Wer die Kfz-Versicherung kündigen will, braucht drei Dinge: Den richtigen Zeitpunkt, die passende Form und einen Nachweis über den Zugang. Der Regelfall ist die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat. Dieser Ratgeber liefert ein Muster und eine Checkliste und ergänzt Versicherungen für Studierende im Überblick.
Kurz beantwortet: Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung wirkt zum Ende des Versicherungsjahres und muss dem Versicherer einen Monat vorher zugehen. Bei Hauptfälligkeit am 1. Januar ist das der 30. November (Stand: November 2026, vgl. ADAC und GDV-Musterbedingungen AKB). Verlass dich auf die Fristen in deinem Versicherungsschein, denn die Hauptfälligkeit kann abweichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ordentlich kündigen kannst du zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat.
- Bei Fälligkeit zum 1. Januar muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer ankommen, sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
- Der 30. November 2026 ist ein Montag. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum.
- Sonderkündigungsrechte bestehen etwa bei Beitragserhöhung, nach einem Schaden und beim Fahrzeugwechsel.
- Fordere immer eine Kündigungsbestätigung an und kündige erst, wenn der neue Schutz bestätigt ist.
Bis wann musst du die Kfz-Versicherung kündigen?
Die Frist hängt davon ab, wann dein Versicherungsjahr endet. Es gilt: Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf zugehen. Ist die Hauptfälligkeit der 1. Januar, ist der 30. November der übliche Stichtag, den auch der ADAC nennt (Seitenstand 02.11.2026). Bei Saisonkennzeichen ist die Hauptfälligkeit der Beginn der Saison, zum Beispiel der 1. April. Einige Versicherer arbeiten mit abweichenden Fälligkeiten.
| Hauptfälligkeit | Kündigung muss zugehen bis (Beispiele nach derselben Rechnung) |
|---|---|
| 1. Januar | 30. November |
| 1. April | 28. Februar, im Schaltjahr 29. Februar |
| 15. Juni | 14. Mai |
| 30. Juni | 29. Mai |
Dieser Beitrag konzentriert sich auf Form und Nachweise. In den GDV-Musterbedingungen regelt Abschnitt G Laufzeit (G.1), Kündigung durch dich (G.2) und durch den Versicherer (G.3), den Zugang der Kündigung (G.5) und die Beitragsabrechnung nach Kündigung (G.6).
Welche Form braucht die Kündigung?
Je nach Vertragsbedingungen nehmen Versicherer Kündigungen auf mehreren Wegen entgegen: Persönlich, telefonisch, per Brief oder Fax, digital per E-Mail oder Kundenportal und über Vergleichsportale. Der Unterschied liegt im Nachweis.
| Form | Anforderung | Praxis |
|---|---|---|
| Schriftform | Handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur | Einschreiben mit Rückschein empfohlen, Fax mit Sendebericht gilt als Nachweis |
| Textform | Lesbare, dauerhaft speicherbare Erklärung mit Namensangabe, ohne Unterschrift | E-Mail reicht in der Regel, Empfangsbestätigung anfordern |
| Telefon | Mündliche Erklärung | Schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Post anfordern |
| Kundenportal | Digitale Kündigung, etwa über eine Schaltfläche | Bestätigung speichern |
Welche Form dein Vertrag verlangt, steht in deinen Bedingungen und im Versicherungsschein. Nutze im Zweifel einen Weg, der den Zugang belegt.
Wie sieht ein Muster für die Kündigung aus?
Das folgende Muster ist eine allgemeine Vorlage. Passe Namen, Nummern und Termin an deinen Vertrag an.
Absender: Vorname Nachname, Straße Hausnummer, PLZ Ort
Empfänger: Name des Versicherers, Anschrift (aus dem Versicherungsschein)
Ort, Datum
Kündigung meiner Kfz-Versicherung, Versicherungsscheinnummer … , amtliches Kennzeichen …
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres am … (Datum), hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Zu den üblichen Pflichtangaben zählen Name und Adresse, Versicherungsscheinnummer, eine eindeutige Kündigungserklärung und das gewünschte Ende. Bei einer ordentlichen Kündigung genügen Vertragsnummer und Datum. Bei einer Sonderkündigung gibst du zusätzlich den Grund an, etwa Schaden oder Beitragserhöhung.
Checkliste vor dem Absenden
- Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen und deine Anschrift stehen im Schreiben.
- Das gewünschte Vertragsende ist ein Tag, an dem das Versicherungsjahr endet, und die Frist ist eingehalten.
- Du hast den Weg gewählt, der den Zugang belegt: Einschreiben, Fax mit Sendebericht, E-Mail mit Empfangsbestätigung oder Kundenportal mit gespeicherter Bestätigung.
- Bei Sonderkündigung nennst du den Grund und beachtest die Monatsfrist ab Mitteilung oder Abschluss der Regulierung.
- Der neue Schutz ist bestätigt, eine Deckungslücke entsteht nicht.
- Du hast Kopien aller Unterlagen abgelegt und erinnerst den Versicherer an eine fehlende Bestätigung.
