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Progressionsvorbehalt im Nebenjob: Warum der Steuersatz steigen kann

Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf deinen Nebenjob. So funktioniert § 32b EStG mit Beispiel.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Der Progressionsvorbehalt im Nebenjob betrifft Studierende, die neben dem Verdienst zeitweise Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder eine ähnliche Leistung beziehen. Diese Leistungen sind selbst nicht steuerpflichtig, sie können aber den Steuersatz auf deinen Lohn anheben. Das überrascht viele erst mit dem Steuerbescheid.

Kurz beantwortet: Beim Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG bleiben Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld steuerfrei, werden aber für den Steuersatz auf dein übriges Einkommen mitgerechnet. Übersteigen sie zusammen 410 Euro, ist eine Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungen selbst werden nicht besteuert. Sie erhöhen nur den Steuersatz, mit dem dein übriges zu versteuerndes Einkommen belastet wird.
  • Der Katalog in § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG nennt unter anderem Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld. BAföG steht nicht in dieser Aufzählung.
  • Liegt die Summe der Leistungen über 410 Euro im Jahr, wirst du nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Steuererklärung verpflichtet.
  • Selbst wenn dein Lohn allein unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro), kann durch die Leistungen eine Steuer auf den Lohn entstehen.
  • Den Effekt siehst du erst im Steuerbescheid. Der Lohnsteuerabzug im Nebenjob kennt die Leistungen in der Regel nicht.

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt ist eine Rechenregel des Einkommensteuerrechts. Das Einkommensteuergesetz sieht für bestimmte steuerfreie Leistungen vor, dass sie bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt werden. Nach § 32b Abs. 2 EStG wird dazu das zu versteuernde Einkommen um die betroffenen Einkünfte und Leistungen erhöht, der sich daraus ergebende Steuersatz wird dann auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet (Quelle: § 32b EStG). Die Leistung bleibt also steuerfrei, der Tarif aber rutscht nach oben.

Hintergrund ist der progressive Einkommensteuertarif, bei dem der Steuersatz mit steigendem Einkommen wächst. Wer neben dem Lohn eine Lohnersatzleistung erhält, soll nicht besser dastehen als jemand, der dasselbe Geld als Lohn verdient hätte.

Welche Leistungen lösen den Progressionsvorbehalt aus?

§ 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG zählt die Leistungen abschließend in Buchstaben auf. Für Studierende und Berufseinsteiger sind vor allem diese relevant:

LeistungEinordnung in § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStGTypische Situation
Arbeitslosengeld, KurzarbeitergeldBuchstabe a (SGB III)Nach einem Job oder Werkstudentenverhältnis, bei Kurzarbeit
KrankengeldBuchstabe b (SGB V, VI, VII)Längere Krankheit neben einer Beschäftigung
Mutterschaftsgeld und ZuschüsseBuchstabe b und cMutterschutz bei Beschäftigung
ElterngeldBuchstabe jElternzeit, auch mit Teilzeit oder Nebenjob
Entschädigung für Verdienstausfall nach InfektionsschutzgesetzBuchstabe eQuarantäne oder Tätigkeitsverbot

BAföG wird in diesem Katalog nicht genannt. Zum Elterngeld im Studium findest du die Grundlagen im Ratgeber Elterngeld im Studium. Die laufende Reform behandelt der Ratgeber Elterngeld-Reform 2027.

Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt aus? Ein Beispiel ohne Euro-Steuer

Die Rechnung läuft in vier Schritten. Du bestimmst das zu versteuernde Einkommen aus Lohn und anderen Einkünften. Dann addierst du die Leistungen. Für diese Summe ermittelt das Finanzamt den Steuersatz nach dem Einkommensteuertarif. Diesen Satz wendet es auf das zu versteuernde Einkommen ohne die Leistungen an.

Annahme: Dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Nebenjob beträgt 9.000 Euro, im selben Jahr beziehst du 6.000 Euro Elterngeld. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro (Quelle: § 32a EStG). Ohne Elterngeld läge dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, es entstünde keine Steuer. Mit Elterngeld ergibt sich für die Satzermittlung ein Betrag von 15.000 Euro. Dieser liegt über dem Grundfreibetrag, der besondere Steuersatz ist also größer als null und wird auf die 9.000 Euro angewendet. Wie hoch die Steuer in Euro ausfällt, hängt von weiteren Abzügen ab und zeigt verlässlich erst dein Steuerbescheid.

