Die Musterung in der Schulzeit betrifft vor allem Schüler der Jahrgänge ab 2008, die kurz vor dem Abitur oder einem anderen Schulabschluss stehen. Sie fragen sich, wann sie zur Musterung müssen, ob ein Termin in die Prüfungsphase fallen kann und was sie dagegen tun können. Dieser Ratgeber trennt, was gesetzlich feststeht, von dem, wozu die amtlichen Quellen keinen Termin nennen.
Kurz beantwortet: Die Musterungspflicht gilt laut Bundeswehr (Stand der Seite: 10.03.2026) für wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008. Gemustert werden kann ab einem halben Jahr vor dem 18. Geburtstag (§ 16 WPflG). Einen festen Termin im Schuljahr nennen Bundeswehr und Bundesregierung nicht. Das Verfahren dauert meist einen Tag. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflicht zur Musterung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2008. Frauen nehmen freiwillig teil.
- Das Wehrpflichtgesetz erlaubt die Musterung ab einem halben Jahr vor dem 18. Geburtstag, also noch in der Schulzeit.
- Ein Einladungszeitpunkt, der sich an Schulferien oder Prüfungen orientiert, ist in den Quellen nicht genannt.
- Laut Antwort der Bundesregierung soll ab Mitte 2027 nur der Geburtsjahrgang 2008 zur Musterung geladen werden.
- Wer die Schule nicht unterbrechen will, kann nach § 12 Abs. 4 WPflG einen begründeten Antrag auf Zurückstellung stellen. Die Behörde entscheidet im Einzelfall.
Wer wird in der Schulzeit gemustert?
Nach den Angaben der Bundeswehr gilt die Musterungspflicht für wehrpflichtige Männer ab dem Geburtsjahrgang 2008. Jahrgänge davor sind derzeit nicht vorgesehen. Für Schüler heißt das: Wer 2026 oder später volljährig wird und männlich ist, gehört zum Kreis der Pflichtigen. Das betrifft die typischen Abiturjahrgänge, ohne dass die Quellen das Abitur selbst als Anknüpfungspunkt nennen.
| Geburtsjahr | 18. Geburtstag im Jahr | Einordnung |
|---|---|---|
| 2008 | 2026 | Musterungspflicht ab diesem Jahrgang (Bundeswehr, Stand 10.03.2026) |
| 2009 | 2027 | von der Pflicht erfasst; rechtlich möglich ab einem halben Jahr vor dem 18. Geburtstag |
| 2010 | 2028 | von der Pflicht erfasst; einen Einladungszeitpunkt nennen die Quellen nicht |
Die Tabelle rechnet nur das Jahr des 18. Geburtstags aus. Sie ersetzt keine Auskunft darüber, wann die Bundeswehr einen Jahrgang tatsächlich lädt. Dazu nennt die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/6256), dass ab Mitte 2027 nur der Geburtsjahrgang 2008 zur Musterung geladen werden soll. Den Hintergrund erklärt der Ratgeber Musterung ab Jahrgang 2008: Wer muss hin und wer nicht.
Ab wann kann die Musterung stattfinden?
Das Wehrpflichtgesetz lässt die Musterung früher zu als den 18. Geburtstag: Männliche Personen können ab einem halben Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres gemustert werden (§ 16 WPflG). Ein Rechenbeispiel (Annahme): Du wirst am 15. März 2027 achtzehn. Rechtlich möglich ist die Musterung dann ab dem 15. September 2026, also mitten im Schuljahr. Ob die Bundeswehr dich zu diesem frühesten Zeitpunkt lädt, sagt das Gesetz nicht.
Zwischen dem rechtlich Möglichen und dem tatsächlichen Termin liegt die Praxis der Bundeswehr. Die Seite der Bundeswehr zur Musterung nennt keinen Zeitpunkt, der Schulzeiten berücksichtigt. Plane deshalb mit der Möglichkeit, dass die Einladung auch in einer Prüfungsphase eintrifft, und lies die Ladung sofort vollständig.
Wie läuft die Musterung ab?
Die Bundeswehr beschreibt das Verfahren als eines, das meist innerhalb eines Tages abgeschlossen ist. Es besteht aus ärztlicher Begutachtung, unter anderem von Gehör, Sehkraft, Blutdruck, Belastbarkeit sowie Rücken und Gelenken, einem Test (CAT) mit persönlichem Gespräch, der Einplanung und einer Sicherheitsüberprüfung nach der Einplanung. Das Ergebnis und eine Beratung erhältst du am Musterungstag. Wer den Kriegsdienst verweigern will, wird trotzdem gemustert, denn der Antrag befreit nicht von der Musterung. Die Details stehen im Ratgeber Musterung 2026: Ablauf, Dauer und was man mitbringen muss.
