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PKV-Beitragsanpassung: So reagierst du richtig

Was bei einer PKV-Beitragsanpassung gilt: Schwellenwerte, Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, Sonderkündigung und Wege, den Beitrag zu senken.
Symbolbild: PKV-Beitragsanpassung

Bei einer PKV-Beitragsanpassung prüfst du zuerst die Mitteilung deines Versicherers und entscheidest dann, ob du im Tarif bleibst, intern wechselst oder kündigst. Der Versicherer darf Beiträge nur anpassen, wenn die Abweichung zwischen erforderlichen und kalkulierten Leistungen einen Schwellenwert überschreitet und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Dir bleiben drei Hebel. Erstens der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG, zweitens ein höherer Selbstbehalt und drittens das Sonderkündigungsrecht nach Zugang der Mitteilung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Versicherer vergleicht mindestens einmal im Jahr erforderliche und kalkulierte Leistungen sowie Sterbewahrscheinlichkeiten.
  • Der gesetzliche Schwellenwert beträgt 10 Prozent. Tarifbedingungen dürfen ihn auf 5 Prozent senken.
  • Du hast Anspruch auf einen Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Schutz beim eigenen Versicherer, mit Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung.
  • Nach Zugang der Mitteilung kannst du innerhalb von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Ein Vertrag, der die Versicherungspflicht erfüllt, braucht dafür eine lückenlose Anschlussversicherung.

Wann darf der Versicherer den PKV-Beitrag anpassen?

Der Versicherer prüft mindestens jährlich je Tarif, ob die erforderlichen Leistungen von den kalkulierten abweichen, und vergleicht die Sterbewahrscheinlichkeiten (§ 155 VAG). Überschreitet die Abweichung die Grenze, werden die Beiträge überprüft und nötigenfalls angepasst. Die gesetzliche Grenze liegt bei 10 Prozent (§ 203 Abs. 2 VVG). Die Tarifbedingungen dürfen sie auf 5 Prozent senken, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Urteil vom 22.06.2022, IV ZR 253/20).

Zusätzlich muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen. Warum Beiträge im Lauf der Jahre steigen können, erklärt der Beitrag zu den Beitragssteigerungen in der PKV.

Was tun bei steigenden PKV-Beiträgen?

Gehe in dieser Reihenfolge vor:

  1. Mitteilung lesen. Notiere den Tarif, den neuen Beitrag, den Zeitpunkt der Änderung und das Datum, an dem das Schreiben bei dir eingegangen ist. Ab diesem Eingang läuft die Frist für das Sonderkündigungsrecht.
  2. Beitrag einordnen. Rechne die Erhöhung auf das Jahr um und setze sie ins Verhältnis zu deinem Budget.
  3. Tarifwechsel beim eigenen Versicherer prüfen (siehe unten).
  4. Selbstbehalt und Leistungsumfang prüfen, wenn der Beitrag nicht mehr passt.
  5. Erst danach über Kündigung und Versichererwechsel entscheiden.

Beispiel: Bei einem Beitrag von 300 € im Monat und einer Anpassung um 6 Prozent (angenommener Wert) zahlst du 18 € mehr, also 318 € im Monat und 216 € mehr im Jahr. Setze diese Summe ins Verhältnis zu den Alternativen: Ein höherer Selbstbehalt spart nur dann Geld, wenn du ihn im Jahr nicht ausschöpfst.

Wie funktioniert der Tarifwechsel nach einer Erhöhung?

Du hast nach § 204 VVG Anspruch auf einen Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Schutz beim eigenen Versicherer. Erworbene Rechte und die Alterungsrückstellung werden angerechnet. Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und gegebenenfalls eine Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit lassen sich durch einen Leistungsausschluss für die Mehrleistung abwenden.

Beachte: Eine Senkung des Selbstbehalts gilt als Mehrleistung. Die freiwilligen Leitlinien des PKV-Verbands sehen vor, dass Anfragen zum Tarifwechsel innerhalb von 15 Arbeitstagen beantwortet werden sollen. Ein Wechsel von geschlechtsunabhängigen in geschlechtsabhängige Tarife ist ausgeschlossen. Die Tarifwechsel-Leitlinien des PKV-Verbands erklären das Verfahren.

Wie kannst du den PKV-Beitrag senken?

MaßnahmeWirkungWorauf du achtest
Selbstbehalt erhöhenSenkt in der Regel den MonatsbeitragDu trägst mehr Kosten selbst. Eine spätere Senkung gilt als Mehrleistung
Tarif wechselnAnderer Leistungsumfang, anderer BeitragErworbene Rechte werden angerechnet, Lücken im Leistungskatalog prüfen
Beitragsrückerstattung nutzenEin Teil der Jahresbeiträge kommt zurückSetzt voraus, dass du ein Jahr lang keine Rechnungen einreichst und der Versicherer Überschüsse erzielt. Meist nicht garantiert

Weitere Ansätze für laufende Verträge findest du im Beitrag zum Sparen im laufenden PKV-Vertrag. Wovon der PKV-Beitrag abhängt, steht in einem eigenen Beitrag.

