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Minijobs abschaffen? Was diskutiert wird und was heute gilt

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, den Minijob-Sonderstatus abzuschaffen. Was Empfehlung, Entwurf und Gesetz ist und was heute für Minijobs gilt. Stand: November 2026.
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Inhalt

Minijobs abschaffen: Diese Forderung steht seit dem Sommer 2026 im Raum, nachdem die Alterssicherungskommission ihren Bericht vorgelegt hat. Für Studierende, die einen Minijob haben oder planen, stellt sich die Frage, was davon schon gilt und was nur diskutiert wird. Dieser Ratgeber trennt Empfehlung, Entwurf und geltendes Recht.

Kurz beantwortet: Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob zu beenden und den Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen. Das ist eine Empfehlung ohne Gesetzeskraft. Heute gilt weiter die Geringfügigkeitsgrenze, 2026 sind es 603 Euro im Monat, ab 2027 633 Euro. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus ist eine Empfehlung der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026, kein Gesetz.
  • Nach Darstellung der Minijob-Zentrale gelten die bestehenden Regeln für Minijobberinnen, Minijobber und Arbeitgeber unverändert weiter.
  • Die Minijob-Grenze beträgt 2026 monatlich 603 Euro und steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro, weil der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigt.
  • Einzelne Änderungen an Abgaben und Steuern für Minijobs befinden sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien. Sie betreffen vor allem Arbeitgeber.
  • Wer einen Minijob hat, sollte Verträge und Stundenzahlen an der geltenden Grenze ausrichten und Änderungen beobachten.

Was hat die Alterssicherungskommission zu Minijobs empfohlen?

Laut der Zusammenfassung der Minijob-Zentrale empfiehlt die Kommission, die Möglichkeit zu beenden, sich in Minijobs von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen (sogenanntes Opt-out). Darüber hinaus soll der steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs insgesamt entfallen. Ausnahmen sieht die Empfehlung nur für Schülerinnen und Schüler vor. Studierende sind in dieser Zusammenfassung nicht als Ausnahme genannt.

Die Kommission schließt sich damit nach der Darstellung der Minijob-Zentrale Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und der Kommission zur Sozialstaatsreform an, die Minijobs stärker in die Sozialversicherung überführen und Anreize für vollzeitnahe Beschäftigung setzen wollen. Eine Folge wäre, dass die gesonderte Beitragsberechnung im Übergangsbereich (Midijobs) entfällt. Einen Zeitpunkt für eine mögliche Umsetzung nennt die Zusammenfassung nicht, und wie der Gesetzgeber die Empfehlungen aufgreift, ist offen.

Was ist beschlossen, was im Verfahren, was nur diskutiert?

Die folgende Übersicht ordnet die Vorhaben nach ihrem Stand. Grundlage ist die Chronologie der Minijob-Zentrale, die zuletzt am 1. Oktober 2026 aktualisiert wurde.

DatumVorhabenStand
23.06.2026Empfehlung der Alterssicherungskommission: Opt-out beenden, Sonderstatus abschaffenEmpfehlung, kein Gesetz
02.07.2026Wirtschaftsprogramm des Koalitionsausschusses: Pauschsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf ProzentAngekündigt
29.04. bis 29.07.2026GKV-Gesetz zur Beitragsstabilisierung: Kabinett 29.04., Bundestag 10.07., Bundesgesetzblatt 29.07.2026. Pauschalbeitrag der Arbeitgeber zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs von 13 Prozent auf voraussichtlich 17,5 Prozent ab 1.1.2027Beschlossen und verkündet
02.09.2026Kabinettsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027: Pauschsteuer für Minijobs von zwei auf fünf Prozent ab 1.1.2027Im Verfahren
30.09.2026Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz: Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung 3,6 Prozent (gewerblich) bzw. 1,5 Prozent (Privathaushalte), Start 1.1.2028Im Verfahren

Zur Einordnung: Die Pauschalabgaben der Arbeitgeber betreffen zunächst die Arbeitgeberseite. Sie verändern nicht die Grenze von 633 Euro und nicht dein Bruttoentgelt, können aber Einfluss darauf haben, wie Arbeitgeber Minijobs kalkulieren. Welche Wirkung sich daraus für Studierende ergibt, hängt vom einzelnen Arbeitgeber ab.

Wie wird aus einer Empfehlung ein Gesetz?

Eine Kommissionsempfehlung bindet weder die Bundesregierung noch den Bundestag. Damit sich für dich etwas ändert, muss ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen werden. Die Stationen sind grundsätzlich:

  1. Ein Ministerium erarbeitet einen Referentenentwurf, und das Bundeskabinett beschließt einen Regierungsentwurf.
  2. Der Bundestag berät den Entwurf und beschließt das Gesetz, der Bundesrat wirkt je nach Gesetz mit.
  3. Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zu dem darin genannten Zeitpunkt in Kraft.

