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Abitur geschafft: Geld und Versicherung vor dem Studium

Nach dem Abi bis zum Studienstart: Kindergeld, Familienversicherung, BAföG, Befreiungsfrist und Semesterbeitrag 2026, mit Fristen und Reihenfolge.
Illustration: Rucksack, Hefte und Campusgebäude bei Sonnenaufgang

Inhalt

Zwischen Abitur und Studienstart liegen oft wenige Monate, in denen sich Kindergeld, Familienversicherung und Studienfinanzierung gleichzeitig ändern. Der Weg ist unkompliziert, wenn du die Fristen kennst. Die Übergangszeit für das Kindergeld beträgt bis zu vier Monate. Außerdem läuft die Familienversicherung über diese Zeit in der Regel weiter. Mit der Immatrikulation beginnt dann die studentische Krankenversicherung, sofern du nicht befreit wirst.

Das Wichtigste in Kürze

KernfaktWert 2026Stand und Quelle
Übergangszeit beim KindergeldHöchstens vier Monate§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG
Befreiung von der VersicherungspflichtAntrag innerhalb von drei Monaten§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
Familienversicherung, Einkommensgrenze565 € im Monat (Minijob 603 €)Amtlich, § 10 SGB V
Kindergeld pro Kind259 € im MonatAmtlich, § 66 EStG

Bleibst du nach dem Abi in der Familienversicherung?

In der Regel ja. Ab dem Ende der Schule bist du bis zum Studienstart noch in der Schul- oder Ausbildungszeit. Deshalb bleibt die Familienversicherung bestehen, solange dein eigenes Einkommen unter der Grenze liegt. Sobald du immatrikuliert bist, greift die studentische Krankenversicherung. Das gilt nicht, wenn du dich befreien lässt. Ab dem 23. Geburtstag ohne Ausbildung gelten strengere Regeln. Den eigenen Fall prüfst du mit dem Familienversicherungs-Check.

Was passiert beim Kindergeld?

Das Kindergeld läuft über die Übergangszeit weiter, wenn zwischen Schulabschluss und Studienstart höchstens vier Monate liegen. Wer länger wartet, sollte die Familienkasse schriftlich fragen. Das Gesetz nennt nämlich für die Wartezeit auf einen Studienplatz keine feste Regel. Die Details zur Wartezeit stehen im Text Kein Studienplatz: Kindergeld und Familienversicherung.

Rechenbeispiel: Vier Monate Übergangszeit

  1. Abitur im Juli, Studienbeginn im Oktober des gleichen Jahres: Drei Monate, die Übergangszeit greift.
  2. Kindergeld in dieser Zeit: 3 × 259 € = 777 €, sofern der Anspruch besteht.
  3. Familienversicherung: Keine eigene Zahlung in dieser Zeit, solange die Einkommensgrenze eingehalten wird.

Welche Fristen gelten bei der Krankenversicherung?

Mit der Immatrikulation wirst du in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig, wenn du nicht bereits anderweitig abgesichert bist. Eine Befreiung für eine private Versicherung musst du innerhalb von drei Monaten beantragen. Wer das verpasst, bleibt in der gesetzlichen Versicherung. Dann ist die Befreiung nicht mehr möglich, und die Entscheidung ist nicht widerrufbar. Die Hintergründe steht im Text PKV zum Studienstart: So viel Zeit hast du.

So gehst du vor dem Studienstart vor

  1. Stelle vor dem Studienstart den BAföG-Antrag, möglichst sofort nach der Zulassung. Der Antrag wirkt meist ab dem Monat der Antragstellung.
  2. Melde den Studienbeginn der Familienkasse, sobald du die Zulassung hast.
  3. Kläre die Krankenversicherung schriftlich mit deiner Krankenkasse. Falls du dich befreien willst, stellst du danach den Antrag innerhalb von drei Monaten.
  4. Prüfe außerdem die Haftpflicht. Im Studium bist du oft noch über die Eltern versichert. Der Text Haftpflichtversicherung im Studium zeigt, wie lange das gilt.
  5. Plane den Semesterbeitrag der Hochschule ein. Er ist je Hochschule verschieden und wird vor der Rückmeldung fällig.
  6. Halte zusätzlich die Liste der Semesterstart-Aufgaben bereit. Sie steht in der Checkliste zum Semesterstart.

Häufige Fragen

Bleibe ich nach dem Abi in der Familienversicherung?

In der Regel ja, bis zum Studienbeginn, solange dein eigenes Einkommen unter 565 € im Monat bleibt. Mit der Immatrikulation beginnt die studentische Versicherung, sofern keine Befreiung erfolgt.

Wann muss ich das Kindergeld nach dem Abi melden?

Sobald du weißt, dass du studierst, und spätestens, wenn sich die Ausbildung ändert. Eine Meldung ist Pflicht, auch wenn der Anspruch zunächst bleibt.

Wie lange habe ich Zeit, mich von der Versicherungspflicht im Studium zu befreien?

Drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht. Die Befreiung ist danach nicht mehr möglich.

Muss ich vor dem Studienstart schon BAföG beantragen?

Du kannst den Antrag stellen, sobald du die Zulassung hast. Früh stellen lohnt sich, weil die Förderung meist erst ab der Antragstellung gilt.

Quellen und Prüfung

  • § 32 Abs. 4 EStG (Übergangszeit), gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026.
  • § 5 Abs. 1 Nr. 9, § 8 und § 10 SGB V, gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026.
  • Faktenblatt Rechengrößen 2026, GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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