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Befreiung von der Versicherungspflicht

Befreiung von der Versicherungspflicht im Studium: Antrag binnen drei Monaten, unwiderruflich, Nachweis einer anderen Absicherung nötig. Stand 2026.

Definition

Die Befreiung von der Versicherungspflicht erlaubt dir, die studentische Pflichtversicherung in der KVdS abzulehnen und dich stattdessen privat zu versichern. Du stellst den Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Antrag wirkt nur, wenn du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Antragsfrist3 Monate ab Beginn der Versicherungspflichtgeltendes Recht§ 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V
Wirkungab Beginn der Pflicht, wenn noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst ab dem Folgemonatgeltendes Recht§ 8 Abs. 2 SGB V
Widerrufnicht möglichgeltendes Recht§ 8 SGB V

Beispiel

Du beginnst am 1. Oktober ein Studium und wirst pflichtversichert. Dein Antrag muss bis zum 31. Dezember bei der Kasse eingehen. Mit dem Nachweis einer privaten Versicherung wirkt die Befreiung ab dem 1. Oktober.

Verwandte Begriffe

KVdS, PKV, Immatrikulation, Basistarif, Anwartschaft.

Weiterführende Beiträge

Quellen

Passend dazu

§ 8 SGB V, § 5 SGB V. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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