Kurz beantwortet: Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die dein zu versteuerndes Einkommen mindern, etwa Vorsorgeaufwendungen, Spenden oder Kirchensteuer. Für die übrigen Sonderausgaben gibt es ohne Nachweis einen Pauschbetrag von 36 Euro im Jahr, bei Zusammenveranlagung 72 Euro (§ 10c EStG). Für die eigene Berufsausbildung sind bis zu 6.000 Euro im Jahr abziehbar. Stand: Oktober 2026.
Sonderausgaben sind ein Sammelbegriff in der Einkommensteuer. Sie betreffen oft Versicherungsbeiträge, Spenden und Kosten einer Ausbildung. Dieser Glossar-Eintrag zeigt, welche Ausgaben dazugehören, wie die Pauschbeträge wirken und was bei einem Erststudium gilt. Zu den Vorteilen für Versicherte lies auch den Ratgeber zu steuerlichen Vorteilen der PKV.
Das Wichtigste in Kürze
- Sonderausgaben mindern dein zu versteuerndes Einkommen und sind meist private Aufwendungen.
- Ohne Einzelnachweis gibt es für die übrigen Sonderausgaben einen Pauschbetrag von 36 Euro, bei Zusammenveranlagung 72 Euro.
- Für die eigene Berufsausbildung können bis zu 6.000 Euro im Jahr abgezogen werden.
- Versicherungsbeiträge zur Basisabsicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen.
- Die Abgrenzung zu Werbungskosten ist bei Studierenden wichtig.
Welche Ausgaben zählen als Sonderausgaben?
| Art | Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|
| Vorsorgeaufwendungen | Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge | Höchstbeträge nach § 10 EStG |
| Spenden und Mitgliedsbeiträge | Spende an eine gemeinnützige Organisation | Zuwendungsbestätigung nötig |
| Kirchensteuer | gezahlte Kirchensteuer | Nachweis über die Bescheinigung |
| Berufsausbildung | Kosten des Erststudiums oder einer Ausbildung | bis 6.000 Euro im Kalenderjahr |
Quelle: Einkommensteuergesetz, § 10 EStG.
Wie wirkt sich das im Rechenbeispiel aus?
Annahme: Dein Einkommen vor Sonderausgaben beträgt 10.000 Euro. Du setzt 2.000 Euro Studienkosten als Sonderausgaben an. Dann liegt die Bemessungsgrundlage für die Steuer bei 8.000 Euro. Wie viel dir das an Steuern spart, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.
Was gilt beim Erststudium?
Ein Erststudium ohne Arbeitsverhältnis zählt in der Regel zu den Sonderausgaben und ist auf 6.000 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Wird das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolviert, kann es zu den Werbungskosten gehören. Ob dein Fall so zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab. Frag bei Unklarheiten das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Wann trägst du Sonderausgaben ein?
Du trägst sie in der Steuererklärung in den passenden Anlagen ein. Vorsorgeaufwendungen gehören zur Anlage Vorsorgeaufwand. Die übrigen Beträge trägst du in die Hauptzeilen ein, sofern das Formular sie vorsieht. Das Finanzamt prüft die Angaben anhand deiner Belege.
Häufige Fragen
Sind Beiträge zur Krankenversicherung Sonderausgaben?
Ja, Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung gehören zu den Vorsorgeaufwendungen, die du als Sonderausgaben absetzen kannst. Zusatzversicherungen und andere Beiträge unterliegen eigenen Regeln. Einzelheiten zu Basistarif und Höchstbeträgen klärt dein Versicherer oder das Finanzamt.
Brauche ich Belege?
Ja, für Spenden brauchst du eine Zuwendungsbestätigung, für höhere Aufwendungen Rechnungen oder Bescheinigungen. Ohne Nachweis gilt nur der Pauschbetrag, den das Gesetz vorsieht.
Gilt der Pauschbetrag auch für Ehepaare?
Bei einer Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Pauschbetrag auf 72 Euro im Jahr (§ 10c EStG). Jeder Ehegatte kann die Beträge aber nur bei seinen eigenen Aufwendungen geltend machen.
Was ist der Unterschied zu Werbungskosten?
Werbungskosten hängen mit beruflichen Einnahmen zusammen. Sonderausgaben sind dagegen meist private Aufwendungen wie Versicherungsbeiträge oder Spenden. Für Studierende kann beides vorkommen, daher lohnt sich die Abgrenzung.
So gehst du jetzt vor
- Sammle Belege zu Versicherungsbeiträgen, Spenden und Studienkosten.
- Prüfe, ob deine Summen den Pauschbetrag übersteigen.
- Trage die Beträge in der Steuererklärung ein.
- Frag bei Zweifeln das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
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Quellen: Einkommensteuergesetz, § 10 EStG (Sonderausgaben), Einkommensteuergesetz, § 10c EStG (Pauschbetrag).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.