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Semesterbeitrag Uni Tübingen 2026/27: 194,80 Euro im Überblick

Die Universität Tübingen nennt für das Wintersemester 2026/27 einen Semesterbeitrag von 194,80 Euro. Die drei Posten, die Frist vom 01.06. bis 15.08. und die Säumnisgebühr im Überblick.
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Inhalt

Der Semesterbeitrag der Universität Tübingen setzt sich im Wintersemester 2026/27 aus drei Posten zusammen. Die Universitätsseite nennt einen Gesamtbetrag von 194,80 Euro, den der größte Posten des Studierendenwerks prägt.

Kurz beantwortet: Die Universität Tübingen verlangt für das Wintersemester 2026/27 laut ihrer Seite zu Semesterbeiträgen insgesamt 194,80 Euro (Stand der Seite 23.04.2026, Abruf Oktober 2026). Davon entfallen 107,80 Euro auf das Studierendenwerk einschließlich des Solidarbeitrags für den Nahverkehr. Die Rückmeldung läuft vom 01.06. bis 15.08., eine verspätete Zahlung kostet 10 Euro Säumnisgebühr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtbetrag Wintersemester 2026/27: 194,80 Euro laut Universitätsseite (Stand 23.04.2026).
  • Der Beitrag besteht aus drei Posten: Studierendenwerk mit Solidarbeitrag, Verwaltungskosten und Studierendenschaft.
  • Der Zeitraum für die Rückmeldung reicht vom 01.06. bis 15.08.
  • Eine verspätete Zahlung ist mit einer Säumnisgebühr von 10 Euro verbunden.
  • Deine persönliche Zahlungsaufforderung ist maßgeblich. Vergleiche sie mit dieser Summe.

Wie setzt sich der Betrag zusammen?

Die Seite schlüsselt den Gesamtbetrag in drei Posten auf. Die Tabelle zeigt sie mit Betrag und Quelle.

PostenBetragStand und Quelle
Studierendenwerk inklusive naldo-Solidarbeitrag107,80 EuroUniversitätsseite, Stand 23.04.2026
Verwaltungskosten80,00 EuroUniversitätsseite, Stand 23.04.2026
Studierendenschaft7,00 EuroUniversitätsseite, Stand 23.04.2026
Gesamt194,80 EuroSumme der drei Posten

Die Summe stimmt mit den Einzelbeträgen überein. Die Tabelle übernimmt die Posten so, wie die Seite sie nennt, ohne sie umzurechnen. Der Solidarbeitrag für den Nahverkehrsverbund naldo steckt im Studierendenwerks-Posten. Ein separates Semesterticket weist die Seite in dieser Aufschlüsselung nicht aus.

Wann musst du zurückmelden?

Die Universität nennt für die Rückmeldung den Zeitraum vom 01.06. bis 15.08. Die Fristen gelten für das Wintersemester 2026/27 und nicht für das kommende Sommersemester. Zum Stand dieses Ratgebers liegt diese Frist zurück. Wer nicht bezahlt hat, sollte das Studierendensekretariat sofort kontaktieren, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

Eine Säumnisgebühr von 10 Euro fällt laut Seite bei verspäteter Zahlung an. Die Gebühr kommt zusätzlich zur Summe hinzu und ersetzt sie nicht. Die Folgen einer versäumten Frist im Allgemeinen erklärt der Ratgeber Rückmeldung und Semesterbeitrag: Fristen und Folgen.

Was kostet der Beitrag im Monat?

Annahme: Ein Semester hat sechs Monate, und du zahlst den Gesamtbetrag einmal. Dann ergeben sich rund 32,47 Euro pro Monat (194,80 Euro geteilt durch sechs). Der größte Teil entfällt auf das Studierendenwerk mit 17,97 Euro pro Monat (107,80 geteilt durch sechs).

