Definition
Die Befreiung von der Versicherungspflicht erlaubt dir, die studentische Pflichtversicherung in der KVdS abzulehnen und dich stattdessen privat zu versichern. Du stellst den Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Antrag wirkt nur, wenn du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Antragsfrist | 3 Monate ab Beginn der Versicherungspflicht | geltendes Recht | § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V |
| Wirkung | ab Beginn der Pflicht, wenn noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst ab dem Folgemonat | geltendes Recht | § 8 Abs. 2 SGB V |
| Widerruf | nicht möglich | geltendes Recht | § 8 SGB V |
Beispiel
Du beginnst am 1. Oktober ein Studium und wirst pflichtversichert. Dein Antrag muss bis zum 31. Dezember bei der Kasse eingehen. Mit dem Nachweis einer privaten Versicherung wirkt die Befreiung ab dem 1. Oktober.
Verwandte Begriffe
KVdS, PKV, Immatrikulation, Basistarif, Anwartschaft.
Weiterführende Beiträge
Quellen
Passend dazu
- Krankenversicherung bei der Immatrikulation: Nachweis, Meldeverfahren und Befreiung
- Rentenversicherung im Studium: Pflicht, Befreiung und Rentenpunkte
- Rundfunkbeitrag für Studierende: Befreiung, Wohnheim und WG
§ 8 SGB V, § 5 SGB V. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
Für eine erste Einordnung deiner Lage nutzt du den Online-Check.