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Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer im ersten Job

Homeoffice-Pauschale von 6 Euro je Tag, Höchstbetrag 1.260 Euro und Arbeitszimmer im ersten Job. Mit Rechenbeispielen und Stand Oktober 2026 für deine Steuererklärung.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Wer im ersten Job vom Schreibtisch zu Hause arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ansetzen. Daneben gibt es eine eigene Regel für ein häusliches Arbeitszimmer. Dieser Ratgeber erklärt beide Wege, zeigt, wann sich die Pauschale tatsächlich auszahlt, und nennt die Voraussetzungen, die du prüfen solltest.

Kurz beantwortet: Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Sie setzt voraus, dass dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Die Pauschale wirkt nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt über 1.230 Euro liegen. Stand Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr, also maximal 210 Tage.
  • Voraussetzung ist, dass dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Die Pauschale wirkt nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen.
  • Ein Arbeitszimmer ist nur unter engen Voraussetzungen absetzbar, vor allem wenn es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet.
  • Für die Tagespauschale brauchst du keine Einzelbelege, aber einen Kalender mit den Homeoffice-Tagen ist hilfreich, falls das Finanzamt nachfragt.

Was ist die Homeoffice-Pauschale und wer kann sie ansetzen?

Die Homeoffice-Pauschale ist eine Werbungskostenpauschale für Tage, an denen du deine berufliche Tätigkeit ausschließlich in deiner häuslichen Wohnung ausübst. Sie ersetzt den Nachweis einzelner Kosten wie Strom, Heizung oder Internet. Die Regel steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, den du auf gesetze-im-internet.de im Wortlaut findest.

Anders als der Name vermuten lässt, geht es nicht um Homeoffice an beliebigen Tagen. Entscheidend ist, dass dir im Betrieb kein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht, den du nutzen könntest. Hat dein Arbeitgeber einen Schreibtisch für dich vorgesehen, fällt die Pauschale in der Regel weg, auch wenn du tatsächlich zu Hause arbeitest.

Eine Ausnahme gilt für ein häusliches Arbeitszimmer. Die Tabelle zeigt beide Wege im Vergleich.

MerkmalHomeoffice-TagespauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Betrag6 Euro je Homeoffice-TagPauschale oder tatsächliche Kosten, nach den gesetzlichen Regeln
Höchstbetrag1.260 Euro je Jahr (210 Tage)Jahrespauschale bis 1.260 Euro
VoraussetzungDauerhaft kein anderer ArbeitsplatzMittelpunkt der beruflichen Tätigkeit, sonst enge Grenzen
NachweisKalender mit Homeoffice-TagenBeschreibung des Raums und der Nutzung, Belege für Kosten

Wann lohnt sich die Pauschale überhaupt?

Hier liegt der häufigste Irrtum bei Berufseinsteigern. Die Homeoffice-Pauschale ist ein Teil deiner Werbungskosten. Liegen die Werbungskosten insgesamt unter 1.230 Euro, setzt das Finanzamt den Pauschbetrag an, und die Homeoffice-Pauschale bringt dir dann keinen zusätzlichen Vorteil. Das zeigen die folgenden zwei Rechenbeispiele.

Rechenbeispiel 1, Annahme: 120 Homeoffice-Tage im Jahr und 300 Euro sonstige Werbungskosten, etwa für Fachliteratur.

  1. Homeoffice-Pauschale: 120 mal 6 Euro ergibt 720 Euro.
  2. Werbungskosten insgesamt: 720 plus 300 ergibt 1.020 Euro.
  3. Ergebnis: Der Pauschbetrag von 1.230 Euro ist höher, deshalb zählt er. Die Homeoffice-Pauschale bringt in diesem Fall keinen Vorteil.

Rechenbeispiel 2, Annahme: 180 Homeoffice-Tage im Jahr und 900 Euro Fahrtkosten zur Arbeit.

  1. Homeoffice-Pauschale: 180 mal 6 Euro ergibt 1.080 Euro. Der Höchstbetrag von 1.260 Euro ist nicht erreicht.
  2. Werbungskosten insgesamt: 1.080 plus 900 ergibt 1.980 Euro.
  3. Abzug über dem Pauschbetrag: 1.980 minus 1.230 ergibt 750 Euro. Dieser Betrag wirkt sich zusätzlich aus.

