplänen auffällt

Wer mit einem Sparplan beginnt, bemerkt den Freibetrag oft erst, wenn die Erträge größer werden. Bei den ersten Einzahlungen bleiben die Zinsen oder Ausschüttungen meist klein. Mit wachsendem Depot steigt die Summe der Erträge im Jahr, und dann wird der Sparerpauschbetrag relevant. Ein Blick auf die Jahresbilanz lohnt sich deshalb schon früh. Mehr zu Sparplänen für den Einstieg findest du im Ratgeber zum ETF-Sparplan.

Welche Unterlagen brauchst du für die Steuererklärung?

Für die Steuererklärung brauchst du die Jahresbescheinigungen aller Banken und Depots. Dazu gehört auch eine Kopie deines Freistellungsauftrags, wenn du mit einem Auftrag arbeitest. Bei Verlusten aus Wertpapieren sind zusätzlich die Abrechnungen wichtig, weil Verluste nach eigenen Regeln berücksichtigt werden.

  • Jahresbescheinigungen aller Banken und Broker mit den Erträgen des Jahres.
  • Eine Kopie der erteilten Freistellungsaufträge und deren Summe.
  • Abrechnungen über Verkäufe und Verluste aus Wertpapieren.
  • Nachweise über Kapitalerträge aus dem Ausland, sofern vorhanden.

Typische Fehler beim Freibetrag

  • Du erteilst bei mehreren Banken Freistellungsaufträge, deren Summe den Pauschbetrag übersteigt.
  • Du denkst nur an das Hauptkonto und vergisst Depots oder Tagesgeldkonten.
  • Du bist verheiratet, nutzt aber nur den Betrag von 1.000 Euro, obwohl eine Zusammenveranlagung möglich ist.
  • Du prüfst die Jahresbescheinigung nicht und merkst nicht, dass die Bank zu viel Abgeltungsteuer abgezogen hat.

Wie wirkt die Abgeltungsteuer oberhalb des Freibetrags?

Erträge oberhalb des Freibetrags unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer, die die Bank direkt abzieht. Damit ist die Steuer auf Kapitalerträge in der Regel abgegolten, und die Erträge müssen nicht zusätzlich mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ausnahmen gibt es etwa bei der Kirchensteuer, die gesondert zu klären ist.

Wie ist es mit Erträgen aus dem Ausland?

Auch Erträge aus ausländischen Quellen zählen zu den Kapitalerträgen, wenn du sie erhältst. Ob und in welcher Höhe eine ausländische Steuer angerechnet werden kann, hängt vom Einzelfall und von den Doppelbesteuerungsregeln ab. Notiere solche Erträge separat, damit du sie in der Steuererklärung vollständig angeben kannst.

Passend dazu

Quellen: Einkommensteuergesetz, § 20 Abs. 9 EStG (gesetze-im-internet.de, Stand November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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