Kann ich die Musterung wegen Schule oder Abitur aufschieben?
Das Gesetz kennt keine allgemeine Ausnahme für Schüler. Es kennt die Zurückstellung auf Antrag: Nach § 12 Abs. 4 WPflG soll zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung eine besondere Härte bedeuten würde. Als ausdrücklicher Regelfall ist dort das Hochschulstudium genannt, wenn zum Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist. Ob ein laufender Schulbesuch oder eine Prüfungsphase als besondere Härte gilt, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Ein begründeter Antrag mit Schulbescheinigung und Prüfungsterminen ist der Weg, den das Gesetz vorsieht.
Eine Zurückstellung schiebt die Heranziehung auf und hebt die Pflicht nicht auf. Wie der Antrag aufgebaut ist und welche Grenzen gelten, beschreibt der Ratgeber Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Studium beantragen. Er behandelt zwar das Studium, die Systematik des Antrags ist aber dieselbe.
Was tun, wenn der Termin in die Prüfungszeit fällt?
- Lies die Ladung vollständig und notiere Termin, Ort und die genannte Stelle für Rückfragen.
- Sammle die Nachweise: Bescheinigung der Schule über Prüfungstermine, gegebenenfalls ärztliche Atteste.
- Schreibe der in der Ladung genannten Stelle rechtzeitig und bitte um einen anderen Termin. Nenne Gründe und Nachweise.
- Erscheine nicht ohne Rückmeldung. Die Folgen des Nichterscheinens behandelt der Ratgeber Musterung nicht wahrgenommen: Was bei Nichterscheinen passiert.
- Bewahre Kopien des Schriftverkehrs auf.
Ob ein Termin verlegt wird, entscheidet die Behörde. Ein Anspruch darauf lässt sich aus den Quellen nicht ableiten, deshalb ist die frühzeitige schriftliche Anfrage wichtig. Die Zeit zwischen Ladung und Termin ist oft knapper, als sie aussieht.
Was kommt nach der Musterung?
Nach dem Verfahren ergeht ein Bescheid. Gegen den Musterungsbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch einlegen (§ 33 Abs. 1 WPflG). Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Der Musterungsbescheid ist noch keine Einberufung. Der neue Wehrdienst bleibt nach Angaben der Bundesregierung freiwillig (Stand der Seite: 5. Dezember 2025). Mehr dazu im Ratgeber Musterungsbescheid erhalten: Was jetzt zu tun ist.
Häufige Fragen
Muss ich als Schüler zur Musterung?
Ja, wenn du männlich bist und zum Pflichtkreis ab Geburtsjahrgang 2008 gehörst. Der Schulbesuch ändert daran nichts. Zurückstellung ist ein Antrag, keine automatische Ausnahme.
Darf ich schon vor dem 18. Geburtstag gemustert werden?
Ja. § 16 WPflG erlaubt die Musterung ab einem halben Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Gilt die Musterungspflicht auch für Schülerinnen?
Nein. Frauen nehmen freiwillig teil. Das Verfahren für Frauen beschreibt der Ratgeber Musterung für Frauen: Freiwillig hingehen und was dafür gilt.
Ist mit der Musterung der Wehrdienst beschlossen?
Nein. Die Musterung stellt fest, wer zur Verfügung steht. Ob jemand dient, ist ein eigener Schritt, und der Dienst ist derzeit freiwillig.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob dein Geburtsjahrgang zum Pflichtkreis gehört.
- Rechne mit der Möglichkeit einer Ladung ab einem halben Jahr vor deinem 18. Geburtstag.
- Halte Schulbescheinigung und Prüfungstermine bereit.
- Reagiere auf die Ladung zügig und schriftlich, wenn du einen anderen Termin brauchst.
- Plane die Zeit nach dem Schulabschluss gesondert von der Musterung, etwa mit dem Ratgeber zu Geld und Versicherung vor dem Studium.
Passend dazu
- Wehrdienst und Studium 2026: Der Überblick für Männer und Frauen
- Musterung ab Jahrgang 2008: Wer muss hin und wer nicht
- Musterung 2026: Ablauf, Dauer und was man mitbringen muss
- Wehrdienst 2026: Der Fragebogen ist Pflicht für Männer ab 18
- Abitur geschafft: Geld und Versicherung vor dem Studium
Quellen: Neuer Wehrdienst: Musterung, bundeswehr.de, Stand der Seite 10.03.2026; § 16 WPflG, gesetze-im-internet.de; § 12 WPflG, gesetze-im-internet.de; § 33 WPflG, gesetze-im-internet.de; Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/6256; Fragen und Antworten zum neuen Wehrdienst, Bundesregierung, 5. Dezember 2025.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.