Die Vorhaben in der Tabelle oben stehen an verschiedenen Punkten dieser Kette. Das GKV-Gesetz hat sie vollständig durchlaufen, die Entwürfe zur Einkommensteuer und zur Pflege liegen als Kabinettsentwürfe vor, und für die Abschaffung des Sonderstatus verzeichnet die Chronologie der Minijob-Zentrale keinen Gesetzentwurf. Erst die Verkündung im Bundesgesetzblatt schafft verbindliches Recht. Für deine Planung gilt deshalb: Verlasse dich auf die verkündete Fassung und nicht auf Schlagzeilen.

Was gilt heute für Minijobs?

Geringfügig entlohnt ist eine Beschäftigung, deren Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Sie berechnet sich nach § 8 Abs. 1a SGB IV aus dem Mindestlohn mal 130 geteilt durch drei und wird auf volle Euro aufgerundet. Die Zahlen:

JahrMindestlohn je StundeMinijob-Grenze pro MonatMinijob-Grenze pro Jahr
202613,90 Euro603 Euro7.236 Euro
202714,60 Euro (MiLoV5)633 Euro7.596 Euro

Rechenbeispiel (Annahme: Mindestlohn 14,60 Euro, Monatsverdienst bis zur Grenze): 14,60 Euro mal 130 geteilt durch 3 ergibt 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Wer im Monat zum Mindestlohn arbeitet, erreicht die Grenze bei rund 43 Stunden. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nach den Angaben der Minijob-Zentrale in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr bis zur doppelten Grenze von 1.266 Euro zulässig. Weitere Einzelheiten stehen im Ratgeber Minijob-Grenze 2027 für Studierende.

Bei der Rentenversicherung gilt: Seit dem 1. Juli 2026 kann eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob einmalig widerrufen werden (Deutsche Rentenversicherung). Dieser Ratgeber behandelt die Befreiung nicht im Detail. Wie sie sich auswirkt, erklärt der Ratgeber Minijob-Reform: Was mit der Befreiung von der Rentenversicherung passiert.

Was würde eine Abschaffung für Studierende bedeuten?

Das lässt sich heute nicht belastbar sagen, weil die Chronologie der Minijob-Zentrale (Stand 1. Oktober 2026) keinen Gesetzentwurf zur Abschaffung verzeichnet. Die Empfehlung zielt darauf, Minijobs in die reguläre Sozialversicherung zu überführen. Wie das für Studierende ausgestaltet würde, etwa bei der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder dem Verhältnis zum Werkstudentenprivileg, ist offen. Entscheidend ist, dass die heutige Rechtslage bis zu einer Gesetzesänderung gilt.

Der Vergleich von Minijob, Midijob und Werkstudentenstelle in Zahlen steht im Ratgeber Werkstudent, Minijob oder Midijob: Der Vergleich in Zahlen. Die 20-Stunden-Regel erläutert Werkstudent: 20-Stunden-Regel, Rentenversicherung und Semesterferien.

Häufige Fragen

Sind Minijobs schon abgeschafft?

Nein. Es gibt eine Empfehlung der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026, aber kein Gesetz zur Abschaffung. Die bestehenden Regelungen gelten nach der Minijob-Zentrale unverändert weiter.

Verliere ich meinen Minijob, wenn der Sonderstatus entfällt?

Die Empfehlung betrifft die Abgaben und den sozialversicherungsrechtlichen Status, nicht automatisch das Arbeitsverhältnis. Ob und wie sich Verträge ändern würden, hängt von einer möglichen Gesetzesänderung ab, die die Chronologie der Minijob-Zentrale bisher nicht verzeichnet.

Was ändert sich 2027 konkret?

Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro im Monat, weil der Mindestlohn 14,60 Euro beträgt. Außerdem nennt die Minijob-Zentrale mehrere Vorhaben zu Pauschalabgaben der Arbeitgeber, die zum 1. Januar 2027 greifen sollen. Sie befinden sich in unterschiedlichen Stadien, siehe Tabelle oben.

Gilt die Empfehlung auch für Werkstudenten?

Die Zusammenfassung der Minijob-Zentrale spricht von Minijobs. Werkstudentenstellen folgen anderen Regeln. Ob die Empfehlung dort etwas verändern würde, nennt die Zusammenfassung nicht.

Wo kann ich den Stand der Debatte nachlesen?

Die Minijob-Zentrale führt eine Chronologie der aktuellen Vorhaben, die laufend aktualisiert wird. Verbindlich sind nur im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetze.

So gehst du jetzt vor

  1. Richte Vertrag und Stundenzahl an der geltenden Grenze aus: 603 Euro im Monat 2026, 633 Euro ab 2027.
  2. Prüfe, ob du dich von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen, und beachte den einmaligen Widerruf seit 1. Juli 2026.
  3. Beobachte die Verfahren zu Einkommensteuer und Pflegeneuordnung, die Pauschalabgaben betreffen.
  4. Plane bei Änderungen deiner Arbeitsbedingungen anhand der verkündeten Fassung der Gesetze und nicht anhand von Empfehlungen.

Passend dazu

Quellen: Minijob-Zentrale, Empfehlung der Rentenkommission (25. Juni 2026); Minijob-Zentrale, Chronologie der aktuellen Minijob-Vorhaben (Stand 1. Oktober 2026); Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027; § 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung (geltende Fassung).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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