AnnahmeOhne LeistungMit Elterngeld
Zu versteuerndes Einkommen aus Nebenjob9.000 Euro9.000 Euro
Leistung im Progressionsvorbehalt0 Euro6.000 Euro
Betrag für die Satzermittlung9.000 Euro, unter dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro15.000 Euro, über dem Grundfreibetrag
WirkungSteuersatz nullBesonderer Steuersatz über null auf die 9.000 Euro

Welche Situationen im Studium sind typisch?

Studierende geraten seltener in den Progressionsvorbehalt als Angestellte, doch es gibt klare Konstellationen. Wer im Studium Eltern wird und neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeitet, bezieht Lohn und eine Leistung nach Buchstabe j im selben Jahr. Wer als Werkstudent länger krank ist und Krankengeld erhält, kommt mit Buchstabe b in Berührung. Und wer nach einem befristeten Job oder Praktikum mit Beschäftigung vorübergehend Arbeitslosengeld bezieht, fällt unter Buchstabe a.

Typisch ist, dass der Lohn aus dem Nebenjob für sich genommen kaum Steuer auslöst. Gerade deshalb fällt der Effekt auf, wenn eine Leistung hinzukommt und der Betrag für die Satzermittlung über den Grundfreibetrag steigt. Plane in solchen Jahren die Steuererklärung früh ein und lege die Bescheide der Leistungsträger zurück.

Muss ich dann eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn die Leistungen die Schwelle überschreiten. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG ordnet eine Veranlagung an, wenn die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen mehr als 410 Euro beträgt (Quelle: § 46 EStG). Das gilt auch dann, wenn dein Lohn sonst keine Erklärung erfordern würde. Bei mehreren Arbeitgebern nebeneinander greift außerdem Nr. 2 der Vorschrift, wenn der Arbeitslohn nicht für den Lohnsteuerabzug zusammengerechnet wurde.

Fristen und Abläufe stehen im Ratgeber Steuererklärung 2026: Fristen für Studierende. Wie der Lohnsteuerabzug im Nebenjob läuft, zeigt Werkstudent und Steuer, den Vergleich der Jobformen zeigt Werkstudent, Minijob oder Midijob.

Wie bereitest du dich auf den Steuerbescheid vor?

  • Bewahre alle Bescheide und Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen des Jahres auf.
  • Plane eine mögliche Nachzahlung ein, weil der Lohnsteuerabzug im Nebenjob die Leistungen nicht abbilden muss.
  • Prüfe, ob du Werbungskosten über den Pauschbetrag hinaus hast, die den Effekt abmildern.
  • Gib die Steuererklärung fristgerecht ab, auch wenn du dir nur wenig Steuer erwartest.

Häufige Fragen

Zahle ich Steuer auf Elterngeld?

Nein, das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe j EStG und erhöht deshalb den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte.

Ist BAföG von diesem Vorbehalt betroffen?

Im Katalog von § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG taucht BAföG nicht auf. Der Vorbehalt greift nur für die dort genannten Leistungen.

Warum muss ich eine Steuererklärung abgeben, obwohl mein Lohn niedrig ist?

Weil nicht nur der Lohn zählt, sondern auch die Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen. Liegt sie über 410 Euro, ordnet § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG die Veranlagung an.

Kann ich den Progressionsvorbehalt vermeiden?

Er ist gesetzlich vorgesehen und lässt sich nicht abwählen. Beeinflussbar ist nur, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ausfällt, etwa durch geltend gemachte Werbungskosten.

So gehst du jetzt vor

  1. Stelle zusammen, welche Lohnersatzleistungen du im Jahr erhalten hast und in welcher Höhe.
  2. Prüfe, ob die Summe über 410 Euro liegt. Dann ist die Steuererklärung Pflicht.
  3. Sammle Lohnabrechnungen und Nachweise für Werbungskosten aus dem Nebenjob.
  4. Lege die Steuererklärung an und achte auf die Abgabefrist. Rechne mit einer möglichen Nachzahlung.

Passend dazu

Quellen: § 32b EStG, gesetze-im-internet.de; § 46 EStG, gesetze-im-internet.de; § 32a EStG, Grundfreibetrag 2026, gesetze-im-internet.de. Abgerufen im November 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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