Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttolohns, und dein Arbeitgeber zahlt diesen Betrag in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Das Prinzip ist einfach, die Wirkung hängt aber von zwei getrennten Grenzen ab: Der Steuerfreiheit und der Sozialabgabenfreiheit. Dieser Eintrag erklärt, was dahintersteckt.
Kurz beantwortet: Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil deines Bruttolohns in eine betriebliche Altersvorsorge. Im Jahr 2026 sind bis 8.112 Euro steuerfrei (8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) und bis 4.056 Euro sozialabgabenfrei (4 Prozent). Maßgeblich sind § 3 Nr. 63 EStG und § 1 SvEV. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Du verzichtest auf Gehalt, und dein Arbeitgeber zahlt den Betrag in eine betriebliche Altersvorsorge ein.
- Steuerfrei sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (2026: 8.112 Euro im Jahr).
- Sozialabgabenfrei sind bis zu 4 Prozent davon (2026: 4.056 Euro im Jahr).
- Die beiden Grenzen gelten getrennt. Sie sind keine gemeinsame Obergrenze.
- Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialabgaben, muss er 15 Prozent des sozialabgabenfreien Teils als Zuschuss zahlen (§ 1a BetrAVG).
Warum es zwei Grenzen gibt
Die Steuerfreiheit und die Sozialabgabenfreiheit folgen unterschiedlichen Regeln. Die Tabelle zeigt die Werte für 2026.
| Grenze | Maßstab | Jahreswert 2026 | Monatswert 2026 |
|---|---|---|---|
| Steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG) | 8 Prozent der BBG Rentenversicherung | 8.112 Euro | 676 Euro |
| Sozialabgabenfrei (§ 1 SvEV) | 4 Prozent der BBG Rentenversicherung | 4.056 Euro | 338 Euro |
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt 2026 monatlich 8.450 Euro, jährlich 101.400 Euro. Stand: Oktober 2026.
Rechenbeispiel mit Annahmen
Annahme: Du wandelst 400 Euro im Monat um, also 4.800 Euro im Jahr. Der Betrag verteilt sich dann so:
| Teil | Betrag im Jahr | Steuer | Sozialabgaben |
|---|---|---|---|
| Bis 4.056 Euro | 4.056 Euro | steuerfrei | sozialabgabenfrei |
| Rest bis 4.800 Euro | 744 Euro | steuerfrei (unter 8.112 Euro) | sozialabgabenpflichtig |
Annahme: Dein Arbeitgeber spart auf dem sozialabgabenfreien Teil Abgaben. Dann muss er 15 Prozent von 4.056 Euro zuschießen, also 608,40 Euro im Jahr oder rund 50,70 Euro im Monat (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
So prüfst du ein Angebot
- Frag nach dem Durchführungsweg, zum Beispiel Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage.
- Rechne deine Monatsbeträge auf das Jahr um und vergleiche sie mit den Grenzen aus der Tabelle.
- Lass dir schriftlich bestätigen, ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird.
- Kläre, wie Leistungen im Alter besteuert werden. Das hängt vom konkreten Vertrag ab.
Häufige Fragen
Wann passt die Entgeltumwandlung, und wann nicht?
Sie kann sich lohnen, wenn du Sozialabgaben sparst und das Geld langfristig nicht brauchst. Weniger passend ist sie, wenn du die Mittel kurzfristig benötigst, denn sie sind gebunden. Bei niedrigem Einkommen fällt der Steuervorteil zudem klein aus. Eine persönliche Einschätzung für deine Situation erhältst du bei einer Beratung, etwa über unsere Seite zur persönlichen Beratung.
Habe ich einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?
Du kannst verlangen, dass ein Teil deines Entgelts für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird (§ 1a BetrAVG). Die genauen Bedingungen hängen vom Durchführungsweg und vom Betrieb ab.
Gelten die Grenzen pro Monat?
Die Grenzen sind Jahreswerte. Monatliche Beträge rechnest du auf zwölf Monate um. Wer im Jahr seinen Lohn ändert oder unterjährig beginnt, sollte die Grenze anteilig prüfen lassen.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Was mit den erworbenen Anwartschaften geschieht, regelt der Vertrag und das Betriebsrentengesetz. Kläre das vor dem Wechsel mit dem bisherigen Arbeitgeber und mit dem Anbieter.
So gehst du jetzt vor
- Frag beim Arbeitgeber nach den angebotenen Durchführungswegen und Konditionen.
- Lege deine Monatsbeträge fest und rechne sie auf das Jahr um.
- Prüfe die Grenzen für 2026: 4.056 Euro sozialabgabenfrei, 8.112 Euro steuerfrei.
- Lass dir Kosten, Auszahlung und Verwaltung schriftlich erklären, bevor du unterschreibst.
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Quellen: Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 63, betriebliche Altersversorgung, Sozialversicherungsentgeltverordnung § 1, Deutsche Rentenversicherung, Rechengrößen (Beitragsbemessungsgrenze) (alle Abrufe Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.