Die 70-Tage-Regel ist der Grund, warum viele Studierende in den Semesterferien ohne Sozialversicherungsbeiträge arbeiten können. Wer bei einem Arbeitgeber innerhalb eines Kalenderjahres höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt ist, fällt in der Regel unter die kurzfristige Beschäftigung. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Grenze gezählt wird, wann sie nicht greift und was ein Ferienjob für Steuer und Versicherung bedeutet.
Kurz beantwortet: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, dauerhaft seit 1.1.2019). Die Zeitgrenze entfällt, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Der Mindestlohn gilt auch im Ferienjob: 13,90 Euro brutto je Stunde im Jahr 2026. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grenze lautet drei Kalendermonate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Sie gilt für jede einzelne Beschäftigung, wird aber bei mehreren Jobs zusammengerechnet.
- Gezählt werden Arbeitstage, also Tage, an denen du tatsächlich arbeitest, und keine Kalendertage. Ein Job von Juli bis September kann deshalb länger als 70 Kalendertage dauern.
- Die Zeitgrenze entfällt, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Dann gelten die normalen Regeln für Minijobs oder Werkstudenten.
- Der Mindestlohn gilt im Ferienjob. Er beträgt 13,90 Euro brutto je Stunde (2026) und 14,60 Euro ab 2027.
- Steuerlich ist ein Ferienjob meist unauffällig. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 schützt ein Jahreseinkommen aus dem Ferienjob in aller Regel vor Einkommensteuer, die Lohnsteuer kann aber trotzdem einbehalten sein.
Wie zählst du die 70 Arbeitstage?
Die Grenze steht in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV. Sie lautet auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage, und zwar innerhalb eines Kalenderjahres. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung von vornherein, also nach ihrer Eigenart oder vertraglich im Voraus, auf diesen Zeitraum begrenzt ist. Ein Vertrag mit offenem Ende fällt deshalb nicht automatisch unter die Regel, auch wenn du nur im Sommer arbeitest.
Für die Rechnung ist es praktisch, die Arbeitstage nicht zu schätzen, sondern mitzuschreiben. Wer im Juli zwei Wochen am Stück arbeitet und danach noch im Oktober zwei Tage aushilft, hat bereits zwölf Arbeitstage gesammelt. Die Summe zählt über das gesamte Kalenderjahr, nicht pro Ferienmonat.
| Regel | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zeitgrenze kurzfristige Beschäftigung | 3 Monate oder 70 Arbeitstage | seit 1.1.2019 | § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV |
| Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) | 603 Euro im Monat | 2026 | § 8 SGB IV, GKV-Spitzenverband |
| Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) | 633 Euro im Monat | 2027 | Minijob-Zentrale |
| Mindestlohn | 13,90 Euro je Stunde | 2026 | Mindestlohn-Anpassungsverordnung |
| Mindestlohn | 14,60 Euro je Stunde | 2027 | Mindestlohn-Anpassungsverordnung |
Wann die 70-Tage-Regel nicht greift
Es gibt zwei Konstellationen, in denen die Zeitgrenze keine Rolle spielt. Die erste betrifft Jobs, die berufsmäßig ausgeübt werden. Dazu gehört, wer mit der Tätigkeit seinen Lebensunterhalt bestreitet und dabei über der Geringfügigkeitsgrenze verdient. Die zweite betrifft die Landwirtschaft, für die seit 1.1.2026 eine eigene Grenze von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen gilt.
- Berufsmäßige Tätigkeit mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze: Die 70-Tage-Regel entfällt, die Beschäftigung wird nach den allgemeinen Regeln beurteilt.
- Mehrere Beschäftigungen: Sie werden bei der Prüfung zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Ein zweiter Job kann die Grenze also früher erreichen, als du denkst.
- Landwirtschaftliche Betriebe: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr (seit 2026).
Rechenbeispiel: 70 Arbeitstage im Sommer
Annahme: Du arbeitest an 70 Arbeitstagen zu je 8 Stunden und erhältst den gesetzlichen Mindestlohn. Die Werte sind Bruttobeträge.
| Größe | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 Euro | 14,60 Euro |
| Verdienst je Arbeitstag (8 Stunden) | 111,20 Euro | 116,80 Euro |
| Verdienst bei 70 Arbeitstagen (560 Stunden) | 7.784 Euro | 8.176 Euro |
Für ein Netto-Ergebnis verweisen wir auf den BMF-Steuerrechner, weil die Lohnsteuer von Lohnsteuerklasse und Freibeträgen abhängt. Dieser Ratgeber rechnet sie nicht selbst aus.
Steuer im Ferienjob: Was bleibt hängen?
