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Krankenkasse nach dem Studium: GKV, freiwillig oder PKV

Nach dem Studium entscheidet Ihr Einkommen über GKV, freiwillige Versicherung oder PKV. Die Grenzen und Beiträge 2026 im Überblick.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

Nach dem Studium stellt sich die Krankenversicherung neu. Ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibst, dich freiwillig weiterversicherst oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechselst, hängt vor allem davon ab, ob du angestellt, selbstständig oder arbeitslos bist und wie hoch dein regelmäßiges Einkommen ist. Dieser Ratgeber sortiert die Möglichkeiten und zeigt die Zahlen für 2026.

Kurz beantwortet: Angestellte bleiben in der GKV, solange ihr regelmäßiges Jahresentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr. Darüber darfst du in die PKV wechseln. Ohne Beschäftigung bist du freiwillig in der GKV, mit einem Mindestbeitrag von 270,26 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die studentische Krankenversicherung hängt an deinem Status als Studierende. Mit dem Ende des Studiums endet sie.
  • Als Angestellte mit einem Jahresentgelt unter 77.400 Euro (2026) bist du in der GKV versicherungspflichtig.
  • Liegt dein regelmäßiges Jahresentgelt darüber, bist du versicherungsfrei und kannst zwischen GKV und PKV wählen.
  • Ohne Beschäftigung bleibt nur die freiwillige GKV. Der Beitrag richtet sich nach einer Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat.
  • Die Familienversicherung endet mit der Altersgrenze oder dem Ende der Ausbildung. Das Einkommen spielt dabei ebenfalls eine Rolle.

Wann bist du nach dem Studium noch in der GKV pflichtversichert?

Wer als Arbeiter oder Angestellter arbeitet, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Pflicht endet erst, wenn das regelmäßige Jahresentgelt die Grenze übersteigt. Diese Grenze ist die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, die 2026 bei 77.400 Euro im Jahr beziehungsweise 6.450 Euro im Monat liegt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).

Entscheidend ist das regelmäßige Jahresentgelt, nicht der einzelne Monatslohn. Eine Gehaltserhöhung im Jahresverlauf kann die Grenze überschreiten, ein Sonderzahlungsmonat allein meist nicht. Prüfe deshalb vor einem Wechsel genau, mit welchem Betrag du im kommenden Jahr rechnen kannst.

Situation nach dem StudiumKrankenversicherungWichtiger Hinweis
Angestellt, Jahresentgelt unter 77.400 Euro (2026)Pflicht in der GKVBeitrag nach Einkommen, der Arbeitgeber trägt einen Anteil
Angestellt, Jahresentgelt über 77.400 Euro (2026)Wahl zwischen GKV (freiwillig) und PKVBei PKV kann ein Arbeitgeberzuschuss bestehen (§ 257 SGB V)
Ohne Beschäftigung, ohne Familienversicherungfreiwillige GKVBeitrag mindestens nach 1.318,33 Euro im Monat (2026)
Selbstständigfreiwillige GKV oder PKV, je nach SituationBeitrag bei GKV richtet sich nach dem Gewinn

Die Tabelle ist eine Orientierung, keine vollständige Prüfung. Bei Selbstständigkeit, Beamtenverhältnis oder Mehrfachbeschäftigung gelten eigene Regeln.

Wie hoch ist der Beitrag, wenn du freiwillig versichert bist?

Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge nach ihrem Einkommen, mindestens aber nach einer Mindestbemessungsgrundlage. Diese liegt 2026 bei 1.318,33 Euro im Monat. Sie entspricht einem Drittel der Bezugsgröße von 3.955 Euro im Monat. Für freiwillig Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent (§ 243 SGB V), dazu kommt der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent.

Annahme: Mindestbemessung 1.318,33 Euro, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent. Krankenversicherung: 1.318,33 mal 16,9 Prozent (14,0 plus 2,9) ergibt 222,80 Euro. Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag: 1.318,33 mal 3,6 Prozent ergibt 47,46 Euro. Summe: 270,26 Euro im Monat. Stand: Januar 2026 für die Rechengrößen, Zusatzbeitrag Durchschnitt Stand September 2026.

Für 2027 liegt ein Entwurf vor, nach dem die Bezugsgröße und damit die Mindestgrundlage steigen. Diese Zahlen sind noch nicht beschlossen, sie sollten deshalb nicht als sicher gelten.