Eine Kündigung, die zu spät eingeht, wirkt erst zum nächsten Termin. Plane deshalb Postlaufzeiten ein und schicke das Schreiben nicht erst am letzten Tag ab. Wer Telefon oder Portal nutzt, speichert die Bestätigung als Beleg.
Welche Sonderkündigungsrechte gibt es?
Es gibt vier typische Anlässe. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Kfz-Versicherung teurer geworden: Wann du sonderkündigen kannst.
- Beitragserhöhung: Kündigung innerhalb eines Monats, nachdem du die Mitteilung über die Erhöhung erhalten hast.
- Schaden: Nach Abschluss der Regulierungsverhandlungen kann jede Seite innerhalb eines Monats kündigen.
- Fahrzeugwechsel: Nach Abgabe des alten Fahrzeugs kannst du für das neue Fahrzeug den Versicherer frei wählen, siehe den Ratgeber zum Fahrzeugwechsel.
- Veräußerung: Der Vertrag geht auf den Käufer über, der ein Sonderkündigungsrecht hat. Melde den Verkauf dem Versicherer unverzüglich.
Bei einer vorübergehenden Abmeldung bleibt eine beitragsfreie Ruheversicherung bestehen. Eine dauerhafte Abmeldung beendet den Vertrag, überzahlte Beiträge werden erstattet.
Welche Nachweise brauchst du beim Wechsel?
Beim Wechsel brauchst du vom neuen Versicherer die Bestätigung des Schutzes und die eVB-Nummer für die Zulassung, siehe eVB-Nummer finden. Der neue Versicherer kündigt den alten Vertrag nicht automatisch. Du kündigst selbst und sicherst dir die Kündigungsbestätigung. Zahle den ersten Beitrag des neuen Vertrags pünktlich, sonst kann der Schutz fehlen. Der ADAC rät, zuerst den neuen Vertrag abzuschließen und danach die alte Versicherung zu kündigen, damit keine Deckungslücke entsteht. Bei einem Fahrzeugwechsel helfen die Hinweise in Fahrzeugwechsel: Kennzeichen ummelden und Versicherung umstellen.
Beispiel: Kündigung zum 1. Januar 2027
Annahme: Dein Vertrag hat Hauptfälligkeit am 1. Januar. Du willst zum 1. Januar 2027 den Versicherer wechseln.
- Neues Angebot einholen und den neuen Vertrag zum 1. Januar 2027 abschließen.
- Kündigungsschreiben so absenden, dass es spätestens am 30. November 2026 beim alten Versicherer eingeht, am besten einige Tage früher.
- Kündigungsbestätigung abwarten und ablegen.
- eVB-Nummer des neuen Versicherers für die Zulassungsbehörde bereithalten.
Häufige Fragen
Reicht eine E-Mail zur Kündigung?
Textform genügt in der Regel, maßgeblich sind aber deine Vertragsbedingungen (in den GDV-Musterbedingungen regelt Abschnitt G.5 den Zugang der Kündigung). Fordere eine Empfangsbestätigung an. Wenn dein Vertrag Schriftform verlangt, brauchst du eine Unterschrift.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Prüfe, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Fahrzeugwechsel.
Muss ich den Grund der Kündigung nennen?
Bei der ordentlichen Kündigung nicht. Bei einer Sonderkündigung nennst du den Grund, zum Beispiel Beitragserhöhung oder Schaden.
Kündigt der neue Versicherer für mich?
Nein. Du schließt zuerst den neuen Vertrag ab und kündigst den alten danach selbst, wie es auch der ADAC beschreibt.
Was ist mit der Kündigung bei Auslandsaufenthalt?
Dann kann eine Abmeldung mit Ruheversicherung sinnvoll sein, siehe Kfz-Versicherung ruhen lassen.
So gehst du jetzt vor
- Suche im Versicherungsschein die Hauptfälligkeit und die Vertragsnummer.
- Rechne den letzten Zugangstag aus, bei 1. Januar der 30. November.
- Schließe den neuen Vertrag ab und lass dir die Zusage bestätigen.
- Sende die Kündigung in einer Form, die den Zugang belegt, und fordere die Bestätigung an.
- Lege Kündigungsbestätigung, Vertragsunterlagen und eVB-Nummer ab.
Wenn du den Wechsel persönlich durchsprechen möchtest, beschreibt Academycon auf der Seite So arbeiten wir den Ablauf einer Beratung.
Passend dazu
- Versicherungen für Studierende im Überblick
- Kfz-Versicherung teurer geworden: Wann du sonderkündigen kannst
- Fahrzeugwechsel: Kennzeichen ummelden und Versicherung umstellen
- eVB-Nummer finden: Wo du sie für die Zulassung bekommst
- Kfz-Versicherung ruhen lassen: Was bei Auslandsaufenthalt gilt
Quellen: ADAC, Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung, Seitenstand 02.11.2026; § 40 VVG (Kündigung bei Prämienerhöhung), gesetze-im-internet.de, abgerufen November 2026; GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 10.2017 (Abschnitt G zu Laufzeit und Kündigung).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.