Der Arbeitgeber behält Lohnsteuer ein, sofern er sie nach deiner Lohnsteuerklasse berechnen muss. Ob am Ende Einkommensteuer fällig wird, entscheidet die Steuererklärung. Dafür zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht der Bruttolohn. Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro (§ 9a EStG) wird automatisch abgezogen, und der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 (§ 32a EStG) bleibt steuerfrei.
| Schritt (Annahme: Nur der Ferienjob) | Betrag |
|---|---|
| Bruttolohn aus dem Ferienjob | 7.784 Euro |
| Abzug Arbeitnehmerpauschbetrag | minus 1.230 Euro |
| Vereinfachtes zu versteuerndes Einkommen (ohne weitere Abzüge) | 6.554 Euro |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 Euro |
| Ergebnis | Keine Einkommensteuer, Lohnsteuer kann erstattet werden |
Das Beispiel ist vereinfacht. Weitere Einkünfte, Sonderausgaben oder ein Partnerstatus ändern das Ergebnis. Wer mehr als den Ferienjob hat, sollte die Steuererklärung für Studenten prüfen.
Sozialversicherung im Ferienjob
Eine kurzfristige Beschäftigung ist in der Regel beitragsfrei, solange die Grenzen eingehalten werden. Das betrifft die Sozialversicherungsbeiträge für den Ferienjob selbst. Ob sich dadurch etwas an deiner Krankenversicherung ändert, hängt von deinem Status als Student ab. Wer bereits in der Familienversicherung ist oder eine eigene Versicherung hat, sollte das mit der Krankenkasse klären, bevor der Job beginnt.
Wird die Grenze überschritten, ist die Beschäftigung nicht mehr kurzfristig. Die Beurteilung beginnt dann neu, und es können Beiträge anfallen. Ob und in welcher Höhe Nachzahlungen entstehen, klärt im Zweifel die Minijob-Zentrale oder die Einzugsstelle im Einzelfall.
Häufige Fragen
Gilt die 70-Tage-Regel auch, wenn ich zwei Ferienjobs habe?
Ja, mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Wer bei zwei Arbeitgebern im selben Jahr jeweils 50 Arbeitstage arbeitet, überschreitet die Grenze insgesamt. Führe deshalb eine Liste über alle Jobs des Jahres.
Was passiert, wenn ich die 70 Arbeitstage überschreite?
Die Beschäftigung ist dann nicht mehr kurzfristig, und die normalen Regeln für Minijobs oder versicherungspflichtige Beschäftigungen greifen. Sprich mit dem Arbeitgeber, damit die Lohnabrechnung ab dem richtigen Zeitpunkt korrekt läuft.
Gilt die Regel auch für einen Ferienjob im Ausland?
Nicht automatisch. Bei Arbeit im Ausland entscheidet der Arbeitsort und das dortige Recht mit. Den Ablauf für Auslandsjobs erklärt unser Ratgeber zum Nebenjob im Ausland.
Muss ich den Ferienjob in der Steuererklärung angeben?
Ja, wenn du eine Steuererklärung abgibst oder abgeben musst. Der Lohn steht auf der Lohnsteuerbescheinigung, und ein Antrag kann sich bei Lohnsteuer lohnen, die zu viel einbehalten wurde.
So gehst du jetzt vor
- Lege vor Vertragsbeginn fest, wie viele Arbeitstage im Kalenderjahr insgesamt anfallen, einschließlich aller anderen Jobs.
- Lass dir die Befristung im Vertrag schriftlich festhalten, zum Beispiel mit einem Enddatum oder einer Obergrenze an Arbeitstagen.
- Notiere deine Arbeitstage laufend und bewahre alle Lohnabrechnungen auf.
- Frage bei doppelten Beschäftigungen früh nach, ob die Grenzen zusammengerechnet werden.
- Prüfe nach Jahresende, ob Lohnsteuer zu viel einbehalten wurde, und reiche gegebenenfalls eine Steuererklärung ein.
Passend dazu
- Nebenjob und Steuern: Das gilt für Minijob, Werkstudent und Co.
- Steuererklärung für Studenten: So holst du dir Geld zurück
- Nebenjob als Student finden: Wo du suchst und worauf du achtest
- Krankenversicherung mit Nebenjob: Familienversicherung, KVdS oder PKV
- Neben dem Studium Geld verdienen: Diese Wege lohnen sich
Quellen: § 8 SGB IV (Abruf Oktober 2026), § 9a EStG und § 32a EStG (Abruf Oktober 2026), Mindestlohnanpassungsverordnung (BMAS) (Stand 2026 und 2027), Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027 (Stand 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.