Wann reicht die Familienversicherung noch?

Kinder sind familienversichert, solange sie die Altersgrenzen einhalten. Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung, zu der auch ein Studium zählt, liegt die Grenze bei 25 Jahren (§ 10 Abs. 2 SGB V). Das eigene Einkommen darf 2026 monatlich 565 Euro nicht übersteigen (Stand: 1. Januar 2026, GKV-Spitzenverband).

Mit dem Ende der Ausbildung oder mit dem ersten Job, der dein Einkommen über die Grenze bringt, endet die Familienversicherung. Dann musst du dich selbst versichern. Die Details zum Ende stehen im Beitrag Familienversicherung endet: Was beim ersten Job passiert.

Welche Vor- und Nachteile hat die PKV nach dem Studium?

Die PKV kann passen, wenn du dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze verdienst und einen Tarif findest, der deine Erwartungen erfüllt. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Tarif bei Abschluss. Gesundheitsfragen werden beim Antrag gestellt, und ein Rückweg in die GKV ist nur eingeschränkt möglich.

  • Vorteile: Leistungen nach Tarif, oft Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Tarif, Beitragsrückerstattung je nach Tarif.
  • Nachteile: Beiträge steigen oft mit dem Alter, Gesundheitsprüfung beim Antrag, eingeschränkter Rückweg in die GKV.
  • Passt, wenn: Du dauerhaft über der Grenze verdienst und die Leistungen im Tarif gezielt prüfst.
  • Passt weniger, wenn: Dein Einkommen schwankt oder du über die Grenze hinaus nicht sicher planst.

Eine ausführliche Abwägung zu diesem Thema findest du im Beitrag PKV beim Berufseinstieg: Vorteile und Entscheidung für Absolventen.

Wie vermeidest du eine Versicherungslücke?

Eine Lücke entsteht schnell, wenn die studentische Versicherung endet, bevor die neue beginnt. Das gilt besonders beim Berufseinstieg, wenn der erste Vertrag später startet als das Studium endet. Plane den Wechsel deshalb frühzeitig und kläre den Startzeitpunkt mit deiner neuen Versicherung und deiner Krankenkasse.

Bei einer Arbeitslosigkeit nach dem Studium gelten eigene Regeln. Informationen dazu bietet der Beitrag Krankenversicherung nach dem Studium ohne Job: Optionen und Kosten.

Häufige Fragen

Muss ich mich nach dem Studium sofort um eine neue Krankenkasse kümmern?

Ja. Mit dem Ende der studentischen Versicherung brauchst du eine neue Absicherung. Melde dich rechtzeitig bei deiner Kasse oder bei der neuen Versicherung an, damit keine Lücke entsteht.

Gilt die Grenze auch bei Teilzeit?

Entscheidend ist das regelmäßige Jahresentgelt, nicht die Stundenzahl allein. Bei Teilzeit kann das Entgelt unter der Grenze liegen, dann bleibst du in der GKV. Maßgeblich ist, was du über das Jahr regelmäßig verdienst.

Kann ich als Angestellte unter der Grenze in die PKV wechseln?

In der Regel nicht. Wer in der GKV versicherungspflichtig ist, kann nicht frei zur PKV wechseln. Ausnahmen gelten etwa für Beamte oder Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind. Prüfe deinen Fall vor einer Entscheidung.

Was passiert, wenn ich nach dem Studium gar nicht arbeite?

Dann bist du in der Regel freiwilliges Mitglied der GKV oder schließt eine Versicherung in der PKV ab, sofern das für dich möglich ist. Die freiwillige GKV kostet mindestens den Beitrag nach der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat (2026).

So gehst du jetzt vor

  1. Ermittle dein regelmäßiges Jahresentgelt und vergleiche es mit der Grenze von 77.400 Euro (2026).
  2. Prüfe, ob du angestellt, selbstständig oder ohne Beschäftigung bist, und welche Versicherungsform dazu passt.
  3. Kläre den Starttermin der neuen Versicherung, damit die studentische Versicherung nahtlos endet.
  4. Vergleiche die Kosten für GKV und PKV über die Jahre und nicht nur für das erste Jahr.

Passend dazu

Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand: 1. Januar 2026); Sozialgesetzbuch V, § 6 Versicherungsfreiheit (geltendes Recht); Sozialgesetzbuch V, § 10 Familienversicherung (geltendes Recht).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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