Der Vorbereitungsdienst bereitet auf den Berufseinstieg im öffentlichen Dienst vor. Der Begriff fällt oft im Zusammenhang mit dem Referendariat. Für dich ist vor allem wichtig, ob du als Beamter auf Widerruf oder als Anwärter vergütet wirst, denn davon hängen Krankenversicherung, Beihilfe und Absicherung ab.
Kurz beantwortet: Der Vorbereitungsdienst ist die praktische Ausbildung nach dem Studium, die viele Lehrkräfte und Juristen absolvieren, bevor sie eine Stelle übernehmen. Für Rechtsreferendare dauert er nach § 5b DRiG zwei Jahre mit vier Pflichtstationen. Die Dauer für Lehrkräfte und die Besoldung regelt das Landesrecht. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Vorbereitungsdienst folgt auf das Studium und ist eine strukturierte praktische Ausbildung.
- Für Rechtsreferendare gilt nach § 5b DRiG eine Dauer von zwei Jahren.
- Lehrkräfte unterliegen dem Landesrecht, deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Dauer.
- Die Vergütung erfolgt als Anwärterbezüge oder in einzelnen Ländern als Unterhaltsbeihilfe.
- Krankenversicherung und Dienstunfähigkeit solltest du vor Beginn klären.
Was gehört zum Vorbereitungsdienst?
Der Vorbereitungsdienst ist eine Ausbildung mit praktischen Einsätzen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Bei Juristen liegt der Schwerpunkt auf Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und Anwaltschaft. Das Deutsche Richtergesetz schreibt dafür einen Rahmen vor. Nach § 5b Abs. 2 DRiG finden vier Pflichtstationen statt, und eine Pflichtstation dauert nach Abs. 4 mindestens drei Monate, die Station beim Rechtsanwalt neun Monate.
Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst?
Für Rechtsreferendare gilt nach § 5b Abs. 1 DRiG eine Dauer von zwei Jahren. Wird die Ausbildung in Teilzeit absolviert, verlängert sie sich auf zweieinhalb Jahre (Abs. 6). Für Lehrkräfte legen die Länder die Dauer fest, sie unterscheidet sich je nach Schulart und Land. Die folgende Übersicht fasst die Grundlagen zusammen.
| Ausbildung | Grundlage | Dauer |
|---|---|---|
| Rechtsreferendariat | § 5b Abs. 1 DRiG | zwei Jahre |
| Rechtsreferendariat in Teilzeit | § 5b Abs. 6 DRiG | zweieinhalb Jahre |
| Lehramtsreferendariat | Landesrecht | je nach Land und Schulart |
Welche Vergütung und Absicherung gibt es?
Während des Vorbereitungsdienstes bist du in der Regel Beamter auf Widerruf oder Anwärter mit Anwärterbezügen. Die Höhe steht in der Besoldungstabelle deines Landes. Für Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen beträgt die Unterhaltsbeihilfe laut Landesverordnung ab 1. April 2026 monatlich 1.585,17 Euro (Stand: April 2026). Die Regeln in anderen Ländern erfährst du beim zuständigen Oberlandesgericht. Wie du dich versicherst, erklärt Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
Warum der Begriff für deine Absicherung zählt
Der Vorbereitungsdienst ist kein Studium mehr und in der Regel keine Berufstätigkeit wie jede andere. Daraus ergeben sich Fragen zur Krankenversicherung, zur Altersvorsorge und zur Dienstunfähigkeit. Was passiert, wenn du während der Ausbildung dauerhaft erkrankst, regeln die Länder für Beamte auf Widerruf gesondert. Einen Einstieg in dieses Thema bietet Berufsunfähigkeitsversicherung im Lehramtsstudium: Dienstunfähigkeit und Beamtenanwartschaft.
Vorbereitungsdienst oder Referendariat?
Im Alltag werden beide Begriffe meist gleich verwendet. Referendariat bezeichnet den Vorbereitungsdienst, vor allem bei Juristen und Lehrkräften. Länder und Hochschulen nutzen die Begriffe nicht einheitlich. Deshalb lohnt sich immer ein Blick in die Ausschreibung oder in die Ausbildungsordnung.
Häufige Fragen
Ist der Vorbereitungsdienst ein Studium?
Nein. Er folgt auf das Studium und dient der praktischen Ausbildung. Du bist in der Regel nicht mehr eingeschrieben und stehst meist im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das wirkt sich auf die Krankenversicherung aus, und zwar oft anders als im Studium.
Bekomme ich im Vorbereitungsdienst ein Gehalt?
In der Regel erhältst du Anwärterbezüge, deren Höhe die Besoldungstabelle deines Landes vorgibt. Für Rechtsreferendare gibt es in einigen Ländern stattdessen eine Unterhaltsbeihilfe. Welche Regel gilt, steht in der Landesverordnung.
Kann ich den Vorbereitungsdienst in Teilzeit machen?
Für Rechtsreferendare sieht § 5b Abs. 6 DRiG eine Teilzeit auf Antrag vor, wenn du ein Kind unter 18 Jahren tatsächlich betreust oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgst. Dann reduziert sich der regelmäßige Dienst um ein Fünftel, und die Ausbildung dauert zweieinhalb Jahre. Für Lehrkräfte gelten die Regeln des Landes.
Kann ein Teil der Ausbildung im Ausland stattfinden?
Nach § 5b Abs. 3 DRiG kann die Ausbildung in angemessenem Umfang bei überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Stellen stattfinden. Die Einzelheiten legt das Landesrecht fest, und die Ausbildungsbehörde entscheidet über die Anrechnung.
Was ist, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Die Folgen regelt die Prüfungsordnung deines Landes, dazu gehören Wiederholungsmöglichkeiten und Fristen. Lies die Vorgaben früh durch, denn Fristen sind oft kurz. Für die persönliche Lage lohnt eine Beratung durch die Stelle, die dich ausbildet.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, ob für dich das Rechts- oder das Lehramtsreferendariat gilt und welches Landesrecht zuständig ist.
- Prüfe Dauer, Stationen und Teilzeitregeln in der Ausbildungs- oder Prüfungsordnung deines Landes.
- Erfrage die Höhe der Bezüge oder der Unterhaltsbeihilfe bei der zuständigen Stelle, bevor du planst.
- Kläre die Krankenversicherung und die Absicherung bei Dienstunfähigkeit, bevor die Ausbildung beginnt.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
- Glossar: Bemessungssatz der Beihilfe
- Glossar: Pauschale Beihilfe
- Berufsunfähigkeitsversicherung im Lehramtsstudium: Dienstunfähigkeit und Beamtenanwartschaft
Quellen: § 5b Deutsches Richtergesetz (DRiG), gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026) · Verordnung über die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe, Nordrhein-Westfalen (Stand: 1. April 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.