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Glossar: Lohnsteuerklasse einfach erklärt

Die Lohnsteuerklasse (I bis VI) bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich abzieht. So prüfst du deine Klasse und was sie bedeutet.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat von deinem Bruttolohn einbehält. Sie steht auf deiner Lohnabrechnung und hängt vor allem von deinem Familienstand ab. Wer seinen ersten Job beginnt, sollte wissen, welche Klasse gilt und warum, bevor die erste Gehaltsabrechnung kommt.

Kurz beantwortet: Es gibt sechs Lohnsteuerklassen, I bis VI. Sie sind in § 38b EStG geregelt und richten sich nach Familienstand, Alleinerziehenden-Status und der Zahl gleichzeitiger Arbeitsverhältnisse. Ledige sind in der Regel in Klasse I eingeordnet. Die Klasse steuert nur die monatlichen Abzüge. Wie viel du am Jahresende tatsächlich schuldest, klärt die Steuerveranlagung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt die Lohnsteuerklassen I bis VI, geregelt in § 38b EStG.
  • Die Klasse richtet sich nach Familienstand, Alleinerziehenden-Status und gleichzeitigen Arbeitsverhältnissen.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern bildet die Klasse grundsätzlich automatisch (§ 39e EStG).
  • Die Klasse bestimmt den monatlichen Abzug, nicht die endgültige Steuerschuld.
  • Abweichungen sind nur auf Antrag und mit dem amtlichen Vordruck möglich.

Welche Lohnsteuerklassen gibt es?

Die Klassen sind keine Bewertung deiner Person, sondern eine Einordnung nach gesetzlichen Merkmalen. Die Übersicht zeigt die typischen Fälle.

KlasseTypischer FallGrundlage
ILedige sowie Verheiratete (etwa dauernd getrennt lebend), Geschiedene oder Verwitwete, die die Voraussetzungen für III oder IV nicht erfüllen§ 38b Abs. 1 Nr. 1 EStG
IIWie Klasse I, zusätzlich mit Entlastungsbetrag für Alleinerziehende§ 38b Abs. 1 Nr. 2 EStG
IIIVerheiratete mit einem Partner in Klasse V, bestimmte Verwitwete und Geschiedene§ 38b Abs. 1 Nr. 3 EStG
IVVerheiratete, deren beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben§ 38b Abs. 1 Nr. 4 EStG
VGegenstück zu Klasse IV, wenn der Ehepartner auf gemeinsamen Antrag beider Ehegatten in Klasse III eingereiht wird§ 38b Abs. 1 Nr. 5 EStG
VIZweites oder weiteres gleichzeitiges Arbeitsverhältnis§ 38b Abs. 1 Nr. 6 EStG

Wer legt die Klasse fest, und wie ändert man sie?

Die Klasse wählst du nicht selbst aus. Das Bundeszentralamt für Steuern bildet die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale grundsätzlich automatisch und stellt sie deinem Arbeitgeber bereit (§ 39e EStG). Eine abweichende Einreihung ist nur auf deinen Antrag möglich. Der Antrag muss auf dem amtlichen Vordruck gestellt und eigenhändig unterschrieben werden (§ 38b Abs. 3 EStG). Bei Ehepaaren genügt der Antrag eines Ehegatten für den Wechsel von III oder V in IV, dann werden beide in Klasse IV eingereiht (§ 38b Abs. 3 Satz 2 EStG). Für die Einreihung in III und V ist dagegen der gemeinsame Antrag beider Ehegatten nötig (§ 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 5 EStG).

So prüfst du deine Klasse:

  1. Öffne deine aktuelle Lohnabrechnung und suche die Angabe zur Steuerklasse.
  2. Vergleiche sie mit der Tabelle oben und mit deinem tatsächlichen Familienstand.
  3. Bei Heirat, Scheidung oder Trennung prüfe die Klasse erneut, denn Änderungen des Familienstands wirken sich auf die Einreihung aus.
  4. Stimmt die Klasse nicht, wende dich an das zuständige Finanzamt.

Was die Klasse mit deiner Steuererklärung zu tun hat

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Ob du am Jahresende nachzahlst oder Geld zurückbekommst, hängt von deinem gesamten Jahreseinkommen und deinen Abzügen ab. Eine Steuererklärung gleicht das aus. Dabei wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt, der 2026 bei 1.230 Euro pro Jahr liegt (§ 9a EStG). Er gilt auch dann, wenn du keine einzelnen Werbungskosten nachweist.

Häufige Fragen

Welche Klasse habe ich als Student mit Nebenjob?

Ohne Partner und ohne Alleinerziehenden-Status bist du in der Regel in Klasse I. Hast du gleichzeitig zwei Arbeitsverhältnisse, rechnet der zweite Arbeitgeber nach Klasse VI ab (§ 38b Abs. 1 Nr. 6 EStG). Ob dein Nebenjob auch die Sozialversicherung betrifft, erklärt der Glossar-Eintrag zum Werkstudentenprivileg.

Ändert sich meine Klasse, wenn ich heirate?

Die Einreihung folgt dem Familienstand. Verheiratete, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, kommen zunächst beide in Klasse IV; III und V gibt es nur auf gemeinsamen Antrag beider Ehegatten. Ob für Ehepaare die Kombination III und V oder die Klasse IV sinnvoller ist, hängt von den Einkommen beider Partner ab. Die Abwägung solltest du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung treffen, denn sie beeinflusst die monatlichen Abzüge und eine mögliche Nachzahlung.

Muss ich die Klasse selbst anmelden?

Nein. Die Klasse wird grundsätzlich automatisch gebildet. Du musst nur tätig werden, wenn sie nicht zu deiner Situation passt oder du eine abweichende Einreihung möchtest. Dafür brauchst du den amtlichen Vordruck des Finanzamts.

Was passiert, wenn die Klasse ungünstig gewählt ist?

Dann wird im Monat zu viel oder zu wenig Lohnsteuer abgezogen. Das gleicht die Steuerveranlagung aus, wenn du eine Steuererklärung abgibst. Zu wenig einbehaltene Steuer kann am Jahresende zu einer Nachzahlung führen, die du einplanen solltest.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe auf deiner Lohnabrechnung, welche Klasse eingetragen ist.
  2. Gleiche sie mit deinem Familienstand und deinen Arbeitsverhältnissen ab.
  3. Bei Abweichungen wende dich an das zuständige Finanzamt und nutze den amtlichen Vordruck.
  4. Hast du mehrere Jobs, plane eine mögliche Nachzahlung ein und denke an die Steuererklärung.

Passend dazu

Quellen: Einkommensteuergesetz § 38b, Lohnsteuerklassen, Einkommensteuergesetz § 39e, Lohnsteuerabzugsmerkmale, Einkommensteuergesetz § 9a, Arbeitnehmer-Pauschbetrag (alle Abrufe Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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