Die Rechnung zeigt: Die Pauschale wird erst wirksam, wenn der Betrag zusammen mit anderen Werbungskosten über 1.230 Euro liegt. Wer bei 210 oder mehr Homeoffice-Tagen angekommen ist, hat den Höchstbetrag ausgeschöpft.

Was gilt für ein häusliches Arbeitszimmer?

Ein Arbeitszimmer ist ein separater Raum in deiner Wohnung, den du überwiegend oder ausschließlich für deine berufliche Tätigkeit nutzt. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer oder eine Ecke im Schlafzimmer zählt in der Regel nicht. Die Kosten für ein Arbeitszimmer sind nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nur ausnahmsweise absetzbar. Der Gesetzgeber nennt dafür eine Jahrespauschale, die sich nach den Voraussetzungen richtet.

  • Der Raum muss abgetrennt sein und überwiegend beruflich genutzt werden.
  • Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit, gelten andere Regeln als ohne diesen Mittelpunkt.
  • Die Nutzung für private Zwecke muss ausgeschlossen oder sehr gering sein.
  • Prüfe die aktuelle Fassung des Gesetzes, bevor du die Kosten ansetzt, da die Regeln angepasst wurden.

Für die meisten Berufseinsteiger ist das Arbeitszimmer deshalb eher die Ausnahme. Wer nur gelegentlich von zu Hause arbeitet, kommt mit der Tagespauschale oft einfacher zum Ziel.

Viele Berufseinsteiger unterschätzen, wie schnell sich Kleinbeträge summieren. Eine Büroklammer, ein Ladekabel oder ein Monitor zählen nicht automatisch, aber ein Stuhl oder eine Fachzeitschrift können zu den Werbungskosten gehören. Entscheidend ist, dass die Ausgabe beruflich veranlasst ist. Wer solche Belege sammelt, verschafft sich bei der Steuererklärung einen Überblick, der sich bei hohen Werbungskosten auszahlt.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Nachweis für Homeoffice-Tage?

Die Pauschale verlangt keinen Einzelnachweis über Kosten. Trotzdem solltest du die Tage belegen können. Ein Kalender mit Datum und Kurzvermerk reicht meist aus, und einen Nachweis über die Anwesenheit im Büro kannst du gegebenenfalls mit Dienstplänen ergänzen.

Wo trage ich die Homeoffice-Tage in der Steuererklärung ein?

Die Angaben gehören zu deinen Werbungskosten. Sie kommen in der Anlage N, die zu deiner Einkommensteuererklärung gehört. Die Tage und der daraus berechnete Betrag werden dort erfasst. Wenn du dir unsicher bist, prüfe die aktuelle Anleitung zur Anlage N.

Zählt ein Tag, an dem ich nur kurz zu Hause arbeite?

Die Tagespauschale gilt nur für Tage, an denen du ausschließlich zu Hause arbeitest. Wer an einem Tag ins Büro fährt, kann für diesen Tag keine Pauschale ansetzen. Die Pendelkosten an solchen Tagen lassen sich dagegen über die Entfernungspauschale berücksichtigen.

Gilt die Pauschale auch, wenn ich nur zwei Tage pro Woche zu Hause bin?

Ja, wenn die Voraussetzungen für den Tag erfüllt sind. Entscheidend ist die Tageszählung, nicht die Anzahl der Tage pro Woche. Bei zwei Tagen pro Woche kommst du im Jahr auf deutlich weniger als 210 Tage, und die Pauschale bleibt damit unter dem Höchstbetrag.

Was ist mit Strom, Heizung und Internet?

Mit der Tagespauschale sind die laufenden Kosten pauschal abgegolten, du musst sie nicht einzeln nachweisen. Beim Arbeitszimmer können anteilige Kosten ansetzbar sein, aber nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ob das für dich günstiger ist, rechnest du am besten mit deinen tatsächlichen Zahlen durch. Die Entscheidung sollte nicht allein am höchsten Betrag hängen, sondern am Nachweis, den du im Zweifel führen kannst.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere ab dem ersten Arbeitstag, an welchen Tagen du ausschließlich zu Hause arbeitest.
  2. Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob dir ein fester Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht.
  3. Sammle weitere Werbungskosten wie Fahrtkosten, Fachliteratur und Arbeitsmittel.
  4. Trage die Beträge in der Steuererklärung ein und vergleiche das Ergebnis mit dem Pauschbetrag von 1.230 Euro.

Passend dazu

Quellen: § 4 EStG, Werbungskosten und Homeoffice-Regeln (Abruf Oktober 2026), § 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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