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Musterungszentren: Wo die Musterung 2027 stattfinden soll

Alle 24 geplanten Musterungszentren der Bundeswehr nach Bundesland, Zeitplan bis Mitte 2027 und was das für Männer ab Jahrgang 2008 heißt. Stand November 2026.
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Inhalt

Die Musterungszentren der Bundeswehr sind die Orte, an denen die Musterung künftig stattfinden soll. Die Bundeswehr und das Verteidigungsministerium haben am 7. Mai 2026 die Standortentscheidung für 24 Musterungszentren bekannt gegeben. Dieser Ratgeber nennt die Standorte, den geplanten Zeitplan bis Mitte 2027 und was das für Männer des Jahrgangs 2008 und jünger bedeutet.

Kurz beantwortet: Die Bundeswehr plant 24 Musterungszentren, davon 8 an neuen und 16 an bestehenden Bundeswehr-Standorten. Die Musterungsorganisation soll laut Bundeswehr bis zum 1. Juli 2027 stehen, das erste Zentrum soll 2026 eröffnen. Stand der Bundeswehr-Seite: 7. Mai 2026. Es handelt sich um einen Planungsstand, der sich ändern kann. Stand dieses Ratgebers: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geplant sind 24 Musterungszentren, zugeordnet zu den 15 bestehenden Karrierecentern der Bundeswehr.
  • Acht Zentren entstehen an neuen Bundeswehr-Standorten, 16 an bestehenden. Mietobjekte außerhalb der Liegenschaften sind in 14 Bundesländern vorgesehen.
  • Je Zentrum sind etwa 50 zivile Dienstposten geplant, die Zahl der Bundeswehr-Standorte steigt auf 288.
  • Die vollständige Musterungsorganisation soll bis zum 1. Juli 2027 stehen. Einen genauen Eröffnungstermin des ersten Zentrums nennt die Bundeswehr nicht.
  • Welches Zentrum für dich zuständig ist, steht in deiner Ladung.

Wo sind die 24 Musterungszentren geplant?

Die Bundeswehr führt auf ihrer Seite zu den Musterungszentren (Stand: 7. Mai 2026) folgende Standorte auf. Neu sind Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg. An bestehenden Bundeswehr-Standorten liegen Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm und Wiesbaden. Die Zentren sollen in angemieteten Gebäuden an zentralen, gut erreichbaren Orten untergebracht werden.

Bundesland (Zuordnung nach Lage der Stadt)StandorteAnzahl
Baden-WürttembergOffenburg, Ulm2
BayernKempten, Nürnberg, Regensburg, Würzburg4
BrandenburgPotsdam1
HamburgHamburg1
HessenKassel, Wiesbaden2
Mecklenburg-VorpommernNeubrandenburg, Schwerin2
NiedersachsenBraunschweig, Oldenburg2
Nordrhein-WestfalenBielefeld, Bonn, Dortmund3
Rheinland-PfalzKoblenz1
SaarlandSaarlouis1
SachsenDresden, Leipzig2
Sachsen-AnhaltMagdeburg1
Schleswig-HolsteinKiel1
ThüringenJena1
Gesamt24

Die Zuordnung der Städte zu Bundesländern ergibt sich aus ihrer Lage, die Bundeswehr-Seite nennt sie nicht ausdrücklich. Berlin und Bremen haben danach kein eigenes Zentrum auf der Liste. Das Verteidigungsministerium nennt als Auswahlkriterium die aktuelle Bevölkerungsverteilung. Es wurden Regionen mit hoher Dichte und voraussichtlich vielen Betroffenen berücksichtigt.

Was sind neue und was bestehende Standorte?

Die Bundeswehr unterscheidet acht neue von 16 bestehenden Standorten. Bei den bestehenden handelt es sich um Städte, in denen die Bundeswehr bereits vertreten ist, die Musterungszentren sollen dort aber in angemieteten Gebäuden außerhalb der bisherigen Liegenschaften liegen. Insgesamt steigt die Zahl der Bundeswehr-Standorte bundesweit auf 288. Für jedes Zentrum plant die Bundeswehr rund 50 zivile Dienstposten.

Was machen Musterungszentren und was die Karrierecenter?

Jedes Zentrum wird einem der 15 bestehenden Karrierecenter zugeordnet, das es koordiniert. Die Zentren prüfen nach der Bundeswehr die grundsätzliche Eignung für den Dienst. Die Karrierecenter übernehmen Beratung und Betreuung sowie die weitergehende medizinische, körperliche, kognitive und psychologische Eignungsprüfung. Rechtlich sind die Wehrersatzbehörden das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und die Karrierecenter (§ 14 WPflG). Was bei der Untersuchung geprüft wird, steht im Artikel Tauglichkeit bei der Musterung: Welche Untersuchungen gemacht werden.

Bis wann sollen die Zentren stehen?

Nach der Bundeswehr soll die gesamte Musterungsorganisation bis zum 1. Juli 2027 aufgebaut sein. Das Verteidigungsministerium spricht von einer flächendeckenden Musterung ab Mitte 2027. Das erste neue Zentrum soll nach den Angaben im Laufe des Jahres 2026 eröffnen, einen genauen Termin nennen beide Seiten nicht. Die übrigen Zentren entstehen schrittweise.