Kannst du der Beitragserhöhung widersprechen?

Du kannst die Mitteilung prüfen lassen. Bei Zweifeln wendest du dich zunächst schriftlich an den Versicherer und lässt dir die Berechnung erläutern. Prüfe, ob der Tarif, der Zeitpunkt und die genannten Beträge stimmen. Ob eine Erhöhung im Einzelfall wirksam ist, kann nur eine rechtliche Prüfung beurteilen. Dafür bist du bei einer Verbraucherberatung oder einer Anwältin oder einem Anwalt für Versicherungsrecht richtig. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht läuft währenddessen weiter, lass sie deshalb nicht verstreichen.

Wann lohnt sich die Sonderkündigung?

Nach Zugang der Mitteilung kannst du innerhalb von zwei Monaten zum Zeitpunkt der geplanten Änderung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Weil die Frist am Zugang hängt, halte das Eingangsdatum fest und lass die Frist im Zweifel vom Versicherer oder einer Verbraucherberatung bestätigen. Zwei Hürden sind wichtig:

  • Ein Vertrag, der die Pflicht zur Versicherung erfüllt, lässt sich nur kündigen, wenn bei einem anderen Versicherer ein gleichwertiger Vertrag besteht (§ 205 Abs. 6 VVG).
  • Die Kündigung wird nur wirksam, wenn du die lückenlose Anschlussversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung nachweist. Eine Rückwirkung schließt der Bundesgerichtshof aus (Urteil vom 14.01.2015, IV ZR 43/14).

Kündige deshalb nie, bevor die neue Versicherung zugesagt ist. Bei einem anderen Versicherer brauchst du einen neuen Antrag mit Gesundheitsfragen. Hast du dich als Student befreien lassen, führt der Weg nach einer Kündigung außerdem nicht zurück in die studentische Pflichtversicherung, denn die Befreiung ist unwiderruflich. Den Ablauf beim Wechsel beschreibt der Beitrag zum PKV-Wechsel.

Was passiert, wenn du den erhöhten Beitrag nicht zahlen kannst?

Ignoriere Rückstände nicht. Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen folgt die erste Mahnung, zwei Monate später die zweite. Bleibt ein Monatsbeitrag mit Säumniszuschlägen offen, ruht der Vertrag, und du landest im Notlagentarif. Er leistet im Wesentlichen nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie für Kinder und Jugendliche. Nach Zahlung aller Rückstände kehrst du ab dem übernächsten Monat in den alten Tarif zurück. Was du bei Zahlungsproblemen tun kannst, steht im Beitrag wenn der PKV-Beitrag nicht zu zahlen ist.

Häufige Fragen

Wie oft darf die PKV die Beiträge erhöhen?

Eine Erhöhung ist möglich, sobald die Prüfung sie auslöst. Der Versicherer prüft mindestens jährlich, ob die Voraussetzungen für eine Anpassung vorliegen. Angepasst wird erst, wenn die Abweichung den Schwellenwert von 10 Prozent überschreitet (bei entsprechender Regelung im Tarif 5 Prozent) und der Treuhänder zustimmt.

Habe ich nach einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?

Ja. Du kannst innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist bei Pflichtversicherungen, dass du eine lückenlose Anschlussversicherung nachweist.

Kann ich nach einer Erhöhung in einen günstigeren Tarif wechseln?

Ja, beim eigenen Versicherer in Tarife mit gleichartigem Schutz, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Bei Mehrleistungen darf der Versicherer Ausschlüsse, Zuschläge oder Wartezeiten verlangen. Eine Senkung des Selbstbehalts zählt als Mehrleistung.

Kommt mit der Erhöhung der Notlagentarif auf mich zu?

Der Notlagentarif greift erst bei Beitragsrückstand, also nach Mahnungen. Wer den neuen Beitrag pünktlich zahlt, bleibt im Tarif. Hast du Schwierigkeiten, sprich frühzeitig mit dem Versicherer und prüfe einen Tarifwechsel, bevor Rückstände entstehen. Nach Zahlung aller Rückstände geht es zurück in den alten Tarif.

So gehst du jetzt vor

  1. Halte das Eingangsdatum der Mitteilung fest und rechne die Zwei-Monats-Frist.
  2. Frage beim Versicherer schriftlich nach Tarifen mit gleichartigem Schutz.
  3. Prüfe, ob ein höherer Selbstbehalt für dich tragbar ist.
  4. Kündige erst, wenn der neue Vertrag verbindlich zugesagt ist.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungsberichte zur Beratung von Academycon stehen bei ProvenExpert und Trustlocal. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung bei Leinetal24. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

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