Diese Rechnung zeigt die Belastung im Budget, nicht die verbindliche Summe. Maßgeblich bleibt die Zahlungsaufforderung. Wie du Studienkosten insgesamt planst, erklärt der Ratgeber Budgetplanung im Studium. Wer die Monatsbelastung über das ganze Jahr betrachtet, sollte beachten, dass der Beitrag für jedes Semester neu anfällt.

Was bedeutet die Säumnisgebühr für dich?

Die Säumnisgebühr von 10 Euro ist ein Festbetrag, den die Universität bei verspäteter Zahlung ansetzt. Sie kommt zur Zahlung hinzu und ändert die Frist nicht. Wer den Termin bis zum 15.08. verpasst, sollte deshalb sofort klären, ob die Zahlung noch angenommen wird.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Semesterbeitrag der Universität Tübingen im Wintersemester 2026/27?

Laut Universitätsseite beträgt er insgesamt 194,80 Euro. Die Angabe stammt von einer Seite, die den Stand 23.04.2026 trägt, und wurde im Oktober 2026 abgerufen.

Warum ist das Studierendenwerk so groß?

Der Posten enthält neben dem Beitrag für das Studierendenwerk den Solidarbeitrag für den Nahverkehr. Die Seite weist beide Teile in einem Betrag aus, deshalb sieht die Zahlungsaufforderung nur einen Posten.

Ist der Semesterbeitrag dasselbe wie die Krankenversicherung?

Nein. Der Semesterbeitrag geht an die Universität und ihre Partnerorganisationen. Die Krankenversicherung zahlst du getrennt an deine Kasse oder deinen Versicherer.

Kann ich die Frist verlängern lassen?

Die Universität legt die Frist fest. Frage bei Problemen direkt beim Studierendensekretariat nach, bevor du die Zahlung verschiebst.

Was passiert, wenn ich beurlaubt bin?

Ob für eine Beurlaubung ein Beitrag fällig wird, regelt die Universität. Kläre das vor der Rückmeldung, damit du keine Fristen verpasst.

Verwechslungen vermeiden

Im Studium tauchen mehrere Zahlungen auf, die leicht durcheinandergehen. Der Semesterbeitrag ist eine Zahlung an die Universität. Studiengebühren sind eine andere Kategorie und gelten nur für bestimmte Studiengänge oder Studierende. Die Krankenversicherung und die Beiträge zur Pflegeversicherung zahlst du getrennt, auch wenn sie im selben Monat fällig werden.

Für Tübingen heißt das: Die 194,80 Euro der Universität sind ein Posten in deiner Monatsplanung. Vergleiche die Summe deshalb mit der Zahlungsaufforderung und nicht mit anderen Beiträgen.

Checkliste für die Zahlungsaufforderung

  1. Prüfe, ob Name, Matrikelnummer und Semester stimmen.
  2. Vergleiche die Summe mit 194,80 Euro und die Einzelposten mit der Tabelle.
  3. Kontrolliere Frist und die Säumnisgebühr von 10 Euro.
  4. Prüfe die Bankverbindung gegen die Angaben der Universität, bevor du überweist.

Gilt der Beitrag auch für Gasthörende?

Das regelt die Universität. Frage im Studierendensekretariat nach, wenn du nicht eingeschrieben bist, sondern als Gasthörer oder Gasthörerin an der Universität arbeitest. Eine schriftliche Anfrage hält die Antwort fest.

So gehst du jetzt vor

  1. Vergleiche deine Zahlungsaufforderung mit den drei Posten und der Summe von 194,80 Euro.
  2. Kläre Abweichungen oder eine Säumnisgebühr schriftlich mit dem Studierendensekretariat.
  3. Bewahre den Zahlungsnachweis auf, bis die Rückmeldung bestätigt ist.
  4. Prüfe rechtzeitig die Termine für das Sommersemester 2027, sobald die Universität sie veröffentlicht.

Passend dazu

Quellen: Universität Tübingen, Semesterbeiträge (Stand 23.04.2026, Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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