StufeStand der PlanungQuelle
Standortentscheidung24 Zentren, am 7. Mai 2026 bekannt gegebenBundeswehr, BMVg
Erstes ZentrumEröffnung 2026 erwartet, kein genauer TerminBundeswehr, BMVg
Vollständige OrganisationSoll bis 1. Juli 2027 stehenBundeswehr
Flächendeckende MusterungGeplant ab Mitte 2027BMVg

Für den Aufbau gilt: Die Bundeswehr richtet die Zentren in angemieteten Gebäuden ein und ordnet sie den Karrierecentern zu. Sie entstehen nach den Angaben schrittweise und nicht alle zum selben Zeitpunkt. Diese Zeitangaben sind Planung und keine gesetzliche Frist. Prüfe vor Entscheidungen die aktuelle Bundeswehr-Seite. Bereits jetzt gilt die Musterungspflicht nach Angaben der Bundeswehr für wehrpflichtige Männer ab Geburtsjahr 2008 (Stand: 10.03.2026), Regionalzentren sind dafür noch im Aufbau. Wie der Termin abläuft, erklärt der Artikel Musterung 2026: Ablauf, Dauer und was man mitbringen muss.

Welches Zentrum ist für dich zuständig?

Eine Zuständigkeitsregel nach Wohn- oder Studienort nennen die Bundeswehr-Seite und die Pressemitteilung nicht. Entscheidend ist der Ort in der Ladung. Als Orientierung: In der Region Südniedersachsen und Nordhessen liegen Kassel und Braunschweig auf der Liste, in Thüringen Jena. Ob eines davon für dich gilt, hängt von der Zuweisung durch das Karrierecenter ab. Wenn der Termin mit deinem Studienort kollidiert, hilft die schriftliche Anfrage beim einladenden Karrierecenter.

Für Studierende, die in einem anderen Ort leben als dort, wo sie gemeldet sind, kann das praktische Folgen haben. Plane Anreise und Rückreise ein und prüfe, ob der Termin mit Lehrveranstaltungen oder Prüfungen kollidiert. Ein Studium schiebt die Pflicht nicht auf. Eine Zurückstellung ist ein eigener Antrag, der im Artikel Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Studium beantragen beschrieben wird. Wer nicht erscheint, riskiert Folgen, die der Artikel Musterung nicht wahrgenommen erklärt.

Häufige Fragen

Wie viele Musterungszentren gibt es?

Die Bundeswehr plant 24 Musterungszentren (Stand: 7. Mai 2026). Acht davon entstehen an neuen Standorten, 16 an bestehenden. Die Zahl ist ein Planungsstand.

Gibt es ein Zentrum in meiner Stadt?

Die Standorte sind in der Tabelle nach Bundesländern aufgeführt. Fehlt deine Stadt, bedeutet das nicht, dass du nicht gemustert wirst, sondern dass du einem Zentrum in der Region zugewiesen wirst. Welches, steht in der Ladung.

Welches Bundesland hat die meisten Zentren?

Nach der Lage der Städte hat Bayern mit Kempten, Nürnberg, Regensburg und Würzburg vier Zentren, Nordrhein-Westfalen mit Bielefeld, Bonn und Dortmund drei. Zwei Zentren haben Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen. Die übrigen sieben Länder auf der Liste haben je eines. Die Zahlen folgen aus der Standortliste der Bundeswehr und der geografischen Lage der Städte.

Wird die Musterung schon vor Mitte 2027 durchgeführt?

Die Bundeswehr gibt an, dass die Musterungspflicht bereits für wehrpflichtige Männer ab Geburtsjahr 2008 gilt und dass die Regionalzentren noch aufgebaut werden. Bis dahin werden vor allem Männer eingeladen, die Interesse am Dienst zeigen. Wann deine Einladung kommt, kann dir diese Seite nicht sagen.

Ist der Termin 1. Juli 2027 verbindlich?

Er ist ein Planungsziel der Bundeswehr für den Aufbau der Organisation und keine Frist im Gesetz. Verschiebungen sind möglich. Aktuelle Angaben stehen auf der Seite der Bundeswehr zu den Musterungszentren.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe in der Tabelle, welche Zentren in deiner Region liegen.
  2. Warte die Ladung ab und lies Ort, Datum und Unterlagen genau.
  3. Plane Anreise und Termin mit Lehrveranstaltungen und Prüfungen ab.
  4. Frage bei Verhinderung schriftlich beim einladenden Karrierecenter nach.
  5. Beobachte die Seite der Bundeswehr zu den Musterungszentren auf Änderungen.

Passend dazu

Quellen: Bundeswehr: Musterungszentren (Stand der Seite: 7. Mai 2026), Bundesministerium der Verteidigung: Standortentscheidungen Musterungszentren (7. Mai 2026), Bundeswehr: Assessment und Musterung (Stand der Seite: 10.03.2026), Wehrpflichtgesetz (WPflG), § 14, gesetze-im-internet.de.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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